22-2657

Für ein klimaresilientes, gemeinwohlorientiertes Holsten-Areal Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 22.10.2026 Bezirksversammlung Ö 8.4

Sachverhalt

Im September 2026 hat die Bezirksversammlung Altona das Klimaanpassungskonzept Cool Altona und den dazu gehörenden Maßnahmenkatalog beschlossen. Laut Klimaanpassungskonzept gilt Altona-Nord, in dem das Holsten-Areal liegt, bereits heute als Klima Hot Spot, ist u.a. von starker Wärmebelastung betroffen, die durch eingeschränkte Durchlüftungsverhältnisse aufgrund einer dichten Bebauungsstruktur zusätzlich verstärkt wird.

„Klimaanpassung ist ein integraler Bestandteil der Stadtplanung“ (Gesamtbericht Cool Altona, S. 83), dabei werden verbindliche Festsetzungen im Bebauungsplan als besonders hilfreiches Instrument genannt, um klimaresiliente Strukturen rechtlich abzusichern. Welche verbindlichen Festsetzungen aber gibt es im Bebauungsplan Altona-Nord 28, um klimaresiliente Strukturen abzusichern? Wird im Bebauungsplan die Chance wahrgenommen, städtebauliche und freiraumbezogene Qualitäten durch Anpassung an den Klimawandel zu verbessern? Werden Aspekte zum Hitzeschutz, wie Grünachsen und Frischluftschneisen im Bebauungsplan berücksichtigt?

Fragen nach Klimaanpassungsmaßnahmen wurden im Stadtentwicklungsausschuss von einem Vertreter des Investors als noch zu früh bezeichnet. Das Klimaanpassungskonzept hingegen fordert, klimatische Anforderungen systematisch in der frühen Planungsphase zu erfassen. Dazu werden Maßnahmen definiert z.B. zur Verwendung heller Oberflächenmaterialien, zur Begrenzung der baulichen Dichte auf 50% des Grundstücks bzw. auf 30% in hitzesensiblen Gebieten, zu Versickerung, Grünanteilen, Frischluftschneisen (Maßnahmenkatalog Cool Altona, Kap. A Klimagerechte Stadtentwicklung) oder zur Schaffung von Klimaoasen (Kap. 3), zur Starkregenvorsorge z.B. durch Mulden-Rigolen-Systeme (Kap. 6) und viele weitere. Stattdessen liegt der Fokus im Holsten-Areal, soweit bisher bekannt, auf einer hochgradigen Versiegelung mit Tiefgaragen unter allen Baufeldern, geschlossener Blockrandbebauung, mit bis zu 8 Geschossen, dazu 3 Hochpunkte von ca. 60 m Höhe, einem viel zu kleinen öffentlichen Park. Hier stellt sich die Frage nach den Ergebnissen der für alle Neubauvorhaben verpflichtenden Klimaprüfung oder des im Maßnahmenkatalogs von Cool Altona benannten Klimachecks.

Aber nicht nur im Hinblick auf Klimaanpassung ist weiterhin vieles offen, soziale Aspekte werden auf den Wohnungsbau reduziert. Zwar soll es 50% geförderten Wohnungsbau geben, aber zur Verteilung auf die Förderwege gibt es unterschiedliche Aussagen. Ein Vertreter des Investors führte am 2. September im Stadtentwicklungsausschuss aus, dass 30% des Wohnungsbaus im 1. Förderweg, 20% im 2. Förderweg und 50% im 3. Förderweg geplant seien. Der Senat antwortete am 13. Oktober auf eine Anfrage der Fraktion Die Linke (Drs. 23/5583) dass 50% im 1. Förderweg, 15% im 2. Förderweg und 35% im 3. Förderweg aktuell vorgesehen seien. Das entspricht den Zahlen vom Mai 2026. Egal, ob der Investor oder der Senat falsche Zahlen nennt, es sind so oder so viel zu wenig geförderte Wohnungen, erst recht im 1. Förderweg.

Für ein lebendiges und gemeinwohlorientiertes Quartier braucht es auch bezahlbare Flächen für kleinteiliges, stadtteilbezogenes Gewerbe und Handwerker*innen. Ob es Flächen für Baugemeinschaften geben wird, ist ebenso unklar, wie die Nutzungen im geplanten Quartierszentrum. Die dringend benötigte soziale Infrastruktur, wie Räume für Jugendliche, oder ältere Menschen, Beratungsstellen etc. wird in der vorliegenden Planung komplett ausgespart. Um eine bedarfsgerechte Nutzung des Quartierszentrums zu erreichen, müssen die Menschen in Altona-Nord an der Planung des Quartierszentrums beteiligt und mit ihnen entwickelt werden, welche Nutzungen nötig sind.

Vor diesem Hintergrund fordert die Bezirksversammlung das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf, die Planungen für die Bebauung des Holsten-Areals zu pausieren und

  1. die Ergebnisse der Klimaprüfung für das Holsten-Areal im Stadtentwicklungsausschuss öffentlich vorzustellen;
  1. die Planung dahingehend zu überarbeiten, dass ein Klimacheck gemäß dem Klimaanpassungskonzept Cool Altona vorgenommen und dementsprechende Klimaanpassungsmaßnahmen umgesetzt werden;
  1. für die Nutzungen im Quartierszentrum ein öffentliches Beteiligungsverfahren durchzuführen;
  1. Flächen für eine bedarfsgerechte soziale Infrastruktur einzuplanen;
  1. den Anteil öffentlich geförderter Wohnungen zu erhöhen;
  1. aufgrund des Mangels an Wohnungen im 1. Förderweg hier mindestens 75% vorzusehen.

Im Sinne einer zeitnahen Fortführung des Bebauungsplanverfahrens ist dem Stadtentwicklungsausschuss in einer der nächsten Sitzungen und dann regelmäßig öffentlich zu berichten.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
22.10.2026
Ö 8.4
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