21-2954.2

Lehrschwimmbecken - wo bleibt Hamburgs Schwimmlernoffensive? Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 27.01.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

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04.07.2022
07.06.2022
01.06.2022
25.05.2022
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 27.01.2022 anliegende Drucksache 21-2567.1B beschlossen.

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) hat mit Schreiben vom 15.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 3:

Bei allen Konzeptausschreibungsverfahren gibt es den Baustein „Besondere Angebote“. Dieser soll regelhaft eingesetzt werden, um den Bieterinnen und Bietern beim Konzept mehr Flexibilität für besondere eigene Gebote zu ermöglichen. Insgesamt werden dafür regelhaft 100 Punkte vorgesehen. Die Angebote können sich auf alle Themenfelder (Städtebau und Klimaanpassung, Energie und Bauökologie, Wohnungsbau und Soziales) beziehen.

Inhalt dieser besonderen Konzepte können bezogen auf die Wohnungspolitik sowohl besondere Familien- und Seniorenfreundlichkeit, Integrationsleistungen, aber auch besondere Grundrisse oder innovative Wohnkonzepte wie Smartwohnen, Clusterwohnen etc. sein. Positiv bewertet werden beispielsweise auch sinnvolle Kooperationen mit Trägern, Konzepte für Kommunikation und Gemeinschaft im Quartier, besondere preisgünstige Miet- und Eigentumsangebote.

Den zur Abgabe von Angeboten aufgeforderten Investoren steht es natürlich frei „Besondere Angebote“ für Schwimmbecken anzubieten, dies ist aber keine explizite Forderung in Konzeptausschreibungen.

Der BSW ist im Rahmen von Konzeptausschreibungsverfahren nur ein Fall bekannt für solch eine Art von Angebot im Pergolenviertel. Der Bieter wollte mit der Schwimmhalle ein besonderes Angebot für Hausbewohner, Quartier und Stadtteil schaffen. Das Bad sollte im Erdgeschoss barrierefrei sein und dadurch im Besonderen auf eine gute Nutzbarkeit für Familien und Menschen mit Einschränkungen achten.

Auch eine Einbindung des Hamburger Sportbundes (HSB) ist bei der Planung eines Quartiers sinnvoll. Der HSB kann beispielsweise vermitteln zwischen Investoren und Sportvereinen, damit ggf. Schwimmbecken gebaut und vor allem auch betrieben werden.

Lt. der IBA Hamburg GmbH (IBA) soll in Oberbillwerder ein Sportbad durch Bäderland errichtet werden. Die Realisierung erfolgt unabhängig vom Instrument der Konzeptausschreibungsverfahren.

 

Zu 4:

Es ist vom Gesetzgeber eindeutig festgelegt, wer in Abstimmungsverfahren gem. § 4 Baugesetzbuch als Träger öffentlicher Belange zu beteiligen ist bzw. wer beteiligt werden darf. Träger öffentlicher Belange sind Behörden und Stellen, denen die Wahrnehmung eines „öffentlichen Belangs“ als öffentliche Aufgabe zur Erledigung zugewiesen worden ist. Diese Stellen vertreten dann die Belange auch im eigenen Namen nach außen. Den Schwimmvereinen sind weder durch ein Gesetz noch auf Grund eines Gesetzes derartige öffentliche Aufgaben übertragen worden. Sie sind daher keine Träger öffentlicher Belange und nicht an Abstimmungsverfahren zu beteiligen, selbst wenn – wie hier - auch ein öffentliches Interesse an der Wahrnehmung ihrer Aufgaben besteht.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 22.03.2022 Stellung genommen:

 

Zu 6:

Die Intention der Bezirksversammlung Altona, das Angebot von Schwimmlernzeiten im Alltag der Kindertagesbetreuung zu erweitern, wird von der Sozialbehörde geteilt. Die Wassergewöhnung und der Erwerb der Schwimmfähigkeit von Kindern im vorschulischen Alter haben bedingt durch die Pandemie erhebliche Einschränkungen erfahren. Diese Defizite aufzuholen, ist ein wichtiges Ziel, und dient letztendlich auch dem Kinderschutz.

