Personalausstattung und Personalbedarfe der Wohngeldstelle des Fachamtes Grundsicherung und Soziales Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)
Die Kernaufgaben der Wohngeldstelle Altona sind
Ich bitte das Bezirksamt um Auskunft zu der aktuellen und mittelfristigen Personalsituation:
(Bitte zu jeder betroffenen Stelle die Zugehörigkeit zur jeweiligen Abteilung der Fachstelle
benennen)
(Bitte jeweils angeben, zu welcher Abteilung der gemeldete Überlastungssachverhalt gehört
und welche Kritikpunkte geltend gemacht worden sind.)
a) für den Fall, dass Personalmehrbedarfe festgestellt wurden: Welche Konsequenzen sind
jeweils daraus gezogen worden?
b) Für den Fall, dass keine Personalbemessungsinstrumente angewendet wurden:
Warum ist eine Personalbemessung nicht erfolgt?
c) Unter welchen administrativen Voraussetzungen ist die Wohngeldstelle dazu
befugt, dem gesamten Amt oder den einzelnen Untergliederungen, z.B. Abteilungen, eine Personalbemessung vorzunehmen?
d) Welche zuständige Stelle der Verwaltung führt nach welchem Verfahren eine
Personalbemessung durch?
(Bitte Stichtage und Ergebnisse von d urchgeführten Personalbemessungen in jedem
Einzelfall benennen)
(Bitte für den Zeitraum 2023-2025 jeweils zum 01.01. und 01.07. die durchschnittliche
Bearbeitungszeit angeben. Sollte die durchschnittliche Bearbeitungszeit in engeren
Abständen ermittelt worden sein, bitte angeben.)
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Zu 1 – 4:
Siehe Anlage.
Zu 5:
Die Personalbedarfserhebung orientiert sich an den Vorgaben der Stadt Hamburg zu Personalbemessung sowie dem Organisationshandbuch Bund. Bei einer Personalbemessung spielen neben der Arbeitsmenge, also den Fallzahlen, den zu betreuenden Meldungen und Anzeigen noch weitere Kriterien eine Rolle. Dazu gehören die Bearbeitungszeiten von Arbeitsschritten/Prozessen/Fällen, Verteilzeiten (Besprechungen), Urlaubsvertretungen, Dienstgängen, Fortbildungen. Für die Wohngeldstelle wurde in den Jahren 2023-2025 keine Personalbemessung durchgeführt.
Zu 5.a:
Es wurde keine Personalbemessung durchgeführt.
Zu 5 b, c und d:
Personalbemessungen werden grundsätzlich in dem für die Fachaufgabe federführenden Bezirksamt durch das dortige Fachamt Ressourcensteuerung in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Fachamt und der zuständigen Fachbehörde durchgeführt. Dies erfolgt in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen und unter Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern in den Bezirksämtern.
Zu 6.a und b:
Die Planungen und Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2027/28 sind noch nicht abgeschlossen.
Daher können noch keine Aussagen hinsichtlich möglicher zusätzlich angemeldeter Personalbedarfe getroffen werden.
Zu 7:
Diese Daten werden in den Dienststellen nicht erhoben und können auch durch das Fachverfahren nicht ausgewertet werden.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Antwort zu den Fragen 1 - 4
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