Herr Fischer begrüßt Herrn Adrian als ständige Vertretung undweist ihn ausdrücklich auf seine Pflichten, die sich aus dem Bezirksverwaltungsgesetz ergäben,insbesondere auf die Pflicht zur Verschwiegenheit, hin.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 21.10.2024
Herr Brinkmann berichtet, eine grundlegende Prüfung der Verkehrssituation werde noch Zeit in Anspruch nehmen. Sobald die geplante Sperrung der Bundesautobahnauffahrt Bahrenfeld erfolge, würden die Auswirkungen auf die Griegstraße bewertet und gegebenenfalls Maßnahmen ergriffen. Aktuell sehe die Straßenverkehrsbehörde jedoch keine qualifizierte Gefahrenlage, die die Einrichtung einer Einbahnstraße erfordere. Auf Nachfrage von Herrn Harders ergänzt er, der Standort des Tempo-30-Schildes sei begutachtet und die Versetzung angeordnet worden.
Der Petent verweist auf den Ernst der Lage. Die Sperrung der Autobahnauffahrt werde mehrere Jahre dauern.
Herr Schmuckall spricht sich für die Vertagung des TOPs aus. Es müsse zuerst eine Entscheidungsgrundlage vorhanden sein.
Herr Strasser erläutert, er erwarte die Vorstellung der Prüfungsergebnisse. Es müsse vorausschauend, noch vor Eintritt problematischer Situationen, gehandelt werden.
Herr Brinkmann führt auf Nachfrage von Herrn Fischer aus, eine Vorstellung der Prüfungsergebnisse sei frühestens in vier bis sechs Wochen möglich.
Der TOP wird bis nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse vertagt.
Der Petent berichtet, die bestehenden Tempo-30-Zonen im Bahrenfelder Steindamm hätten zu spürbarer Entlastung geführt. Er fordere die Ausweitung der Tempo-30-Zone auf den gesamten Bahrenfelder Steindamm.
Herr Strasser dankt dem Petenten für seine Eingabe. In der vorangegangenen Wahlperiode habe es eine Initiative der Fraktionen von DIE LINKE und GRÜNE zur Ausweitung der Tempo-30-Zonen im Bezirk Altona gegeben (siehe Drucksache 22-0394, Anlage), die auch den Bahrenfelder Steindamm beinhaltet habe. Die Einführung von Tempo-30 für den gesamten Verlauf sei sinnvoll und die gegenwärtige Situation unpraktikabel.Zudem sei die Novellierung der Straßenverkehrsordnung zu begrüßen. Er erkundigt sich, ob die Ausführungsbestimmungen schon vorlägen.
Herr Brinkmann erläutert, die entsprechende Verwaltungsvorschrift liege noch nicht vor. Daher könne die Straßenverkehrsbehörde noch nicht tätig werden. Auf Nachfrage von Herrn Fischer nach der Lärmbelastung ergänzt er, der Emissionsgrenzwert werde in einem Teil des Bahrenfelder Steindamms nicht überschritten, in einem weiteren Bereich nur nachts. Für die Messungen sei die Straßenverkehrsbehörde nicht zuständig.
Herr Harders führt aus, eine Ausweitung der Tempo-30-Ausweisung sei nur mit der Feststellung einer erheblichen Rechtsgütergefährdung möglich. Dies sei jedoch unwahrscheinlich.
Herr Porten erläutert, auch er sei vom Verkehrslärm betroffen. Gerade nachts bestehe ein besonderes Schutzbedürfnis. Allerdings seien wenige Nord-Süd Verbindungen vorhanden. Daher müsse bei Temporeduzierungen auch die Wirkung auf den Verkehrsfluss abgewogen werden.
Frau Wincierz stellt fest, die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaftseien für die Lärmmessungen zuständig.Die Messungen würden an unterschiedlichen Standorten durchgeführt und mithilfe eines Berechnungsmodells flächendeckend ermittelt.
Herr Strasser merkt an, die Bürger:innen wollten den Stand der Lärmmessungen erfahren. Er kündigt an, seine Fraktion werde auf Bürgerschaftsebene eine Kleine Anfrage zum Sachstand der Messungen stellen.
Herr Werner führt aus, eine Stückelung der Tempo-30-Ausweisung sei nicht sinnvoll. Zusätzlich zu einer Anfrage auf Bürgerschaftsebene könne ein Beschluss nach § 27 BezVG gefasst werden, mit dem die BVM gebeten würde, den Bahrenfelder Steindamm im Zuge laufender Maßnahmen prioritär zu behandeln.