 

Dabei könnte die Nutzung von Schwimmbädern anderer Eigentümer als der Bäderland Hamburg GmbH wie z.B. von Hotels, Fitnessstudios oder Senioreneinrichtungen einen Beitrag zur Erweiterung der Wasserzeiten für Kitas und Kindertagespflege darstellen. Die Sozialbehörde prüft bis zum Ende des zweiten Quartals 2022, ob durch die gezielte Ansprache der Eigentümer privater Bäder Nutzungszeiten für Kitas und Kindertagespflegestellen zur Verfügung gestellt werden können.

 

 

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) hat unter Beteiligung der Bäderland Hamburg GmbH  mit Schreiben vom 25.03.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Derzeit werden 2.565 Kinder aus insgesamt 127 Grundschulklassen von 28 verschiedenen Grundschulen im Rahmen des obligatorischen Schulschwimmunterrichts von BLH in den BLH-Bädern ausgebildet. Fakultative Klassen sind hier nicht berücksichtigt und kommen zusätzlich hinzu. Außerdem betreut der VAF 9 weitere Schulen. Betrachtet wurden sowohl Altonaer Klassen als auch Klassen anderer Bezirke, die in Altonaer Bädern unterrichtet werden.

Die ganzjährig nutzbare Wasserfläche aller BLH-Bäder im Bezirk Altona beträgt derzeit rd. 2.570 qm.

 

Zu 2:

BLH sieht keine Aufgabe von Wasserflächen im Bezirk Altona vor. Außerdem wurden in den letzten 13 Jahren die ganzjährig nutzbaren Wasserflächen im Bezirk Altona von rd. 1.566 qm auf rd. 2.570 qm erweitert. Das entspricht einer Erweiterung von 16 Bahnen á 25 m und damit der Fläche von ca. 3 Schwimmhallen.

 

Zu 5:

Siehe Stellungnahme zu 2. Erweiterungspotentiale wurden genutzt (Neubau Festland 2009, Kurshalle Blankenese 2017) und sind vorerst ausgeschöpft. Grundsätzlich ist es aber langjährige Strategie von BLH, im Rahmen von Modernisierungsprojekten auch Wasserflächenerweiterungen zur ganzjährigen Schwimmlern- und Sportausübung zu prüfen und zu realisieren (z.B. Ohlsdorf, Rahlstedt, Blankenese, Wilhelmsburg).

 

Zu 7:

BLH hat aktuell ihr Erstausbildungsangebot für Kinder aufgrund der Corona bedingten zusätzlich hohen Nachfrage und wie bereits 2021, auch 2022 noch einmal deutlich ausgeweitet bzw. wird dies z.B. durch Intensivkurse im Sommer weiter erhöhen. Das gilt sowohl für die Angebote der eigenen BLH-Schwimmschule als auch für Angebote im Rahmen des Schulschwimmens. Für dieses Programm setzt BLH derzeit das gesamte für das Schwimmenlernen verfügbare Personal und Wasserfläche ein.

Ein Seepferdchenkurs umfasst 25, ein Bronzekurs 16 Unterrichtseinheiten. Die Kurse belegen somit, auch bei mehreren Terminen innerhalb einer Woche, Wasserflächen über einen längeren Zeitraum mit entsprechend reduzierender Auswirkung auf nachfolgende neue Kursstarts zu diesen parallel laufenden Kursen. Auch aus diesem Grund hat BLH derzeit in 3 Bädern das Angebot für die allgemeine Öffentlichkeit zurückgenommen, zugunsten von mehr Schwimmkursen. Es handelt sich dabei um die drei Bäder Bramfeld, St. Pauli und Süderelbe. 

In den drei BLH-Bädern im Bezirk Altona (Blankenese, Elbgaustraße und Festland) finden derzeit rd. 30 Kurse statt (das sind 15 % des derzeitigen hamburgweiten BLH-Angebots). Rechnet man die beiden für die Altonaer Bevölkerung ebenfalls sehr gut erreichbaren und frequentierten Bäder St. Pauli und Kaifu-Bad hinzu, so sind es sogar rd. 25% aller derzeitigen BLH-Schwimmlernkurse. Bis auf einige wenige Restplätze sind alle Kurse ausgebucht. Die Kurse finden unter der Woche am Nachmittag i.d.R. im familienfreundlichen und nachfragegerechten Zeitfenster zwischen 15.00 und 19.00 Uhr statt, am Wochenende auch am Vormittag ab 9.00 Uhr und am frühen Nachmittag. Monatlich werden regelmäßig weitere neue Kurse zur Buchung freigeschaltet. Sie sind jeweils ab der ersten Woche eines Monats buchbar. Dieses Verfahren hat sich, und das bestätigen auch positive Rückmeldungen seitens der Eltern, bewährt.

