22-1764

Personalausstattung und Personalbedarfe der Wohngeldstelle des Fachamtes Grundsicherung und Soziales Altona Kleine Anfrage von Karsten Strasser (Fraktion DIE LINKE)

Kleine Anfrage öffentlich

Sachverhalt

Die Kernaufgaben der Wohngeldstelle Altona sind

  • Beratung zu den Voraussetzungen und dem Verfahren zum Wohngeldbezug
  • Entgegennahme und Prüfung von Anträgen
  • Einkommensprüfung
  • Wohnkostenprüfung
  • die Bescheiderstellung und Auszahlung des Wohngeldes

Ich bitte das Bezirksamt um Auskunft zu der aktuellen und mittelfristigen Personalsituation:

  1. Wie viele Vollzeitäquivalente (VZÄ) auf wie viele Stellen verteilt sind jeweils für die genannte Fachstelle in den Jahren 2024, 2025 und 2026 jeweils
    a) im Stellenplan vorgesehen?
    b) Wie viele Stellen davon waren tatsächlich besetzt?
    (Bitte die Zahlen differenziert nach Abteilungen der Fachstelle jeweils zum 01.01. jedes Jahres angeben)
  2. Wie viele Stellen sind zum 01.01.2026 derzeit vakant, und seit welchem Stichtag bestehen diese Vakanzen jeweils? (Bitte bei jeder vakanten Stelle Beginn der Vakanz, ggfs. Ende der Vakanz und Zuordnung der Stelle zur jeweiligen Abteilung der Fachstelle angeben)
  3. Wie stellt sich die Stellenbewirtschaftung in der Fachstelle Wohnungsnotfälle dar?
    a) Wie viele Stellen sind gesperrt, befristet oder mit kw-Vermerken (künftig wegfallend) versehen?
    b) Wie viele Stellen werden über Abordnungen, befristete Beschäftigungen oder Vertretungen wahrgenommen?

(Bitte zu jeder betroffenen Stelle die Zugehörigkeit zur jeweiligen Abteilung der Fachstelle

benennen)

  1. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2023-2025 (bitte jahresweise aufschlüsseln) Überlastungsanzeigen gestellt, und welche Maßnahmen wurden jeweils daraufhin ergriffen?

(Bitte jeweils angeben, zu welcher Abteilung der gemeldete Überlastungssachverhalt gehört

und welche Kritikpunkte geltend gemacht worden sind.)

  1. Welche Personalbemessungsinstrumente wurden in den Jahren 2023-2025 angewendet, und zu welchen Ergebnissen hinsichtlich eines Mehr- oder Minderbedarfs sind diese gekommen?

a) für den Fall, dass Personalmehrbedarfe festgestellt wurden: Welche Konsequenzen sind

jeweils daraus gezogen worden?

b) Für den Fall, dass keine Personalbemessungsinstrumente angewendet wurden:

Warum ist eine Personalbemessung nicht erfolgt?

c) Unter welchen administrativen Voraussetzungen ist die Wohngeldstelle dazu

befugt, dem gesamten Amt oder den einzelnen Untergliederungen, z.B. Abteilungen, eine Personalbemessung vorzunehmen?

d) Welche zuständige Stelle der Verwaltung führt nach welchem Verfahren eine

Personalbemessung durch?

(Bitte Stichtage und Ergebnisse von d urchgeführten Personalbemessungen in jedem

Einzelfall benennen)

  1. Welche zusätzlichen Personalbedarfe wurden vom Bezirksamt für die Wohnraumsteller den Doppelhaushalt 2027/28
    a) angemeldet,
    b) ggf. wieder abgemeldet oder nicht weiterverfolgt und aus welchen Gründen?
  2. Wie hat sich die Bearbeitungszeit von Anträgen auf Wohngeld entwickelt?

(Bitte r den Zeitraum 2023-2025 jeweils zum 01.01. und 01.07. die durchschnittliche

Bearbeitungszeit angeben. Sollte die durchschnittliche Bearbeitungszeit in engeren

Abständen ermittelt worden sein, bitte angeben.)

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

Zu 1 4:

Siehe Anlage.

Zu 5:

Die Personalbedarfserhebung orientiert sich an den Vorgaben der Stadt Hamburg zu Personalbemessung sowie dem Organisationshandbuch Bund. Bei einer Personalbemessung spielen neben der Arbeitsmenge, also den Fallzahlen, den zu betreuenden Meldungen und Anzeigen noch weitere Kriterien eine Rolle. Dazu gehören die Bearbeitungszeiten von Arbeitsschritten/Prozessen/Fällen, Verteilzeiten (Besprechungen), Urlaubsvertretungen, Dienstgängen, Fortbildungen. Für die Wohngeldstelle wurde in den Jahren 2023-2025 keine Personalbemessung durchgeführt.

Zu 5.a:

Es wurde keine Personalbemessung durchgeführt.

Zu 5 b, c und d:

Personalbemessungen werden grundsätzlich in dem für die Fachaufgabe federführenden Bezirksamt durch das dortige Fachamt Ressourcensteuerung in Zusammenarbeit mit dem betroffenen Fachamt und der zuständigen Fachbehörde durchgeführt. Dies erfolgt in Abhängigkeit der verfügbaren Ressourcen und unter Abstimmung mit den betroffenen Fachämtern in den Bezirksämtern.

Zu 6.a und b:

Die Planungen und Anmeldungen für den Doppelhaushalt 2027/28 sind noch nicht abgeschlossen.

Daher können noch keine Aussagen hinsichtlich möglicher zusätzlich angemeldeter Personalbedarfe getroffen werden.

Zu 7:

Diese Daten werden in den Dienststellen nicht erhoben und können auch durch das Fachverfahren nicht ausgewertet werden.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

Anhänge

Antwort zu den Fragen 1 - 4

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