Hinzuziehung des Vorsitzenden des Inklusionsbeirats Altona als sachkundige Personen im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG
Nach erfolgter Zustimmung zur Hinzuziehung des Vorsitzenden des Inklusionsbeirats Altona hat dieser noch die nach § 14 Absatz 4 BezVG notwendige Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung zu unterschreiben und kann dann auch an nicht-öffentlichen Sitzungsteilen des Ausschusses teilnehmen und die entsprechenden Sitzungsunterlagen erhalten.
Der Inklusionsbeirat Altona hat folgenden Vorsitzenden gewählt:
Björn Beilfuß
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit beschließt, den o.g. Vorsitzenden des Inklusionsbeirats Altona als „sachkundige Person“ im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG hinzuzuziehen.
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Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten.
ohne