Frau Wincierz regt an, den Prüfungsprozess der BVM abzuwarten und einen Beschluss gegebenenfalls im Anschluss zu fassen.
Ein anwesender Bürger erläutert, die Freie und Hansestadt Hamburg agiere bei der Anordnung von Tempo-30 sehr zurückhaltend. Es müssten bereits die untersten Schwellenwerte ausgenutzt werden.
Der TOP wird bis nach Vorliegen der Ergebnisse der Lärmmessungen vertagt.
Anlagen
Drucksache 22-0394 Erweiterung der Tempo 30-Zonen im Bezirk Altona (880 KB)
Der TOP mit der Drucksache 22-0334 wird vor Eintritt in die Tagesordnung neu aufgenommen.
Die Petentin berichtet, die Betrachtung der Situation könne auf den gesamten Stadtteil ausgeweitet werden. Der Block an der Stadtteilschule Altona müsse als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen werden.
Herr Fischer merkt an, bezüglich der vor der Schule abgestellten E-Scooter könne auch die Schulleitung kontaktiert werden.
Frau Vornhagen erläutert, nach Fertigstellung der Stadtteilschule Altona hätte sich das Aufkommen von Elterntaxis nicht als problematisch erwiesen. Viele Schüler:innen nutzten E-Scooter zur Anfahrt. Sie gibt zu bedenken, ob Abstellzonen wie an der Harkortstraße auch an der Stadtteilschule sinnvoll seien.
Herr Hahn führt aus, das Bezirksamt habe die fertiggestellten Straßen in Sachen Unterhaltung in seine Zuständigkeit übernommen, jedoch sei das Quartier städtebaulich als evoziertes Projekt von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen geplant worden. Die Planung der Erschließung habe der Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer durchgeführt. Folglich könne das Amt keine konzeptionellen Fragen zur umgesetzten Planung bewerten. Ein erneuter umfassender Umbau einer kürzlich fertiggestellten Verkehrsfläche sei mit Verweis auf § 7 – Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Landeshaushaltsordnung abzulehnen.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll: Die Schule wurde – wie alle Schulen in Hamburg – von Schulbau Hamburg geplant.]
Herr van den Heuvel moniert, nach der Fertigstellung der Stadtteilschule seien einige Elemente der Baustelleneinrichtung nicht abgebaut worden. Zudem stünden E-Scooter vielfach im Weg. Die Situation sei gefährlich.
Frau Templin erläutert, in der Sternschanze gebe es eine Verbotszone für E-Scooter. Die Roller seien entsprechend programmiert und könnten dort nicht abgestellt werden.
Herr Selle berichtet, die Polizei könne nicht alle E-Scooterfahrer:innen kontrollieren. Auf Nachfrage von Herrn Fischer ergänzt er, im Lille Torv solle bei der Stadtteilschule eine Abstellfläche angeordnet werden und eine Verbotszone entstehen. Die Umsetzung werde allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen. Auf Nachfrage von Frau Vornhagen berichtet er zudem, im Lille Torv gebe es vereinzelt Falschverkehr. Die Polizei werde tätig, wenn vor Ort Verstöße festgestellt würden, für weiteres Handeln sei die Gefahrenlage jedoch nicht ausreichend. Aus Sicht der Straßenverkehrsbehörde sei keine Änderung der Verkehrsführung notwendig.
Herr Harderserkundigt sich, ob die Straße an der Stadtteilschule zur Einrichtung eines verkehrsberuhigten Bereichs umgebaut werden müsse, oder bereits den Charakter eines verkehrsberuhigten Bereichs habe.
Herr Hahn erläutert, die Straßenverkehrsbehörde und das Amt müssten diese Frage gemeinsam bewerten.
Die Petentin ergänzt, im Durchgang zum Supermarkt komme es zu gefährlichen Situationen, da E-Scooter zu schnell unterwegs seien.
Frau Wincierz führt aus, E-Scooter lägen nicht in der Verantwortung des Bezirksamtes. Sie sagt einen Nachtrag zu Protokoll bezüglich möglicher Standorte für Abstellflächen und entsprechender Terminplanungen zu.
[Nachtrag des Amtes zu Protokoll:
Das Bezirksamt hat inzwischen die Anordnung für die E-Scooter-Abstellflächen vorliegen. Geplant ist, die Abstellfläche auf dem Platz zwischen den Bahngleisen und dem Recha-Ellern-Weg einzurichten. Für die Einrichtung der Fläche sind Markierungsarbeiten notwendig, die in der Regel nur bei bestimmten Wetterbedingungen durchgeführt werden können. Sobald dies witterungsbedingt möglich ist, werden die Markierungen aufgebracht. Außerdem stimmt sich das Amt noch mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende ab, um die Sperrbereiche rund um die Abstellfläche zu definieren.]