Darüber hinaus sind in Zusammenarbeit mit der Behörde für Schule und Berufsbildung – speziell um die aufgestaute Nachfrage beim Schulschwimmen zu befriedigen – im Februar zusätzlich rd. 15 Kurse nur für Schülerinnen und Schüler an den Start gegangen (sogenannte Gutscheinkurse für Kinder deren regulärer Schulschwimmunterricht in der Pandemie nicht stattfand bzw. nicht zu Ende geführt wurde). Diese Kurse finden meist am frühen Nachmittag im Anschluss an die üblichen Schulschwimmzeiten statt.

Ein zusätzliches Intensivprogramm für den Sommer bzw. die Sommerferien ist, wie bereits 2021, im Rahmen der Bearbeitung des entsprechenden Bürgerschaftsbeschlusses in Vorbereitung.

 

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat mit Schreiben vom 05.04.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 7:

Die BSB und Bäderland messen der Schwimmausbildung von Kindern und Jugendlichen einen besonderen Stellenwert bei.

Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat die Durchführung eines Teils des obligatorischen Sportunterrichts (hier: Schulschwimmen) an Bäderland Hamburg (BLH) bzw. den Verein Aktive Freiheit e. V. (VAF) übertragen. Beim Schulschwimmen handelt es sich um den obligatorischen Schwimmunterricht, der durchzuführen ist. Bei den Schwimmlernkursen, nach denen hier gefragt wird, handelt es sich um fakultative Kurse, die als Kompensationsangebote eingerichtet wurden für den pandemiebedingt ausgefallenen Schwimmunterricht. Als Schwimmlernkurse hat die BSB in Zusammenarbeit mit der BUKEA die sogenannten „Bronzekurse“ eingerichtet. Die BSB stellt dafür allen Schülerinnen und Schülern der weiterführenden Schulen, die pandemiebedingt kein Bronzeabzeichen erwerben konnten, Gutscheine für die kostenfreie Teilnahme an Bronzekursen bei BLH zur Verfügung. Der Bronzekurs umfasst 16 Unterrichtseinheiten mit jeweils 45 Minuten und ist ein freiwilliges Angebot.

 

Eine Nachholung des ausgefallenen Schwimmunterrichts ist im Rahmen der für die Primarstufe definierten Stundentafel (siehe Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Grundschule und die Jahrgangsstufen 5 bis 10 der Stadtteilschule und des Gymnasiums, Anlage 3 zu § 40) und der Kapazitäten von Bäderland GmbH nicht möglich.

 

Die BSB hat gemeinsam mit BLH große Anstrengungen unternommen, um für eine möglichst einfache technische Umsetzung mit geringen Wartezeiten bei der Buchung von Gutscheinkursen zu sorgen. Über den Einsatz weiterer personeller und räumlicher Ressourcen ist es gelungen, Zeiten für extra Gutscheinkurse einzurichten, die von den Schulen unbürokratisch und direkt über den Login-Bereich im System von BLH gebucht werden können. In Abhängigkeit von den Ressourcen bei Bäderland werden derzeit weitere Anstrengungen unternommen, um aufgrund der hohen Nachfrage weitere Kurse einzurichten.

Zudem können auch personalisierte Gutscheine für Schülerinnen und Schüler ausgedruckt werden. Mit diesen müssen die Schülerinnen und Schüler ein Schwimmbad aufsuchen, um selbständig einen Bäderland-Bronzekurs zu buchen. Bei diesem Verfahren muss ggf. mit einer längeren Wartezeit gerechnet werden.

Die BSB übernimmt die Kosten für die Gutscheine. Die Durchführung der Kurse ist aber keine schulische Aufgabe (s.o.), sie ist Angelegenheit von Bäderland. Nur Bäderland kann die Auslastung prüfen.

