22-0309

Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
04.11.2024
Ö 6.1
Sachverhalt

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG für den Bereich des Mobilitätsausschusses um folgenden Punkt zu ergänzen:

 

Vor einer geplanten Ausschreibung, nach erfolgter Schlussverschickung, ist der Zeitpunkt der Ausschreibung/ Vergabe/ geplanten Bauausführung dem Mobilitätsausschuss samt Einschätzung der Baustellenkoordinatoren rechtzeitig vorzulegen.

 

Petitum/Beschluss

:

Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung gebeten

 

Anhänge

ohne