Interessen der Gastronomie und Anwohner*innen in Altona in Einklang bringen Antrag der SPD-Fraktion
Letzte Beratung: 09.12.2024 Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz Ö 6
Der Bezirk Altona zeichnet sich durch seine besondere Lage an der Elbe, grüne Waldflächen und urbane Quartiere aus. Hamburg, insbesondere die Stadtteile Sternschanze und Ottensen, ist als „Tor zur Welt“ ein Anziehungspunkt für Menschen, die hier leben, arbeiten und die Stadt besuchen. Die vielfältige Gastronomieszene ist ein fester Bestandteil dieser Viertel und prägt deren Charakter – wie früher Kirche und Wirtshaus das Leben im Dorf prägten. Dennoch gibt es unterschiedliche Interessen, die in einem fairen und konstruktiven Dialog berücksichtigt werden sollten.
Die Altonaer Bezirksversammlung möchte sowohl den Bedürfnissen der Gastronom*innen als auch den Anliegen der Anwohner*innen gerecht werden. Der Dialog zwischen diesen Gruppen ist essenziell, ebenso wie die Kommunikation zwischen Gästen und Gastronomiebetreibenden, um ein respektvolles Miteinander zu fördern.
Altona ist der einzige Bezirk in Hamburg, der auch 2024 in Ottensen die Nutzung bestehender, bereits genutzter Parkplatzflächen für die Außengastronomie erlaubt. Diese Regelung sollte auf das Jahr 2025 und gezielt auf geeignete, bereits genutzte Flächen im gesamten Bezirk Altona ausgeweitet werden, da die Gastronomie weiterhin unter den Belastungen von Inflation, gestiegener Mehrwertsteuer und erhöhten Personalkosten steht.
Gleichzeitig ist sich die Politik in Altona bewusst, dass die hohe Besucherfrequenz in Sternschanze und Ottensen auch Herausforderungen wie Lärm und Müll für die Anwohner*innen mit sich bringt. Deshalb sollten Maßnahmen wie die Einrichtung eines „Nachtbeauftragten“ für diese Quartiere geprüft werden, um ein friedliches Miteinander zu unterstützen. Angesichts der engen Verzahnung zwischen den Bezirken Altona und Mitte könnte eine bezirksübergreifende Zusammenarbeit angestrebt werden, sodass der Nachtbeauftragte aus Mitte auch für die Sternschanze zuständig wird. Zudem sollte die Wiedereinrichtung eines Runden Tisches, wie zuletzt 2018, in Betracht gezogen werden, um den Dialog zwischen den beteiligten Gruppen zu fördern. Dabei sind Jugendliche und junge Besucher*innen der Viertel aktiv einzubeziehen, um ihre Perspektiven und Bedarfe, wie z. B. das Cornern, ebenfalls zu berücksichtigen.
Die Bezirksversammlung möge daher beschließen:
Das Bezirksamt wird nach § 19 BezVG aufgefordert,
:
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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