 

Um die pandemiebedingten Lernrückstände beim Schwimmen lernen abzubauen, wird zudem die von der Bürgerschaft initiierte Anfänger-Schwimmlernoffensive vom Senat weiter vorangetrieben. Diese sieht vor, dass jedes Kind, das Schwimmen lernen möchte, in Hamburg eine Unterstützung von 40 Euro erhält. Kinder aus Familien, die Sozialleistungen empfangen, können kostenlos an Schwimmkursen teilnehmen. 

Dies gilt für Kurse der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft Landesverband Hamburg e. V. (DLRG) und des Hamburger Schwimmverbands e. V. (HHSV) sowie deren Mitgliedsvereinen bzw. Ortsgruppen und ggf. auch für private Anbieter. Zudem können Kinder aus Familien, die Sozialleistungen empfangen, bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises (SGB II, SGB XII, § 2 AsylbLG, Kinderzuschlag, Wohngeld) beim jeweiligen Kursanbieter (BLH, HHSV und seine Vereine, DLRG und ihre Ortsgruppen) eine Förderung der vollen Kursgebühr durch die FHH erhalten. Zusätzlich finanziert die FHH alle Kosten für die Anmietung von Wasserzeiten für die im Rahmen der Offensive stattfindenden Anfänger-Kurse der oben genannten Anbieter. Außerdem erhalten die im Rahmen der Anfänger-Schwimmlernoffensive 2022 teilnehmenden Vereine bzw. Orts-gruppen bei Bedarf bis zu 200 € als Pauschale für die entstehenden Material- und Verwaltungskosten. Das Konzept sieht auch die Finanzierung der Ausbildung von zusätzlichen Übungsleitenden seitens der Verbände sowie eine öffentlichkeitswirksame Kampagne zur Bewerbung der Offensive und des Themas Wassersicherheit vor. Siehe hierzu auch Drs. 22/7624.

Mit dem gemeinsamen Antrag Drs. 22/6747 hatte die rot-grüne Regierungskoalition am 15. Dezember 2021 zusätzlich eine Million Euro für Anfänger-Schwimmintensivkurse bereitgestellt. Die Zuständigkeit dafür liegt bei der Behörde für Inneres und Sport. 

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 11.04.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 1:

Das Thema Schwimmen ist weder in der Betreuung/Unterhaltung solcher Anlagen noch in der Förderung beim Bezirksamt Altona verortet. Nach Kenntnis des Bezirksamtes haben sich mit diesem Thema bisher die BSB und das Landessportamt beschäftigt. Bei Planungen "größerer" Vorhaben bittet das Sportreferat allerdings interne und externe Verantwortliche, eine mögliche Realisierung von Lehrschwimmbecken zu prüfen. Insofern setzt sich das Sportreferat soweit möglich an geeigneter Stelle für eine Hamburger Schwimmlernoffensive ein.

 

Zu 2:

Das Fachamt Stadt- und Landschaftsplanung wird sich dafür einsetzen, dass bei geeigneten bezirklichen Planungen in Altona dringend benötigte Wasserflächen stärker berücksichtigt werden.

 

Zu 3:

Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird berichtet.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 24.05.2022 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu 8:

Die Überlassungsverträge wurden zum Zeitpunkt der Überlassung unter der Prämisse abgeschlossen, dass die zukünftigen Betreiber die Lehrschwimmbecken ausschließlich schwimmsportlich, schwimmpädagogisch bzw. für Angebote des Gesundheitssports im Wasser nutzen werden. Hier sind also Angebote des Erlernens von Wasserfähigkeit und Schwimmfähigkeit umfasst.

Soweit der Träger das Lehrschwimmbecken Dritten zur Nutzung in diesem Sinne überlässt, wird eine kommerzielle Nutzung im Umfang von maximal 35 % zugelassen.

Ein Nachweis über die Weitergabe/Vermietung der Wasserzeiten an Dritte im Sinne der o.g. Inhalte gegenüber der zuständigen Behörde ist grundsätzlich nicht erforderlich, es sei denn, es handelt sich dabei um eine über den Umfang von 35% hinausgehende kommerzielle Nutzung. Die Überlassungsverträge haben grundsätzlich eine unbegrenzte Laufzeit. Eine Evaluierung der Verträge ist nicht vorgesehen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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