Interessen der Gastronomie und Anwohner:innen in Altona in Einklang bringen Beschlussempfehlung des Ausschusses Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 11.1
Die Bezirksversammlung hat in ihrer Sitzung vom 28.11.2024 den Antrag mit der Drucksache 22-0423 (siehe Anlage 1) zur Erarbeitung einer Beschlussempfehlung in den Ausschuss für Wirtschaft, Klima und Verbraucherschutz (WKV) überwiesen.
Der WKV hat sich zuletzt in seiner Sitzung vom 13.01.2025 mit der als Anlage 2 vorliegenden Tischvorlage mit dem Thema befasst und empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, das Folgende inklusive Begründungsteil zu beschließen:
Der Bezirk Altona zeichnet sich durch seine besondere Lage an der Elbe, grüne Waldflächen und urbane Quartiere aus. Hamburg, insbesondere die Stadtteile Sternschanze und Ottensen, ist als „Tor zur Welt“ ein Anziehungspunkt für Menschen, die hier leben, arbeiten und die Stadt besuchen. Die vielfältige Gastronomieszene ist ein fester Bestandteil dieser Viertel und prägt deren Charakter – wie früher Kirche und Wirtshaus das Leben im Dorf prägten. Dennoch gibt es unterschiedliche Interessen, die in einem fairen und konstruktiven Dialog berücksichtigt werden sollten.
Die Altonaer Bezirksversammlung möchte sowohl den Bedürfnissen der Gastronom:innen als auch den Anliegen der Anwohner:innen gerecht werden. Der Dialog zwischen diesen Gruppen ist essenziell, ebenso wie die Kommunikation zwischen Gästen und Gastronomiebetreibenden, um ein respektvolles Miteinander zu fördern.
Gleichzeitig ist sich die Politik in Altona bewusst, dass die hohe Besucherfrequenz in Sternschanze und Ottensen auch Herausforderungen wie Lärm und Müll für die Anwohner:innen mit sich bringt.
Seit der Auswertung der Vorergebnisse der lärmtechnischen Untersuchung vom 23. März 2023 ist bekannt, dass zu allen Tageszeiten die Lärmhöchstgrenzen von 55db am Tag und 40db in der Nacht überschritten werden. Und zwar erreicht der Lärm, der einzelnen Gastrobetrieben und Kiosken zugeordnet werden kann, bis zu 85db.
Dies zeigt einmal mehr die Notwendigkeit der Wiedereinrichtung eines Runden Tisches, wie zuletzt 2018, um den Dialog zwischen den beteiligten Gruppen zu fördern. Dabei sind Jugendliche und junge Besucher:innen der Viertel aktiv einzubeziehen, um ihre Perspektiven und Bedarfe, wie z. B. das Cornern, ebenfalls zu berücksichtigen.
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1: Drucksache 22-0423
Anlage 2: Tischvorlage aus der Sitzung des WKV vom 13.01.2025
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.