Der Ausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Herr Groß und Herr Müller (beide SHP Ingenieure GbR) sowie eine Vertretung des Landesbetriebs Immobilienmanagement und Grundvermögen erläutern anhand einer Präsentation (Anlage) das Verkehrs- und Stellplatzkonzept Arenen und heben dabei auch auf Nachfragen der Ausschussmitglieder Folgendes hervor:
Frau Stamm regt an, Tickets für Parkplätze mit dem Ticketverkauf für die Veranstaltungen in den Arenen zu koppeln. Da das Parkplatzangebot begrenzt sei, komme es vor Veranstaltungen häufiger zu Streit aufgrund zugeparkter Zuwegungen. Zudem sei das Platzangebot im Busverkehr nicht ausreichend.
Frau Vornhagen stellt fest, das Problem der Verkehrssituation bei Veranstaltungen in den Arenen lasse sich nicht mit der Erhöhung der Stellplatzkapazität in den Griff bekommen. Auch eine Ausweitung des übrigen Angebots sei notwendig. Zudem müsse eine weitere Versiegelung des Volksparks vermieden werden. Der Parkplatz Rot habe einen großen Baumbestand. Dieser werde durch ungeregeltes Parken geschädigt. Sie regt an, die Einnahmen aus Parktickets zum Bau von Parkpaletten zu nutzen, um zusätzlich Flächen zu entsiegeln.
Frau Templin betont, es müsse vorranging der ÖPNV ausgebaut und das Angebot von Park and Ride Parkplätzen verbessert werden, anstatt die Parkplatzkapazität zu erhöhen. Zuschauer:innen würden ein zu geringes Parkplatzangebot wahrnehmen und auf andere Verkehrsmittel ausweichen.
Herr Schmuckall erläutert, das Konzept sehe lediglich die Wiederherstellung der ursprünglich vorhandenen Parkplatzkapazität vor, nicht jedoch eine Erhöhung gegenüber dem Ursprungszustand. Der Parkplatzsuchverkehr störe die Anwohner:innen seit Jahrzehnten. Teilweise werde sich mit der Aufstellung von Verkehrshütchen selber geholfen. Daher müsse die Befreiung der Anwohner:innen vom Parkplatzsuchverkehr Priorität genießen.
Herr Adrian betont, die Reduktion der Stellplätze liege nicht in der Verantwortung des HSV. Die anderweitige Nutzung der Parkplätze Braun und Grün erfolge auf Wunsch der Freien und Hansestadt Hamburg. Er gibt zu bedenken, ob sich aus der aktuellen Situation ein Gerichtsstreit entwickeln könne. Er ergänzt, Hochbauten im Volkspark seien ein sehr sensibles Thema. Auch müsse vor der Ausfahrt aus einem Parkhaus möglicherweise eine lange Wartezeit in Kauf genommen werden. Der Abfluss des Parkplatzes Rot über die Elbgaustraße sei gefährlich, da die Straße an einem Spielplatz vorbeiführe. Er erkundigt sich, ob es Gespräche mit umliegenden Gewerbebetrieben zur Nutzung von Parkplätzen gebe. Spiele des HSV fänden vorwiegend am Wochenende statt.
Herr Stünitzführt aus, der Nachweis der erforderlichen Stellplätze würde im Verbund mit Park and Ride Parkplätzen leichtfallen. Er sehe die Wiederherstellung der Parkplatzkapazitäten im Umfeld der Arenen kritisch. Vor Veranstaltungen herrschten chaotische Zustände, die den Verkehr besonders für Radfahrer:innen gefährlich machten. Eine Anreise zu Veranstaltungen mit dem Rad sei entsprechend unpraktikabel.
Herr Packmohr berichtet, die Bezirksversammlung habe 2021 einen Beschluss gefasst (siehe Drucksache 21-2029, Anlage), der die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende aufgefordert habe, im Rahmen von HSV Spielen nicht für den Park and Ride Parkplatz in Bahrenfeld zu werben, da dieser zu klein sei.
Herr Harders gibt zu bedenken, ob die etwa 7.000 erforderlichen Parkplätze noch erforderlich seien und heute gegebenenfalls 5.000 ausreichten. Hierzu müssten Gespräche mit dem Amt über eine Anpassung der Baugenehmigung des Stadions erfolgen.
