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Holsten Quartier klimagerecht nachjustieren – COOL Altona im Bebauungsplan Altona-Nord 28 umsetzen Dringlicher Antrag der Volt-Fraktion

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 8.5

Sachverhalt

Der Fahrplan für die Entwicklung des neuen Quartiers ist auf der Zielgeraden. Die hohe Nutzungsintensität für Wohnungsbau und die gewerbliche und soziale Infrastruktur ist unvermeidlich. Zugleich liegt das Quartier innerhalb des zentralen urbanen Altonas in dem am stärksten versiegelten Bereich des Bezirks. Die aktuelle Planung sieht vor, dass jedes Baufeld komplett unterbaut werden soll und dort jeweils eine eigene Tiefgarage erhält. Außerhalb der Blockrandbebauung und auf den öffentlichen Erschließungsflächen wird es nur untergeordnete Flächenanteile mit Begrünung und Bäumen geben. Die geplante öffentliche Freifläche gliedert sich in einen Platz mit ebenfalls untergeordneten Grünflächen und einen Park mit Sportangebot mit einem Gesamtanteil von ca. 10% der Entwicklungsfläche (ohne Schulgrundstück). Bei einer vollständigen Unterbauung der Baufelder verbleibt Boden mit natürlichem Anschluss im Wesentlichen nur in der öffentlichen Parkanlage. Großkronige Bäume, Versickerung und Verdunstung – die wirksamsten Mittel gegen Hitze und Starkregen – sind in den Höfen dann nicht möglich und das gesamte nicht verdunstete Regenwasser muss über wenige Flächen im Park bewirtschaftet werden. Diese Grundentscheidung lässt sich nach der Auslegung des Bebauungsplans vermutlich nicht mehr korrigieren. Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans ist für das erste Quartal 2027 vorgesehen und wird sich an der laufenden Planung des Vorhabenträgers orientieren. Jetzt ist daher der Zeitpunkt, um nachzusteuern.

Mit dem Beschluss des Klimaanpassungskonzepts COOL Altona im September 2026 (Drs. 22-2234.1) hat sich die Bezirksversammlung zu einer klimaangepassten Entwicklung des Bezirks verpflichtet. Der Maßnahmenkatalog COOL Altona verankert die Integration von Klimaanpassung verbindlich in Bauleitplanung und Projektentwicklung. Prioritäre Maßnahmen höchster klimatischer Dringlichkeit und Wirkung bei geringem Implementierungsaufwand sind:

  1. Hitzeschutz: Helle Oberflächen (SRI > 50)
  2. Stadtgrün: 40–50 % Grünanteil je Baugrundstück, davon mindestens 30 % bodengebunden, einschließlich gesicherter Bewässerung.
  3. Wasserrückhalt: Mindestens 30 % Versickerungsfläche je Baugrundstück zur Starkregenvorsorge und Grundwasserneubildung im Sinne von RegenInfraStrukturAnpassung (RISA) und Nationaler Wasserstrategie (NWS).
  4. Durchlüftung: Sicherung von Frischluftschneisen.

Die Umsetzungsverantwortung liegt im Zuständigkeitsbereich des Bezirksamtes. Das Holstenquartier als derzeit größtes Neubauvorhaben auf einer der letzten zusammenhängenden größeren Flächen im besonders belasteten Kerngebiet Altonas ist ein städtebaulicher Entwicklungs- und Transformationsraum mit hoher klimatischer Relevanz und großem Potenzial. Somit ist das Konzept durch das Bezirksamt als planaufstellende Behörde auf das Plangebiet des Holstenquartiers anzuwenden.

Um den wesentlichsten Punkt des Klimaanpassungskonzept zu erreichen – bodengebundene Freifläche – ist die einzige verbleibende Möglichkeit, die Unterbauung der Innenhöfe zu reduzieren. Ein zentraler Hebel ist die Unterbringung der Autos. Das Quartier ist oberirdisch autofrei geplant, und das ist richtig. Wenn aber unter jedem Baufeld eine flächendeckende Tiefgarage entsteht, bleiben die Innenhöfe Dachgärten auf Beton: Großkronige Bäume finden dort nicht ausreichend Wurzelraum, Regenwasser kann nicht versickern und gespeichert werden, um den Bestand der Grünflächen in Trockenphasen zu sichern. Dass es anders geht, zeigt Hamburg selbst: Im neuen Stadtteil Oberbillwerder wird der ruhende Verkehr bis auf wenige Ausnahmen in Mobility Hubs gebündelt. Auch die frühere Planung für das Holsten-Quartier sah bereits eine öffentliche Quartiersgarage vor. Ähnliche Lösungen gibt es in Freiburg-Vauban. Bei einem bewusst autoarmen Quartier mit entsprechend geringem Stellplatzschlüssel spricht viel dafür, die Stellplätze in weniger Garagen zu bündeln und die Höfe in größtmöglichem Umfang frei von Unterbauung zu halten. Das öffnet auch Optionen für ökonomische Synergien: Gebündelte Anlagen lassen sich je Stellplatz deutlich günstiger errichten und wirtschaftlicher betreiben als viele kleine Tiefgaragen mit jeweils eigenen Rampen, Lüftungs- und Brandschutzanlagen.

