Öffentliche Toilette im Schanzenpark Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.10.2024
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.10.2024 anliegende Drucksache 22-0230.1B beschlossen.
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Stadtreinigung Hamburg (SRH) sowie des Bezirksamtes Altona mit Schreiben vom 17.12.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Die als öffentliche Toilette bezeichnete bezirkliche Toilettenanlage befindet sich im südwestlichen Teil des Schanzenparks. Diese Anlage wird derzeit vorrangig für Veranstaltungen genutzt. Das Bezirksamt regelt vertraglich mit den Veranstaltern die Überlassung des Gebäudes. Die Anlage wird den Veranstaltern unter der Auflage zur Verfügung gestellt, die WC-Anlage auch öffentlich nutzbar zu machen. Vereinbart ist ein Nutzungszeitraum für die Öffentlichkeit, dieser ist kürzer als von der Bezirksversammlung empfohlen.
Der Bedarf für öffentliche Toiletten im Umfeld des Schanzenparks war vor Bündelung der Zuständigkeit für Bau, Unterhaltung und Betrieb öffentlicher Toiletten zum 01.01.2017 und Aufgabenübertragung an die SRH bezirksseitig kommuniziert und geprüft worden: Bereits im Jahr 2016 gab es einen Vor-Ort-Termin mit dem Bezirksamt Altona, der BUKEA und der SRH zur Versorgungssituation im und um den Schanzenpark. Im Ergebnis wurde eine neue barrierefreie und vandalismushemmend gebaute Automatiktoilette im Umfeld des S/U-Bahnhofes Sternschanze errichtet. Die Toilette wurde am 18.12.2017 eröffnet und steht komplett entgeltfrei zur Verfügung.
Die bezirkliche Toilettenanlage im Schanzenpark ist nicht vandalismushemmend gebaut. Der bauliche und hygienische Zustand erfüllt – dem Alter des Gebäudes entsprechend – nicht heutige Standards. Die Toilettenanlage wäre nicht ohne erhebliche Sanierungen / Umbauten als öffentliche Toilettenanlage betreibbar. Der genaue Sanierungsbedarf wäre, im Falle einer Finanzierung für den Betrieb und die notwendigen Baumaßnahmen, separat zu prüfen.
Die der BUKEA für Baumaßnahmen, den Betrieb und die Unterhaltung öffentlicher Toiletten durch die SRH zur Verfügung stehenden Haushaltsermächtigungen sind begrenzt. Die Übernahme weiterer Anlagen in die Verantwortung der SRH ist kurz- und mittelfristig aufgrund vollständig für den Bestand gebundener konsumtiver Mittel für Betrieb und konsumtive Sanierungsmaßnahmen nicht möglich. Ebenso wird das Investitionsbudget in den nächsten Jahren für Sanierungen im Bestand der bereits der BUKEA zugeordneten öffentlichen Toilettenanlagen benötigt.
Die empfohlene Übernahme der bezirklichen Toilettenanlage in den Anlagenbestand der BUKEA, verbunden mit der Sanierung und dem Umbau zur öffentlichen Toilette zur künftigen Unterhaltung und dem Betrieb in Zuständigkeit der SRH, ist daher absehbar nicht finanzierbar. Eine Realisierungsmöglichkeit für weitere öffentliche Toilettenanlagen im Hamburger Stadtgebiet besteht ausschließlich, wenn es gelingen sollte, zusätzliche Ermächtigungen einzuwerben. Für diesen Fall stünde eine Übernahme hinter dem für den Bezirk Altona als prioritär eingeschätzten Bedarf Toilette Wildgehege Klövensteen (Drs. 22-0146.1B), neben weiteren aus anderen Bezirken signalisierten Bedarfen und unter dem Vorbehalt einer wirtschaftlichen Realisierungsmöglichkeit sowie der Prüfung der baulichen bzw. vertraglichen Umsetzbarkeit.
Darüber hinaus ist zu erwarten, dass das mit der Eingabe kommunizierte Problem des Wildurinierens im Grünbereich des nordwestlichen Schanzenparks durch eine öffentliche Toilettenanlage im südöstlichen Teil des Schanzenparks kaum reduziert werden könnte.
Zu 2:
Ein erweiterter Betrieb von öffentlichen Toilettenanlagen in Verantwortung der SRH ist – wie zu 1. dargestellt – nicht umsetzbar. Auch für einen erweiterten Betrieb der bezirklichen Toilette im Schanzenpark in Verantwortung des Bezirksamtes oder der Veranstalter können seitens der BUKEA keine Haushaltsermächtigungen zur Verfügung gestellt werden.
Zu 3:
Das Ausschilderungs- und Informationskonzept für die öffentlichen Toiletten in Hamburg wurde Anfang 2020 finalisiert und wird seitdem projektbezogen sukzessive durch die SRH realisiert. Die Umsetzung einer Beschilderung im Schanzenpark ist dabei von der Verfügbarkeit freier Haushaltsermächtigungen – siehe zu 1. – sowie den zur Verfügung gestellten Unterlagen und Freigaben des jeweiligen Bezirksamtes zur Nutzung des öffentlichen Raumes für diese Zwecke abhängig.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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