Hinzuziehung der Vorsitzenden des Inklusionsbeirats Altona als sachkundige Personen im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG
Nach erfolgter Zustimmung zur Hinzuziehung der benannten Vorsitzenden des Inklusionsbeirats Altona haben diese noch die nach § 14 Absatz 4 BezVG notwendige Verschwiegenheitsverpflichtungserklärung zu unterschreiben und können dann auch an nicht-öffentlichen Sitzungsteilen des Ausschusses teilnehmen und die entsprechenden Sitzungsunterlagen erhalten.
Der Inklusionsbeirat hat folgenden Vorsitzenden und folgende stellvertretende Vorsitzende gewählt:
Rolf Henninges
Daniela Steinacker
Der Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit beschließt, die o.g. Vorsitzenden des Inklusionsbeirats Altona als „sachkundige Personen“ im Sinne des § 14 Absatz 4 BezVG hinzuzuziehen.
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Der Ausschuss wird um Zustimmung gebeten.
ohne