Parkraumüberwachung und Strafzettelvergabe im Marxsenweg Auskunftsersuchen von Anna Vogel, Patrick Müller-Constantin und Sören Platten (SPD-Fraktion Altona)
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 7.1
In der Woche um den 15.07.2024 kam es vermehrt zur Ausstellung von Strafzetteln wegen vermeintlichen Falschparkens im Marxsenweg und an der Ecke Jürgensallee. Diese Vorfälle betreffen Stellen, an denen Anwohnerinnen und Anwohner jahrelang ohne Beanstandung ihre Fahrzeuge abgestellt haben. Diese plötzliche Änderung hat bei den Betroffenen Unverständnis und Verunsicherung ausgelöst, da keine offensichtlichen Veränderungen in den Parkregelungen oder der Verkehrssituation bekannt sind.
Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der folgenden Fragen:
Die Behörde für Inneres und Sport (Verkehrsdirektion (VD) 51) nimmt unter Einbindung der Straßenverkehrsbehörde (StVB) und des Polizeikommissariats (PK) 25 wie folgt Stellung:
Zu 1.
Die Parkregelungen im Marxsenweg und in der Jürgensallee haben sich in den letzten Wochen und Monaten nicht geändert. Das Parken ist nach wie vor nur am rechten Fahrbahnrand zulässig.
Zu 2:
Seitens des PK 25 hat es bisher keine Veränderungen gegeben. Zur Strategie des LBV liegen dem PK 25 insoweit Erkenntnisse vor, dass der LBV kein Personal im genannten Bereich einsetzt.
Zu 3:
Die erste Frage lässt sich für die konkrete Situation rund um den 15.07.2024 retrograd durch das PK 25 nicht mehr beantworten. Grundsätzlich schreiten Polizeibedienstete bei eigenen Feststellungen im Rahmen ihres Ermessens ein. Wie sich die Situation rund um den 15.07.2024 darstellte, ist nicht ermittelbar. Beschwerden lagen nach Erkenntnisstand des PK 25 nicht vor. Spezielle Anweisungen wurden nicht erteilt.
Zu 4:
Die Situationen im Marxsenweg und an der Jürgenallee sowie diverser anderer Straßenzüge befinden sich am PK 25 vor dem Hintergrund des Beschlusses der Bezirksversammlung vom 24.02.2022 (Drucksache 21-2805.1B „Gehwegparken bei faktisch einstreifigen Straßen beenden“/ Herstellen von dem Fußverkehr zustehenden Breiten) unter Beobachtung/ in der Befassung. Strukturelle Maßnahmen befinden sich noch nicht in der Umsetzung.
Zu 5:
Parkraumbewirtschaftung im Sinne von gebührenpflichtigen Parkflächen oder Bewohnerparken gibt es im betroffenen Bereich nicht und sind nach hiesigem Kenntnisstand auch nicht beabsichtigt. Die Überwachung des ruhenden Verkehrs findet aktuell nach eigener Feststellung oder aufgrund von Anwohner:innenmeldungen statt.
Zu 6:
Da eine strukturelle Maßnahmenänderung noch nicht aktiviert wurde, hat es durch das PK 25 auch keine entsprechenden Anwohner:inneninformationen gegeben.
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Die Bezirkversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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