Personalausstattung und Personalbedarfe des Fachamtes Grundsicherung Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Das Fachamt Grundsicherung berät und gewährt finanzielle Hilfe für Menschen in Notlagen, um deren Existenzminimum zu sichern (Regelbedarf, Miete, Heizung, Mehrbedarfe). Es berät zur Leistungsgewährung, ist zuständig für die Zahlung der Grundsicherung, spezifischer Mehrbedarfe sowie der Eingliederungshilfe.
Ich bitte das Bezirksamt um Auskunft zu der aktuellen und mittelfristigen Personalsituation:
(Bitte zu jeder betroffenen Stelle die Zugehörigkeit zur jeweiligen Abteilung des Fachamtes benennen)
(Bitte jeweils angeben, zu welcher Abteilung der gemeldete Überlastungssachverhalt gehört und welche Kritikpunkte geltend gemacht worden sind.)
a) für den Fall, dass Personalmehrbedarfe festgestellt wurden: Welche Konsequenzen sind jeweils daraus gezogen worden?
b) Für den Fall, dass keine Personalbemessungsinstrumente angewendet wurden: Warum ist eine Personalbemessung nicht erfolgt?
c) Unter welchen administrativen Voraussetzungen ist die Wohngeldstelle dazu befugt, dem gesamten Amt oder den einzelnen Untergliederungen, z.B. Abteilungen, eine Personalbemessung vorzunehmen?
d) Welche zuständige Stelle der Verwaltung führt nach welchem Verfahren eine Personalbemessung durch?
(Bitte Stichtage und Ergebnisse von durchgeführten Personalbemessungen in jedem Einzelfall benennen)
(Bitte für den Zeitraum 2023-2025 jeweils zum 01.01. und 01.07. die durchschnittliche Bearbeitungszeit angeben. Sollte die durchschnittliche Bearbeitungszeit in engeren Abständen ermittelt worden sein, bitte angeben.)
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1 - 4:
Siehe Anlage.
Zu 5:
Die Personalbedarfserhebung orientiert sich an den Vorgaben der Stadt Hamburg zu Personalbemessung sowie dem Organisationshandbuch Bund. Bei einer Personalbemessung spielen neben der Arbeitsmenge, also den Fallzahlen, den zu betreuenden Meldungen und Anzeigen noch weitere Kriterien eine Rolle. Dazu gehören die Bearbeitungszeiten von Arbeitsschritten/Prozessen/Fällen, Verteilzeiten (Besprechungen), Urlaubsvertretungen, Dienstgängen, Fortbildungen. Für das Fachamt GS wurde im laufenden ProjektNemoGS ein Mehrbedarf für die Abteilung Grundsicherung festgestellt.
Zu 5.a:
Der Abteilung Grundsicherung wurden 3,07 Stabilisierungsstellen und weiter 4,25 Stellen gewährt.
Zu 5.b, c, d:
Personalbemessungen werden grundsätzlich in dem für die Fachaufgabe federführenden Bezirksamt durch das dortige Fachamt Ressourcensteuerung in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Fachamt und der zuständigen Fachbehörde durchgeführt. Dies erfolgt in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen und unter Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern in den Bezirksämtern.
Zu 6.a und b:
Die Planungen und Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2027/28 sind noch nicht abgeschlossen.
Daher können noch keine Aussagen hinsichtlich möglicher zusätzlich angemeldeter Personalbedarfe getroffen werden.
Zu 7:
Diese Daten werden in den Dienststellen nicht erhoben und können auch durch das Fachverfahren Open ProSoz nicht ausgewertet werden.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Antwort zu den Fragen 1 - 4
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