Personalausstattung und Personalbedarfe in der Zuwendungsabteilung (Fachamt Sozialraummanagement) Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Letzte Beratung: 29.01.2026 Bezirksversammlung Ö 6.17
Das Fachamt Sozialraummanagement des Bezirksamts Altona ist für die sozialräumliche Ausrichtung und Weiterentwicklung der sozialen Infrastruktur im Bezirk zuständig. Es plant und steuert soziale Angebote, fördert deren Vernetzung und Weiterentwicklung und unterstützt bürgerschaftliches Engagement sowie Maßnahmen zur Integration und gesellschaftlichen Teilhabe. Zudem bündelt das Fachamt die operative Verantwortung für sämtliche bezirklichen Zuwendungen. Die Zuwendungsabteilung ist dabei zuständig für die Bearbeitung von Zuwendungsanträgen, die Verwaltung und Vergabe von Fördermitteln und die Prüfung der Verwendungsnachweise sowie die Beratung von Antragstellenden.
Auch 2025 konnten Zuwendungsbescheide nicht rechtzeitig zugestellt werden. Dies führt dazu, dass freie Träger Gelder nicht fristgerecht abrufen können, was die Liquidität und Planungssicherheit der Einrichtungen gefährdet.
Vor diesem Hintergrund bitte ich das Bezirksamt um Auskunft zu der aktuellen und mittelfristigen Personalsituation.
(Bitte bei jeder vakanten Stelle Beginn der Vakanz, ggfs. Ende der Vakanz und Zuordnung der Stelle zur jeweiligen Abteilung des Fachamtes angeben)
(Bitte zu jeder betroffenen Stelle die Zugehörigkeit zur jeweiligen Abteilung des Fachamtes
benennen)
(Bitte jeweils angeben, zu welcher Abteilung der gemeldete Überlastungssachverhalt gehört
und welche Kritikpunkte geltend gemacht worden sind.)
a) Für den Fall, dass Personalmehrbedarfe festgestellt wurden: Welche Konsequenzen sind
jeweils daraus gezogen worden?
b) Für den Fall, dass keine Personalbemessungsinstrumente angewendet wurden: Warum
ist eine Personalbemessung nicht erfolgt?
c) Unter welchen administrativen Voraussetzungen ist das Fachamt dazu befugt, dem
gesamten Amt oder den einzelnen Untergliederungen, z.B. Abteilungen, eine Personalbemessung vorzunehmen?
d) Welche zuständige Stelle der Verwaltung führt nach welchem Verfahren eine
Personalbemessung durch?
(Bitte Stichtage und Ergebnisse von durchgeführten Personalbemessungen in jedem
Einzelfall benennen)
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1 – 4:
Siehe Anlage.
Zu 5:
Die Personalbedarfserhebung orientiert sich an den Vorgaben der Stadt Hamburg zu Personalbemessung sowie dem Organisationshandbuch Bund. Bei einer Personalbemessung spielen neben der Arbeitsmenge, also den Fallzahlen, den zu betreuenden Meldungen und Anzeigen noch weitere Kriterien eine Rolle. Dazu gehören die Bearbeitungszeiten von Arbeitsschritten/Prozessen/Fällen, Verteilzeiten (Besprechungen), Urlaubsvertretungen, Dienstgängen, Fortbildungen.
Zu 5.a:
Für das Fachamt Sozialraummanagement Abteilung Zuwendungssachbearbeitung wurde in den Jahren 2023-2025 keine Personalbemessung durchgeführt.
Zu 5.b, c und d:
Personalbemessungen werden grundsätzlich in dem für die Fachaufgabe federführenden Bezirksamt durch das dortige Fachamt Ressourcensteuerung in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Fachamt und der zuständigen Fachbehörde durchgeführt. Dies erfolgt in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen und unter Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern in den Bezirksämtern.
Zu 6.a. und b:
Die Planungen und Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2027/28 sind noch nicht abgeschlossen.
Daher können noch keine Aussagen hinsichtlich möglicher zusätzlich angemeldeter Personalbedarfe getroffen werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Antwort zu den Fragen 1 - 4
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.