Überarbeitung der Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG über die Informationspflicht des Bezirksamtes gegenüber der Bezirksversammlung Antrag der CDU-Fraktion
Letzte Beratung: 04.11.2024 Mobilitätsausschuss Ö 6.1
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss, die Vereinbarung nach § 19 Abs. 1 BezVG für den Bereich des Mobilitätsausschusses um folgenden Punkt zu ergänzen:
„Vor einer geplanten Ausschreibung, nach erfolgter Schlussverschickung, ist der Zeitpunkt der Ausschreibung/ Vergabe/ geplanten Bauausführung dem Mobilitätsausschuss samt Einschätzung der Baustellenkoordinatoren rechtzeitig vorzulegen.“
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Der Mobilitätsausschuss wird um Zustimmung gebeten
ohne
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