Hafenbahnhof dauerhaft sichern - planungsrechtlich, vertraglich und grundbuchlich Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2024
Letzte Beratung: 15.04.2024 Ausschuss für Kultur und Bildung Ö 12.2
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.01.2024 anliegende Drucksache 21-4702B beschlossen.
Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 15.02.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 6:
Eigentümer des Flurstücks 5139 ist die Freie und Hansestadt Hamburg, Eigentümervertreter ist der Bezirk Altona für das Verwaltungsvermögen. Der LIG verwaltet die Flächen über den Immobilienmanagementvertrag mit der Sprinkenhof für den Bezirk Altona.
Der derzeitige Mieter möchte an dem Standort verbleiben. Hinsichtlich des Mietvertrages wird Sprinkenhof dem LIG eine Handlungsempfehlung aussprechen und eine Laufzeitverlängerung von 3 x 5 Jahre (Mieteroption) unter Vereinbarung einer angemessenen Miete vorschlagen, um somit auch der Empfehlung des Bezirks Altona (Eigentümervertreter) zu folgen. Der Mieter wäre mit dieser Vereinbarung einverstanden und sieht darin die erforderliche Investitionssicherheit und eine Unterstützung, gerade im Hinblick auf die mehrere Jahre andauernde Baustelle bedingt durch das Areal West.
Die Behörde für Kultur und Medien (BKM) hat mit Schreiben vom 29.02.2024 wie folgt Stellung genommen:
Zu 4:
Die langfristige Sicherung des Hafenbahnhofs als Livemusik-Spielstätte wird von der BKM unterstützt. Ebenso alle planungs-, privat- und öffentlich-rechtlichen Maßnahmen, die hierzu beitragen.
Zu 5:
Die Aufnahme in den Sanierungsfonds 2030 (hier: Schallschutzmaßnahmen gem. Drs. 22/7090) kann nach Auffassung der BKM erfolgen. Da es sich hierbei um ein abgestuftes Verfahren im Sinne des kostenstabilen Bauens handelt, kann eine Zuwendung nur vorbehaltlich ausreichender Verfügbarkeit der verbleibenden Mittel umgesetzt werden. Gleiches gilt für den zeitlichen Rahmen: Die Umsetzung der Drs. ist in Maßnahmenpakete unterteilt, die sich nicht ohne Weiteres beschleunigen oder umplanen lassen. Die BKM wird die Umsetzung eines Verfahrens im Sinne des Beschlusses prüfen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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