Anlagen
Drucksache 21-2029 Kein Ausweichparkplatz in Bahrenfeld! (206 KB)
Präsentation TOP 4 Stellplatzkonzept Arenen (3195 KB)
Herr Krause (P + R-Betriebsgesellschaft mbH) erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage) die B + R Interimsmaßnahme am Bahnhof Altona. Er berichtet, die Fahrradstellplätze am Bahnhof Altona seien stark ausgelastet. Da der Umzug des Bahnhofs Altona erst in einigen Jahren geplant und somit eine langfristige Lösung noch nicht möglich sei, werde nun eine Interimsmaßnahme zur Schaffung weiterer Fahrradstellplatzkapazitäten geplant. Als Standorte seien die Westseite des Bahnhofs an der Ottenser Hauptstraße und die Ostseite des Bahnhofsbei der Kreuzung Paul-Nevermann-Platz und Große Bergstraße vorgesehen. Zudem sei die bestehende Fahrradabstellfläche über dem S-Bahntunnel nicht geeignet. Mit dem Abschluss der Maßnahme sollten am Bahnhof Altona 1.100 Fahrradstellplätze zur Verfügung stehen.
Geplant seien überdachte Doppelstockabstellplätze. Die Überdachung sei nicht nur zum Schutz vor Regen gedacht, sondern auch vor Vogelkot. Besonders am westlichen Standort sei die Situation schwierig. Auf Nachfrage von Frau Pauly ergänzt er, die Stellplätze auf der Westseite befänden sich weitgehend auf der Fläche, die bereits heute mit abgestellten Rädern belegt sei. Die großzügige Gehwegsituation für Fußgänger:innen bleibe erhalten.An der Ostseite sei die Nutzung der temporären PKW-Stellplätze auf der Gehwegfläche vorgesehen. Die Auffahrt solle zurückgebaut werden und ebenfalls überdachte Doppelstockstellplätze entstehen.
Herr Krull stellt fest, die Initiative sei zu begrüßen. Er regt an, im Parkhaus an der Scheel-Plessen-Straße eine Etage für Fahrräder vorzusehen.
Herr Müller-Goldenstedt unterstützt dies ebenfalls.
Herr Schmuckall führt aus, für das Parkhaus sei vormals ein Urban Hub mit einer Etage für Fahrradstellplätze geplant gewesen, jedoch aufgrund der Vertragssituation mit der Freien und Hansestadt Hamburg nicht verwirklicht worden. Er merkt an, die Gestaltung der Stellplätze lasse zu wünschen übrig, falle vor dem Hintergrund des ohnehin unschönen Bahnhofs aber nicht ins Gewicht. Er erkundigt sich, ob der Standort der Stadtradstation erhalten bleibe und Bäume von dem Vorhaben betroffen seien.
Herr Harders erläutert, in dem Parkhaus seien gegenwärtig 30 Stellplätze für Fahrräder vorhanden. Eine Bürgerin hätte berichtet, dass die Sprinkenhof GmbH allen Mieter:innen zum 15.12.2024 den Stellplatz gekündigt habe. Die Nachfrage nach gesicherten Stellplätzen sei jedoch hoch und ein zusätzliches Angebot in diesem Bereich wünschenswert.
Herr Krause berichtet, die Schaffung gesicherter Fahrradstellplätze sei beabsichtigt, jedoch kurzfristig nicht einfach. Die Stadtradstation bleibe an der Ostseite des Bahnhofs, jedoch nicht an der exakten Stelle wie heute. Zudem müssten für das Vorhaben keine Bäume gefällt werden.
Herr Porten gibt zu bedenken, ob die veränderte Einfahrtssituation an der Ostseite zu Staus führen könne. Dies sei bereits heute der Fall, wenn mehrere Fahrzeuge auf einen Stellplatz warten müssten.
Frau Wincierz erläutert, die Straßenverkehrsbehörde und die Feuerwehr hätten die Planungen für unbedenklich befunden. Sie ergänzt, die Überdachung der Fahrradstellplätze sei aufgrund des Vogelkots besonders unter Bäumen sinnvoll. Das Amt werde sich bei der Sprinkenhof GmbH nach den Gründen für die Kündigung der Fahrradstellplätze im Parkhaus erkundigen.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 21.10.2024.
Herr Fischer berichtet, der Ausschuss habe bereits in den Sitzungen vom 02.09.2024 und 21.10.2024 Beschlüsse zur Ergänzung der Vereinbarung nach § 19 BezVG getroffen. Die vom Amt vorgeschlagene Neufassung enthalte die Punkte „Jährliche Vorstellung des Arbeitsprogramms Planung Straße und Mobilität“ und „Senatsprogramm zu Maßnahmen in der Infrastruktur“ in geändertem Wortlaut.
