21-3691.1

Schulkate in Lurup erhalten! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Letzte Beratung: 08.03.2023 Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft Ö 10.1

Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.11.2022 anliegende Drucksache 21-3578B beschlossen.

 

Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) mit Schreiben vom 22.12.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Der Eigentümer ist mittlerweile im Besitz einer denkmalrechtlichen Genehmigung und wird nach eigener Aussage mit den Sanierungsarbeiten zeitnah beginnen. Eine entsprechende Beauftragung der Arbeiten wurde dem Denkmalschutzamt vorgelegt.

Die Zuständigkeit für bauordnungsrechtliche Maßnahmen liegt beim Bezirksamt.

 

Zu 3:

Nach Prüfung durch den Landesbetrieb Immobilienmanagement und Grundvermögen (LIG) lässt sich eine Investition in die Schulkate wirtschaftlich nicht darstellen. Sofern das zuständige Bezirksamt, wie in Ziffer 2 dieses Beschlusses festgeschrieben, dem LIG ein hinreichendes Nutzungskonzept mit entsprechenden Investitions-, Betriebs- und Bewirtschaftungskonzept vorlegt, wird der LIG erneut prüfen. Ob und inwieweit dabei entsprechende RISE-Mittel einbezogen werden könnten, wäre dann durch die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen zu prüfen. Unabhängig davon kann ein Ankaufsversuch durch den LIG im Rahmen eines Grunderwerbsauftrags mit entsprechender Mittelzusage durch einen Bedarfsträger beauftragt werden.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 02.02.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 2:

Nach Sachkenntnis des Fachbereichs Integrierte Stadtteilentwicklung, Städtebauliche Sanierung (SL 4) sind die Umbau- und Sanierungsarbeiten durch den Eigentümer für Anfang 2023 auf Grundlage einer Baugenehmigung, welche Ende 2021 erteilt wurde, geplant.

Der Fachbereich SL4 ist im Laufe 2022 auf den Eigentümer zugegangen und hat eine Förderung der Sanierung mit RISE Mitteln angeboten. Der Eigentümer ist allerdings nicht an RISE Fördermitteln und den damit verknüpften Auflagen interessiert und hat sich entschieden, die Sanierung frei zu finanzieren.

Aufgrund des Refinanzierungserfordernisses des Eigentümers ist nach Sanierung mit einer ortsüblichen Miete zu rechnen. Diese erschwert naturgemäß die Unterbringung einer sozialen oder soziokulturellen Nutzung. Dennoch befindet sich SL4 weiterhin in Gesprächen, um genau dieses doch zu ermöglichen und ein geeignetes Nutzungskonzept im Sinne von RISE umzusetzen.

 

Grundsätzlich ist SL4 – unabhängig von der Frage nach der Nutzung nach Sanierung – erfreut, dass durch die Sanierung die Gefahr des weiteren Verfalls des Gebäudes zunächst abgewendet wird. Es entspricht der fachlichen Einschätzung von SL4, dass die Schulkate an diesem Standort einen wichtigen identitätsstiftenden Charakter für die Luruper:innen hat.

 

Zu 3:

Derzeit besteht kein Bedarf an weiteren Räumlichkeiten – wie der Schulkate – für soziale Angebote im Sozialraum Lurup Zentrum. Es sind mit dem Lurum, dem Stadtteilkulturzentrum Lurup sowie den Neubauplänen für den Sportverein Lurup genügend räumliche Ressourcen vorhanden. Für die Entwicklung der Schulkate für ein soziales Angebot wie z.B. ein lokales Gesundheitszentrum fehlt es sowohl an Planungsressourcen, an Investitionsmitteln sowie auch an Ressourcen für Betrieb und Personal. Für soziale Infrastruktur wird ein wirtschaftlicher Betrieb dieser Immobilie nicht gesehen. Bei Bedarf können andere Räumlichkeiten für soziale Angebote passgenau und voraussichtlich deutlich wirtschaftlicher angemietet werden.

 

Zu 4:

Dem Ausschuss für regionale Stadtteilentwicklung und Wirtschaft wird regelmäßig berichtet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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