Protokoll
Sitzung des Planungsausschusses vom 20.03.2024

Ö 1

Öffentliche Fragestunde

Es liegen Fragen zum Bauvorhaben Barnerstre/ Präsident-Krahn-Straße vor (Anlage), die unter TOP 2 behandelt werden.


Anlagen
Fragen zum TOP 2 (121 KB)

Ö 2

Bauvorhaben Barnerstraße/ Präsident-Krahn-Straße (Referent:innen: Vertretung von Köhler & Bargen Projekte GmbH)

Vertreter:innen der Köhler & von Bargen Projekte GmbH (KvB) erläutern auf Nachfragen des Ausschusses und der Öffentlichkeit den Sachstand des Bauvorhabens Barnerstraße/ Präsident-Krahn Straße und heben hierbei Folgendes hervor:

 

  • Der Kaufvertrag mit der Sparda-Bank Hamburg eG (Sparda-Bank)r das Grundstück in der Barnerstraße sei im November 2023 beurkundet worden. Die Eigentumsumschreibung sei im Februar 2024 erfolgt.  
  • Eine Unterrichtung der Öffentlichkeit während der Kaufverhandlungen mit der Sparda-Bank sei unterblieben. Zwar sei der Vorwurf von Intransparenz nachvollziehbar, jedoch handele es sich bei Kaufverhandlungen um einen fragilen Prozess. Aufgrund dessen sei Vertraulichkeit vereinbart worden.  Der Begleitausschuss sei regelmäßig, zuletzt im August 2023, über das Vorhaben wie auch Verzögerungen informiert worden. Dieser bestehe aus im Jahr 2018 gelosten Gewerbe- wie Wohnmieter:innen sowie interessierten Nachbar:innen. Die Information der Öffentlichkeit über den Begleitausschuss sowie Presseartikel sei als ausreichend empfunden worden. Des Weiteren sei der Begleitausschuss sogar vor den Mitarbeiter:innen der Sparda-Bank über das avisierte Vorhaben informiert worden. KvB strebe ein möglichst breites Einverständnis der Öffentlichkeit an und sei an einer weiteren Einbeziehung des Begleitausschusses interessiert. Vorrangig sei aktuell jedoch, die Rückkehrrechte der Mieter:innen zu klären.
  • KvB begleite die Sparda-Bank bei der Planung und Realisierung des Vorhabens. Da KvB, und nicht die Sparda-Bank, die Vereinbarung mit der Verfahrensbegleitung getroffen habe, sehe man sich auch in der Pflicht, die Umsetzung der getroffenen Vereinbarung sicherzustellen.
  • In der Präsident-Krahn-Straße sei der Bau von 65 Wohneinheiten mit jeweils einem bis drei Zimmern geplant. Die genaue Verteilung der Wohnungsgrößen sei noch nicht abschließend geklärt. Es seien neun Wohneinheiten als Ersatz für die Rückkehrer:innen aus der Barnerstraße angedacht. Des Weiteren sollten entsprechend des Vertrags für Hamburg sieben Sozialwohnungen gemäß dem 1. Förderweg entstehen.  Wie hoch der Anteil an Eigentumswohnungen und Mietwohnungen sei, sei zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht entschieden.
  • KvB stehe mit den Gastronomiebetrieben am Standort Barnerstraße in Kontakt und führe aufgrund der individuellen Anforderungen Einzelgespräche mit den Gastronom:innen über potentielle Ersatzflächen. Neben der Prüfung des KvB-eigenen Bestands sei auch ein:e Makler:in mit der Prüfung externer Flächen beauftragt worden.
  • Es seien für das Vorhaben Barnerstraße eine Reihe von Alternativentwürfen, beispielsweise für hotelähnliche Apartments und Büroflächen, geprüft und aufgrund der begrenzten Fläche verworfen worden.
  • r eine Hälfte des Geländes Barnerstraße in östliche Richtung ge ein positiver Bauvorbescheid für das ursprünglich angedachte Wohnungsbauvorhaben vor. Bezüglich der anderen Grundstückshälfte bestehe ein unlösbarer und im Vorhinein nicht absehbarer Konflikt mit dem benachbarten Supermarkt. KvB sei aufgrund eines Rechtsgutachtens ursprünglich davon ausgegangen, dass r den angedachten Bau die Zustimmung des benachbarten Supermarktes nicht notwendig sei. Ohne die vom Rechtsamt als verpflichtend attestierte Zustimmung des Supermarktes sei das Ursprungsvorhaben jedoch nicht mehr umsetzbar.
  • Der Flächenbedarf der Sparda-Bank erlaube weder einen zusätzlichen Wohnungsbau in der Barnerstraße noch eine Nutzung der Erdgeschossfläche durch weitere Gewerbetreibende. Aufgrund des Bedarfs der Sparda-Bank sei zudem eine Bebauung der angrenzenden Fläche in der Bahrenfelder Straße erforderlich. Diese Fläche sei ursprünglich nicht Teil des Bauvorhabens Barnerstraße gewesen und sei im Eigentum von KvB. Das Gebäude sei baufällig und die sechs Wohneinheiten befristet bis zum 01.04.2024 an Handwerker:innen der KvB vermietet.
  • Mit Ausnahme eines Schadstoffgutachtens seien durch KvB alle erforderlichen Unterlagen beim Amt eingereicht.
  • Die geplante Multifunktionshalle habe eine Höhe von sieben Metern. Sie solle sowohl den Mitarbeiter:innen der Sparda-Bank als auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Durch die eingerückte Position im Gebäude sei die Halle von außen nicht sichtbar. Eine Verschattung geschehe somit nicht. Entsprechend werde die Nachbarschaft auch nicht durch mögliche Lärmemissionen gestört.

