Holsten Quartier klimagerecht nachjustieren – COOL Altona im Bebauungsplan Altona-Nord 28 umsetzen Dringlicher Antrag der Volt-Fraktion
Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 8.5
Der Fahrplan für die Entwicklung des neuen Quartiers ist auf der Zielgeraden. Die hohe Nutzungsintensität für Wohnungsbau und die gewerbliche und soziale Infrastruktur ist unvermeidlich. Zugleich liegt das Quartier innerhalb des zentralen urbanen Altonas in dem am stärksten versiegelten Bereich des Bezirks. Die aktuelle Planung sieht vor, dass jedes Baufeld komplett unterbaut werden soll und dort jeweils eine eigene Tiefgarage erhält. Außerhalb der Blockrandbebauung und auf den öffentlichen Erschließungsflächen wird es nur untergeordnete Flächenanteile mit Begrünung und Bäumen geben. Die geplante öffentliche Freifläche gliedert sich in einen Platz mit ebenfalls untergeordneten Grünflächen und einen Park mit Sportangebot mit einem Gesamtanteil von ca. 10% der Entwicklungsfläche (ohne Schulgrundstück). Bei einer vollständigen Unterbauung der Baufelder verbleibt Boden mit natürlichem Anschluss im Wesentlichen nur in der öffentlichen Parkanlage. Großkronige Bäume, Versickerung und Verdunstung – die wirksamsten Mittel gegen Hitze und Starkregen – sind in den Höfen dann nicht möglich und das gesamte nicht verdunstete Regenwasser muss über wenige Flächen im Park bewirtschaftet werden. Diese Grundentscheidung lässt sich nach der Auslegung des Bebauungsplans vermutlich nicht mehr korrigieren. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen und wird sich an der laufenden Planung des Vorhabenträgers orientieren. Jetzt ist daher der Zeitpunkt, um nachzusteuern.
Mit dem Beschluss des Klimaanpassungskonzepts COOL Altona im September 2026 (Drs. 22-2234.1) hat sich die Bezirksversammlung zu einer klimaangepassten Entwicklung des Bezirks verpflichtet. Der Maßnahmenkatalog COOL Altona verankert die Integration von Klimaanpassung verbindlich in Bauleitplanung und Projektentwicklung. Prioritäre Maßnahmen höchster klimatischer Dringlichkeit und Wirkung bei geringem Implementierungsaufwand sind:
Die Umsetzungsverantwortung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Das Holstenquartier als derzeit größtes Neubauvorhaben auf einer der letzten zusammenhängenden größeren Flächen im besonders belasteten Kerngebiet Altonas ist ein städtebaulicher Entwicklungs- und Transformationsraum mit hoher klimatischer Relevanz und großem Potenzial. Somit ist das Konzept durch das Bezirksamt als planaufstellende Behörde auf das Plangebiet des Holstenquartiers anzuwenden.
Um den wesentlichsten Punkt des Klimaanpassungskonzept zu erreichen – bodengebundene Freifläche – ist die einzige verbleibende Möglichkeit, die Unterbauung der Innenhöfe zu reduzieren. Ein zentraler Hebel ist die Unterbringung der Autos. Das Quartier ist oberirdisch autofrei geplant, und das ist richtig. Wenn aber unter jedem Baufeld eine flächendeckende Tiefgarage entsteht, bleiben die Innenhöfe Dachgärten auf Beton: Großkronige Bäume finden dort nicht ausreichend Wurzelraum, Regenwasser kann nicht versickern und gespeichert werden, um den Bestand der Grünflächen in Trockenphasen zu sichern. Dass es anders geht, zeigt Hamburg selbst: Im neuen Stadtteil Oberbillwerder wird der ruhende Verkehr bis auf wenige Ausnahmen in Mobility Hubs gebündelt. Auch die frühere Planung für das Holsten-Quartier sah bereits eine öffentliche Quartiersgarage vor. Ähnliche Lösungen gibt es in Freiburg-Vauban. Bei einem bewusst autoarmen Quartier mit entsprechend geringem Stellplatzschlüssel spricht viel dafür, die Stellplätze in weniger Garagen zu bündeln und die Höfe in größtmöglichem Umfang frei von Unterbauung zu halten. Das öffnet auch Optionen für ökonomische Synergien: Gebündelte Anlagen lassen sich je Stellplatz deutlich günstiger errichten und wirtschaftlicher betreiben als viele kleine Tiefgaragen mit jeweils eigenen Rampen, Lüftungs- und Brandschutzanlagen.
Die folgenden Punkte sollen sicherstellen, dass im Holstenquartier die Maßnahmen umgesetzt werden, die nach COOL Altona für Hitzevorsorge und Regenwasserbewirtschaftung die größte Wirkung entfalten, damit im am dichtesten bebauten Teil Altonas ein lebenswerter Stadtteil entsteht.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Absatz 2 BezVG gebeten,
Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 BezVG gebeten,
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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