Herr Schmuckall ergänzt, in der letzten Sitzung am 21.10.2024 habe bereits Einigkeit bestanden, die vom Amt vorgeschlagene Streichung des Punktes „Geplante Änderungen ÖPNV“ nicht zu akzeptieren. Er beantrage zudem, die Formulierung „(sofern nicht schon im Haushaltsausschuss vorgelegt)“ zum Thema Rahmenzuweisung Straße zu streichen. Die Behandlung von Haushaltsangelegenheiten in den betroffenen Fachausschüssen und dem Haushaltsausschuss sei üblich.
Der Antrag von Herrn Schmuckall wird mehrheitlich gegen die Stimme der AFD-Fraktion beschlossen. Die vorgeschlagene Neufassung des Amtes wird in den übrigen Punkten unter Beibehaltung der Änderungen im ÖPNV einvernehmlich beschlossen.
Finale Übersicht siehe TOP 6.1.
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 21.10.2024. Beratungsbedarf der Fraktion GRÜNE.
Herr Schmuckall erläutert auf Nachfrage von Herrn Harders, seine Fraktion stelle den Antrag vor dem Hintergrund der Umgestaltung der Reventlowstraße.Die Politik sei hier nicht in der Lage gewesen, einen umsetzungsfähigen Beschluss herbeizuführen, da das Verwaltungshandeln bereits fortgeschritten gewesen sei. Die Ausschreibung der Maßnahme sei trotz der Ankündigung eines Antrages nach § 19 BezVG erfolgt.
Frau Wincierz widerspricht, die Baumaßnahme sei im Januar 2024 dem Verkehrsausschuss (siehe TOP 5 der Sitzung vom 15.01.2024) vorgestellt und auf die bevorstehende Ausschreibung hingewiesen worden. Vonseiten der Politik seien lediglich Bedenken geäußert worden. Dem Amt könne nicht vorgeworfen werden, die Politik nicht oder zu spät informiert zu haben. Sie gibt zu bedenken, wie „rechtzeitig“ in der beantragten Ergänzung auszulegen sei. Der Baustart sei auch im Bericht der Baustellenkoordinatorin aufgeführt gewesen.
Herr Strasser führt aus, der Antrag sei zu begrüßen. Wenn das Amt in der Vergangenheit richtig gehandelt habe, sei der Antrag für das Amt entsprechend unproblematisch zu betrachten.
Frau Vornhagen merkt an, die Vereinbarung nach § 19 BezVG sei eine Altonaer Besonderheit und in keinem anderen Bezirk vorhanden. Sie regt an, die mit Schrägstrichen formulierte Passage zu überarbeiten und den TOP gegebenenfalls zu vertagen.
Herr Schmuckall betont, die Formulierung sei bewusst gewählt. Die Ausschreibung, Vergabe und Bauausführung seien ein zusammenhängender Prozess. Der Bau folge üblicherweise im laufenden oder darauffolgenden Jahr der Ausschreibung.
Der Änderungsantrag von Herrn Harders, die Passage „/ Vergabe/ geplanten Bauausführung“ aus dem Antrag zu streichen, wird mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktion GRÜNE abgelehnt.
Der Antrag mit der Drucksache 22-0309 wird einstimmig bei Enthaltung der Fraktion GRÜNE in der ursprünglichen Fassung beschlossen.
Unter Berücksichtigung der beschlossenen Ergänzungen aus den Sitzungen vom 02.09.2024, 21.10.2024 und dem beschlossenen Amtsvorschlag (siehe TOP 6) empfiehlt der Mobilitätsausschuss dem Hauptausschuss, die Vereinbarung nach § 19 Abs 1. BezVG gemäß Anlage anzupassen.
Anlagen
Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG Beschlussempfehlung Mobilitätsausschuss (730 KB)
Fortsetzung der Beratungen aus der Sitzung vom 21.10.2024.
Frau Wincierz erläutert mithilfe einer Präsentation (Anlage) die drei Varianten zur Verkehrsführung im Teilbereich Westschleife des Projekts freiRaum Ottensen und bittet den Ausschuss, einen Beschluss über die weiterzuverfolgende Variante zu fassen.
Bei alternativer Abstimmung wird der Antrag von Herrn Schmuckall, die Variante 3 zur weiteren Bearbeitung auszuwählen, mit den Stimmen der Fraktionen von GRÜNE, SPD, CDU, LINKE, Volt und AFD mehrheitlich beschlossen. Für den Antrag von Herrn Porten, Variante 1 auszuwählen, stimmt die FDP-Fraktion. Es gibt keine Gegenstimmen.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Es gibt keine Wortmeldungen.