 

Herr Conrad ergänzt, eine Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31 Baugesetzbuch werde für das Vorhaben geprüft. r das Vorhaben in der Barnerstraße seien verschiedene Elemente des Planrechts relevant, da das Grundstück sowohl Wohn- als auch Geschäftsgebiet umfasse. Von den Büros der Sparda-Bank seien keine Lärmemissionen oder relevanter Verkehrszuwachs im Stadtteil zu erwarten. Der Bau der 65 angedachten Wohnungen in der Präsident-Krahn-Straße sei dringend notwendig, da Hamburg zusätzlichen Wohnraum benötige. Die Vorhabenträgerin müsse aufgrund der zwei unterschiedlichen Sozialen Erhaltungsverordnungen darlegen, warum die geplanten Ersatzwohnungen nicht in der Barnerstraße liegen könnten.

 

Eine Bürgerin moniert, eine Kompromisslösung mit nur 35 Wohneinheiten in der Barnerstraße wäre vorzuziehen gewesen, da die Fertigstellung bereits hätte erfolgen können. Das aktuelle Verfahren sei zu zeitaufwendig, zumal es nicht die Ideen der Bürger:innenbeteiligung umsetze. Es sei nicht kommuniziert worden, dass diese Ideen nicht realisierbar seien.

 

Frau Benkert moniert, die Fraktion DIE LINKE habe aus der Presse und dem Planungsausschuss von dem Grundstücksverkauf und dem neuen Bauvorhaben erfahren. Die Fraktion DIE LINKE besitze verglichen mit dem Informationsstand der Öffentlichkeit nur einen geringfügigen Informationsvorsprung. Der angedachte Wohnungsbau in der Präsident-Krahn-Straße sei zu begrüßen.

