21-3753

Jetzt endlich umsetzen: Sitzungsgelder/Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Inklusionsbeirats Altona! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.03.2023
20.02.2023
26.01.2023
Sachverhalt

Mit ihren Beschlüssen vom 22. Februar 2018 (Drs. 20-4565) und vom 27. Januar 2022 (Drs. 212767B) hat sich die Bezirksversammlung jeweils einstimmig dafür ausgesprochen, dass die Mitglieder des Inklusionsbeirats Altona für ihre ehrenamtliche Tätigkeit Sitzungsgelder/Aufwandsentschädigungen aus städtischen Haushaltsmitteln erhalten sollen. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke (BWFGB) hat aufgrund dessen der Bezirksversammlung mit ihrem Schreiben vom 11. Juli 2022 mitgeteilt (vgl. Mitteilungsdrucksache 212918.1): „Eine Entschädigung nach § 1 Absatz 1 des Entschädigungsleistungsgesetzes (EntschädLG) kommt nur in Betracht, wenn es sich um einen Ausschuss der unmittelbaren Verwaltung der FHH handelt. Um eine Einsetzung des Beirats nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss ggf. weiterverfolgen zu können, arbeitet die BWFGB derzeit daran, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen. Sobald dies geklärt ist, kann das weitere Verfahren festgelegt werden. Die BWFGB wird sich hierzu mit dem zuständigen Bezirksamt in Verbindung setzen.“

 

Zur Finanzierung der Sitzungsgelder/Aufwandsentschädigungen aus Haushaltsmitteln stellte die BWFGB in ihrem Schreiben vom 11. Juli 2022 fest: „Mögliche Kosten für die Zahlung von Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Beirates für Menschen mit Behinderung sind vom Bezirksamt Altona aus Ermächtigungen des eigenen Einzelplans zu finanzieren. Darüber hinaus bleibt dem Bezirksamt Altona die Möglichkeit, den zusätzlichen Bedarf bei der nächsten Haushaltsplanaufstellung zu berücksichtigen.“

 

Mit Beschluss vom 28. April 2022 (Drs. 21-3059B) hat die Bezirksversammlung das Bezirksamt aufgefordert, für die nächsten Haushaltsberatungen die entsprechenden Sitzungsgelder/ Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des Beirats für Menschen mit Behinderungen zu berücksichtigen. Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 23.06.2022 wie folgt Stellung genommen (Drs. 21-3248): „Das Bezirksamt befürwortet die Zahlung entsprechender Sitzungsgelder/ Aufwandsentschädigungen und wird diesen Punkt für die Haushaltsberatungen 2023/2024 anmelden.“

 

Seit den Schreiben der BWFGB vom 11. Juli 2022 und dem Schreiben des Bezirksamtes Altona vom 23. Juni 2022 ist der Bezirksversammlung und ihren Ausschüssen kein neuer Sachstand zur Frage der Sitzungsgelder/Aufwandsentschädigungen mitgeteilt worden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

  1. Die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, den Inklusionsbeirat Altona zügig nach § 16 des Gesetzes über Verwaltungsbehörden als Verwaltungsausschuss einzusetzen, um so die Rechtsgrundlage für eine Gewährung von Sitzungsgeldern/Aufwandsentschädigungen nach § 1 Absatz 1 des Entschädigungsleistungsgesetzes (EntschädLG) an die Mitglieder des Inklusionsbeirats Altona zu schaffen.

 

  1. Das Bezirksamt wird gemäß § 19 BezVG aufgefordert, die für eine Gewährung von Sitzungsgeldern/Aufwandsentschädigungen an die Mitglieder des Inklusionsbeirats Altona erforderlichen finanziellen Mittel zunächst aus Ermächtigungen des eigenen Einzelplans zu finanzieren. Das Bezirksamt wird weiterhin gebeten, sich bei der zuständigen Fachbehörde für eine dauerhafte Übernahme der Kosten für Sitzungsgelder/Aufwandsentschädigungen aus Landesmitteln einzusetzen.

 

  1. Dem Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit ist zu berichten.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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