Die folgenden Punkte sollen sicherstellen, dass im Holstenquartier die Maßnahmen umgesetzt werden, die nach COOL Altona für Hitzevorsorge und Regenwasserbewirtschaftung die größte Wirkung entfalten, damit im am dichtesten bebauten Teil Altonas ein lebenswerter Stadtteil entsteht.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Absatz 2 BezVG gebeten,

  1. den Bebauungsplan-Entwurf Altona-Nord 28 vor der öffentlichen Auslegung einem Klimacheck gemäß Punkt 1.1 der Handlungsschritte des Klimaanpassungskonzepts COOL Altona zu unterziehen und dem Stadtentwicklungsausschuss anhand der Kennzahlen zu Versiegelung und bodengebundenem Grünanteil darzulegen je Baufeld, inwieweit die Orientierungswerte zu Grünanteil, Versickerung, Versiegelung erreicht werden;
  1. die frühzeitige Abstimmung mit Wasserwirtschaft/HAMBURG WASSER, Grünflächen/Umwelt gemäß Punkt 2 der Handlungsschritte aufzunehmen und dem Stadtentwicklungsausschuss über die bisherigen Ergebnisse zu diesen Themen zu berichten;
  1. gemeinsam mit der Vorhabenträgerin darauf hinzuwirken, dass der ruhende Kfz-Verkehr gebündelt und die Unterbauung der Innenhöfe auf das notwendige Maß begrenzt wird, insbesondere
  1. angesichts der besonders guten Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr den Stellplatzschlüssel auf höchstens 0,2/Wohneinheit zu begrenzen, ggfs. durch Ausweitung der zeitgemäßen sharingangebote, die zu erheblichen Reduzierungen bei den Bedarfen führen und/oder durch 2-geschossige Garagen im nordöstlichen Baufeld, wo das Gelände um ca. 1 Geschoss abfällt;
  1. nach dem Vorbild der Mobility Hubs in Oberbillwerder und der in der früheren Planung vorgesehenen öffentlichen Quartiersgarage zu prüfen, ob die Kfz-Stellplätze in wenigen gebündelten Anlagen, Quartiersgaragen oder Mobility Hubs in den größeren Baufeldern zu konzentrieren wären, und so auch in den kleineren Baufeldern geringere Unterbauung zu ermöglichen;
  1. im Bebauungsplan festzusetzen, dass in jedem Innenhof ein zusammenhängender Anteil von mindestens 30 Prozent der Hoffläche nicht unterbaut wird und mit durchwurzelbarem Bodenaufbau für großkronige Bäume und Anbindung an natürliche Wasserspeicher hergestellt wird;
  1. Fahrradabstellplätze und Nebenräume so zu organisieren, dass die resultierende Grundflächenzahl 0,8 für das jeweilige Baufeld durch die erforderliche Unterbauung der Höfe nicht überschritten wird;
  1. sicherzustellen, dass die öffentliche Parkanlage als Klimaoase im Sinne der Maßnahme 3 von COOL Altona gestaltet wird, mit überwiegend verschatteten Aufenthaltsflächen, großkronigen Bäumen und Trinkwasserangeboten;
  1. die Festsetzungen im Bebauungsplan und dem städtebaulichen Vertrag in Bezug auf helle Oberflächen für unbegrünte Dächer und Fassaden mit einem Solar Reflectance Index von über 50 vorzusehen und dunkle Materialien mit einem Wert unter 29 auszuschließen;
  1. ein Stadtklima- und Durchlüftungsgutachten unter Berücksichtigung der geplanten Hochpunkte sowie der Höfe der Baublöcke vorzulegen und die Blockabstände und die Öffnungen in den Blockrändern der Bebauung so zu definieren, dass ausreichend Kaltluft in das Quartier einströmen und in den Baublöcken zirkulieren kann.

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) wird gemäß § 27 BezVG gebeten,

  1. dem Stadtentwicklungsausschuss darzulegen, ob und wie die Ziele der Regenwasser-Infrastruktur-Anpassung (RISA) und des Transformationspfads Klimaanpassung des Hamburgischen Klimaplans, insbesondere die Schaffung von Grünflächen zur Hitzevorsorge, bei einer vollständigen Unterbauung der Baufelder bis zu den Außengrenzen der Blockrandbebauung eingehalten werden können;
  1. darzulegen, wie § 47 Absatz 1 Nummer 3 WHG und Artikel 4 EG-Wasserrahmenrichtlinie (Verschlechterungsverbot Grundwasser) entsprochen wird, und insbesondere zu beantworten, ob durch eine stark punktuelle Zuführung von zurückgehaltenem Oberflächenwasser (bei vollständiger Unterbauung nur im Park möglich) negative Einflüsse auf den Grundwasserkörper und die Grundwasserfauna auszuschließen sind.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.10.2026
Ö 8.5
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