 

Herr Bielfeldt ergänzt, die Information der Öffentlichkeit durch den Begleitausschuss sei sehr eingeschränkt. Es sei undemokratisch, dass die Fraktion DIE LINKE weder über Planungen informiert noch zu Veranstaltungen im Rahmen der Planung eingeladen worden sei. Auf den Widerspruch Herrn Hielschers, dass statt des Ausschusses die Vorhabenträgerin zu adressieren sei und diese über die Einladungen an die Politik entscheide, entgegnet er, die eingeladenen Fraktionen müssten auf die notwendige Einladung der Fraktion DIE LINKE hinweisen.

 

Herr Strate legt der Fraktion DIE LINKE nahe, die Bezirksamtsleitung mit einem Antrag zu binden, die Verwaltungsmitarbeiter:innen darauf hinzuweisen, alle Fraktionen einzuladen.

 

Herr Adrian merkt an, dass durch das aktuelle Vorgehen ein intransparenter Eindruck entstehe. Auch die SPD-Fraktion sei nur wenige Tage vor der Öffentlichkeit über das Vorhaben informiert worden. Die Bauvorhaben in der Barnerstraße und Präsident-Krahn-Straße seien gemeinsam zu betrachten. Er fordere einen verlässlichen Plan, der den Wohnungsbau in der Präsident-Krahn-Straße sicherstelle.

 

Frau Boehlich stellt fest, wenn die Büroflächen in der Barnerstraße gebaut würden, müsste auch der Bau der Wohnungen in der Präsident-Krahn-Straße garantiert werden. Die ursprünglichen Planungen seien schwierig gewesen, da die bebaubare Fläche durch die Forderung der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende nach Verbreiterung des Verkehrsraums verringert worden sei. Die Politik sei zunächst davon ausgegangen, dass das ursprüngliche Wohnungsbauprojekt in der Barnerstraße realisierbar sei. In der Vergangenheit habe die Zustimmung der Nachbar:innen bei ähnlichen Projekten meist kein Problem dargestellt. Bei zukünftigen Vorhaben seien solche Probleme mit gebotener Vorsicht zu berücksichtigen. Das Scheitern bedauere sie. Der Verbleib der Sparda-Bank in Altona sei zu begrüßen, auch weil die Zentrale der Sparda-Bank neue Arbeitsplätze in den Stadtteil bringe. Hieraus ergebe sich der gesteigerte Flächenbedarf der Sparda-Bank. Die Mitarbeiter:innen der Bestandsfiliale hätten sich für einen Verbleib in Altona ausgesprochen. Insofern fordere sie das Amt zwecks zügiger Realisierung zu einer schnellen Prüfung auf.

 

Frau Blume betont, die Kommunikation der KvB sei in der Vergangenheit vorbildlich gewesen und bei Projekten anderer Akteur:innen so nicht zu erleben. Die Einsetzung des Begleitausschusses sei zu begrüßen. Sie erkenne, dass KvB die unzureichende Transparenz des Grundstücksverkaufs bedauere. Zwar habe die Politik keinen direkten Einfluss auf die Art und Weise der Kommunikation, jedoch nne sie ihre Erwartungen äern und entsprechend an KvB appellieren. Das Vorhaben sei städtebaulich wichtig, besonders in Hinblick auf steigende Mieten und fehlenden Wohnungsbau. Ein weiterer Verfall des Gebäudes in der Barnerstraße solle vermieden werden.

 

Herr Conrad stellt auf Nachfrage von Herrn Lange fest, ein Bebauungsplan r die Barnerstraße unter Einsatz der Kategorie Urbanes Gebiet sei geprüft, aber aufgrund der Langwierigkeit des Bebauungsplanverfahrens verworfen worden. Das Amt habe Interesse daran, eine Durchführung des vorgestellten Projekts zeitnah zu ermöglichen. Die eingereichten Anträge seien vermutlich zulässig. Auf Nachfrage von Herrn Boettger erläutert er, ein Sozialwohnungsanteil von 50% in Innenlagen sei möglich, jedoch nicht rechtlich verbindlich. Hierzu befinde sich das Amt mit der Vorhabenträgerin im Austausch. Auf Nachfrage von Herrn Adrian stellt er fest, der Baustufenplan sehe in der Präsident-Krahn-Straße vier Wohngeschosse vor. Ein zusätzliches Geschoss ermögliche sieben weitere Wohneinheiten. Er betont, dem Bauausschuss würden nach Abschluss der aufwendigen Prüfungen die Bauanträge für beide Vorhaben mit einem rechtssicheren Vorschlag vorgelegt. Eine über die Bauanträge hinausgehende Befassung im Bauausschuss sei unüblich.

