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„Licht nach Bedarf“ – energiesparsame Straßenbeleuchtungen Antrag der CDU-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 13.02.2023 Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz Ö 3

Sachverhalt

Die klassische Straßenbeleuchtung leuchtet die ganze Nacht hindurch, sie wird mit der Abenddämmerung eingeschaltet und mit der Morgendämmerung ausgeschaltet. Die Lampen leuchten unabhängig davon, ob das Licht benötigt wird oder nicht. Das kostet unnötig Energie, führt zu Lichtverschmutzung und schadet vielen nachtaktiven Tieren. Gerade im Bezirk Altona wurde über diesen Konflikt zwischen notwendiger Beleuchtung und Tierschutzanliegen ausführlich seit Jahren beraten.

 

Die Stadt Tübingen hat nun das Modell "Licht nach Bedarf" entwickelt und testet dieses gerade in einem Pilotprojekt. Die Idee ist, mit einer LED- und Steuerungstechnik die Straßen nur dann hell auszuleuchten, wenn Licht benötigt wird.

 

Insgesamt sind in den Testgebieten 172 LED-Leuchten mit einem Kommunikations- und Steuerungsmodul sowie einem bis vier sogenannten Passiv-Infrarot Sensoren ausgestattet. Im jedem Gebiet bilden die Leuchten zusammen ein redundantes Kommunikationsnetzwerk. Erkennen die Sensoren in ihrem Erfassungsbereich eine Bewegung, wird die Helligkeit automatisch hochgedimmt. Die benachbarte Leuchte erhält eine Meldung, woraufhin sich deren Helligkeit ebenfalls anpasst. Es entsteht ein sogenannter Lichtteppich, an dem entlang sich der Verkehrsteilnehmer bewegt. Das Hochdimmen erfolgt so langsam, dass die zunehmende bzw. abnehmende Helligkeit kaum wahrgenommen wird.

 

In Kreßbach, dem ersten Tübinger Stadtteil, der komplett auf "Licht nach Bedarf“ umgerüstet wurde, konnten pro Leuchte Energieeinsparungen von 89 % erreicht werden.

 

Die Bezirksversammlung Altona möge vor diesem Hintergrund beschließen:

 

  1. Das Bezirksamt Altona wird nach §19 BezVG aufgefordert, ein geeignetes Testgebiet im Bezirk zu identifizieren, das sich für ein Pilot-Projekt in Umfang und Zuständigkeit für „Licht nach Bedarf“ besonders eignet.

 

  1. Die für die Umsetzung erforderlichen Mittel sind vom Bezirksamt bei der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft einzuwerben, bzw. ggf. aus anderen möglichen Fördertöpfen des Bundes bzw. der EU.

 

  1. Dem Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt und Verbraucherschutz ist Bericht zu erstatten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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