Grünpfeil für den Radverkehr Antrag 3.0 Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 03.03.2025 Mobilitätsausschuss Ö 7
Das Verkehrszeichen 721 Grünpfeil für den Radverkehr ermöglicht an Ampeln nach dem Anhalten das Abbiegen nach rechts auch bei Rot. Die Wartezeit für den Radverkehr reduziert sich hierdurch. Am 28. April 2020 ist das Zeichen mit der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (54. StVRÄndV) eingeführt worden.
Die Bezirksversammlung Altona hat erstmals 2021 die Behörde für Inneres und Sport gebeten, von der neuen Regelung Gebrauch zu machen. Am 11. Mai 2021 hat die Behörde für Inneres und Sport geantwortet, dass für eine Umsetzung der Neuregelungen noch eine Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erfolgen müsse (Drs. 21-1985). Mit Wirkung zum 15. November 2021 ist die geänderte VwV-StVO in Kraft getreten. Mit den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Kapitel: § 37 Straßenverkehrs-Ordnung Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721), A431/641.90-28 vom 18. Juli 2022 hat die Behörde für Inneres und Sport die Voraussetzung geschaffen, damit die Verkehrsdirektion VD52 das Grünpfeil-Schild für den Radverkehr nach einheitlichen Kriterien anordnen kann.
Seitdem ist bei Um- und Neuplanungen von Lichtsignalanlagen der Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr stets zu prüfen.
Am 16. September 2022 hat die Behörde für Inneres und Sport mitgeteilt, dass ihr nicht bekannt sei, ob das Verkehrszeichen Grünpfeil für den Radverkehr im Bezirk Altona angeordnet wurde (Drs. 21-3281). 2023 hat die Bezirksversammlung Altona die Behörde für Inneres und Sport erneut darum gebeten, von dem Verkehrszeichen Grünpfeil für den Radverkehr Gebrauch zu machen und fünf Kreuzungen benannt. Die Behörde für Inneres und Sport teilte am 9. Mai 2023 mit, dass unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksversammlung Altona eine priorisierte Prüfung erfolge (Drs. 21-4049).
Ab August 2023 ordnete die Verkehrsdirektion 52 die ersten Grünpfeile für den Radverkehr im Bezirk Wandsbek an. Im Dezember 2024 ordnete die Verkehrsdirektion zwei weitere Grünpfeile für den Radverkehr im Bezirk Harburg an. Im Bezirk Altona wurden nach vorliegender Kenntnis noch keine Grünpfeile für den Radverkehr eingerichtet.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, das Zeichen 721 an den nachfolgenden Kreuzungen anzuordnen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:
Die Bezirksversammlung bittet um Rückmeldung bis August 2025.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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