 

Herr Boettger regt an, dass bei zukünftigen Planungen auf einen höheren Anteil geförderten Wohnraums geachtet werden sollte.

 

Herr Trede stellt fest, die Sparda-Bank sei als Genossenschaftsbank gemeinwohlorientiert. Er rege an, eine zusätzliche Förderung über den dritten Förderweg zu prüfen, der zum 03.04.2024 eingeführt werden solle. Auf Nachfrage von Herrn Lange erläutert er, der Bauausschuss sei nicht zur öffentlichen Behandlung des Vorhabens befugt. Er schlägt vor, gestalterische Aspekte des Vorhabens noch einmal im Planungsausschuss zu behandeln.

 

Ein Vertreter der KvB sagt zu, dies mit der Sparda-Bank zu besprechen. Letztendlich liege die Entscheidungshoheit bei der Sparda-Bank.

 

Herr Strate ergänzt, die Aufstellung eines Bebauungsplans dauere in Altona mindestens drei, durchschnittlich jedoch fünf Jahre. Dass KvB trotz der gegenwärtig hohen Baukosten und Zinslage bauen wolle, sei begrüßenswert. Es sei nicht selbstverständlich, dass eine Vorhabenträgerin ähnlich wie KvB Verantwortung übernehme. Er meldet den TOP zur erneuten Beratung für die Sitzung des Ausschusses am 15.05.2024 an.

Ö 3

Mitteilungen

Ö 3.1 - 21-4814.1

Hafenbahnhof dauerhaft sichern - planungsrechtlich, vertraglich und grundbuchlich Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.01.2024

 

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 3.2 - 21-4866

Sternbrücke: Keine Baumfällungen vor Abschluss des Planfeststellungsverfahrens! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 15.02.2024

Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.

Ö 4

Verschiedenes

Auf Bitte von Herrn Strate werden folgende Vertreter:innen der Fraktionen für das Beratungsgremium Innovationspark Altona benannt:

 

  • Herr Strate (SPD-Fraktion)
  • Herr Hielscher (CDU-Fraktion)
  • Frau Blume (FDP-Fraktion)

 

Auf Bitte von Herrn Bielfeldt erläutert Frau Frauenlob, dass es sich im Gebiet des Bebauungsplans Ottensen 60 bei den vermeintlich vorbereitenden Maßnahmen vermutlich um die Entfernung unterirdischer Benzintanks gehandelt habe. Diese könnten bei Starkregen eine Gefahrenquelle darstellen. Das Amt tausche sich aktuell über vorbereitende Maßnahmen mit dem Vorhabenträger aus. Die erfolgte Nachbarschaftsbeteiligung sei vor Durchführung in der Ausschusssitzung vom 15.03.2023 vorgestellt worden. Es werde gerade darüber beraten, ob für eine Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) Baugesetzbuch eine erneute öffentliche Anhörung notwendig sei.

 

Herr Bielfeldt weist darauf hin, dass die Anwohner:innen alarmiert seien. Seit den zwei Veranstaltungen zur Nachbarschaftsbeteiligung habe er keinen neuen Sachstand erhalten.

 

Herr Strate schlägt auf Bitte von Herrn Bielfeldt vor, das Amt könne einen neuen Sachstand in der Sitzung am 15.05.2024 vorstellen.

 

 

N 5

Mitteilungen

N 6

Verschiedenes