22-0726

Grünpfeil für den Radverkehr – Antrag 3.0 Dringlicher Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 03.03.2025 Mobilitätsausschuss Ö 7

Sachverhalt

Das Verkehrszeichen 721 Grünpfeil für den Radverkehr ermöglicht an Ampeln nach dem Anhalten das Abbiegen nach rechts auch bei Rot. Die Wartezeit für den Radverkehr reduziert sich hierdurch. Am 28. April 2020 ist das Zeichen mit der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (54. StVRÄndV) eingeführt worden.

Die Bezirksversammlung Altona hat erstmals 2021 die Behörde für Inneres und Sport gebeten, von der neuen Regelung Gebrauch zu machen. Am 11. Mai 2021 hat die Behörde für Inneres und Sport geantwortet, dass für eine Umsetzung der Neuregelungen noch eine Anpassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) erfolgensse (Drs. 21-1985). Mit Wirkung zum 15. November 2021 ist die geänderte VwV-StVO in Kraft getreten. Mit den Hamburger Richtlinien zur Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (HRVV), Kapitel: § 37 Straßenverkehrs-Ordnung Grünpfeilschild mit Beschränkung auf den Radverkehr (Zeichen 721), A431/641.90-28 vom 18. Juli 2022 hat die Behörde für Inneres und Sport die Voraussetzung geschaffen, damit die Verkehrsdirektion VD52 das Grünpfeil-Schild für den Radverkehr nach einheitlichen Kriterien anordnen kann.

Seitdem ist bei Um- und Neuplanungen von Lichtsignalanlagen der Einsatz des Grünpfeils für den Radverkehr stets zu prüfen.

Am 16. September 2022 hat die Behörde für Inneres und Sport mitgeteilt, dass ihr nicht bekannt sei, ob das Verkehrszeichen Grünpfeil für den Radverkehr im Bezirk Altona angeordnet wurde (Drs. 21-3281). 2023 hat die Bezirksversammlung Altona die Behörde für Inneres und Sport erneut darum gebeten, von dem Verkehrszeichen Grünpfeil für den Radverkehr Gebrauch zu machen und fünf Kreuzungen benannt. Die Behörde für Inneres und Sport teilte am 9. Mai 2023 mit, dass unter Berücksichtigung des Beschlusses der Bezirksversammlung Altona eine priorisierte Prüfung erfolge (Drs. 21-4049).

Ab August 2023 ordnete die Verkehrsdirektion 52 die ersten Grünpfeile für den Radverkehr im Bezirk Wandsbek an. Im Dezember 2024 ordnete die Verkehrsdirektion zwei weitere Grünpfeile für den Radverkehr im Bezirk Harburg an. Im Bezirk Altona wurden nach vorliegender Kenntnis noch keine Grünpfeile für den Radverkehr eingerichtet.

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

Die Behörde für Inneres und Sport wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, das Zeichen 721 an den nachfolgenden Kreuzungen anzuordnen, sofern die rechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden:

  1. Harkortstraße/Julius-Leber-Straße/Präsident-Kahn-Straße, LSA 709
  2. Hohenzollernring/Bleickenallee, LSA 1346
  3. Luruper Hauptstraße/Elbgaustraße, LSA 494
  4. ttkamp/Luruper Hauptstraße, LSA 611
  5. Immenbusch/Bornheide, LSA 1310
  6. Bahrenfelder Straße/Lobuschstraße, LSA 778
  7. Thadenstraße/Holstenstraße, LSA 328
  8. Kirchenstraße/Königstraße, LSA 272
  9. nigstraße/Behnstraße, LSA 1179
  10. Brandstücken/Rugenbarg, LSA 1154
  11. Rugenbarg/Grönenweg, LSA 1156
  12. Am Osdorfer Born/Rugenfeld, LSA 1153
  13. Flurstraße/Rugenbarg, LSA 820
  14. Flurstraße/Grandkuhlenweg, LSA 2128
  15. Spreestraße/Franzosenkoppel, LSA 1128
  16. Luruper Hauptstraße/Swattenweg, LSA 663
  17. lldorfer Brooksweg/Rissener Landstraße, LSA 934
  18. Baron-Voght-Straße/Heinrich-Plett-Straße/Ohnhorstraße, LSA 1528
  19. Elbchaussee/Parkstraße, LSA 1902
  20. Halbmondsweg/Agathe-Lasch-Weg/Reventlowstraße, LSA 1275
  21. stland/Sülldorfer Landstraße/Sieversstücken, LSA 1277
  22. Forsteck/Sülldorfer Landstraße, LSA 1530
  23. Bahnhofsvorplatz Iserbrook/Sülldorfer Landstraße, LSA 1531
  24. Hasenhöhe/Sülldorfer Landstraße, LSA 614
  25. Am Botterbarg/Osdorfer Landstraße, LSA 738
  26. Rugenbarg/Osdorfer Landstraße, LSA 146
  27. Am Landpflegeheim/Osdorfer Landstraße/Julius-Brecht-Straße, LSA 527
  28. Bahrenfelder Kirchenweg/Von-Sauer-Straße/Haydnstraße, LSA 670
  29. Stresemannstraße/Ruhrstraße, LSA 296
  30. Augustenburger Straße/Kieler Straße, LSA 621
  31. Ruhrstraße/Holstenkamp, LSA 2210
  32. Hohenzollernring/Elbchaussee, LSA 9
  33. Griegstraße/Behringstraße, LSA 1352
  34. Bahrenfelder Kirchenweg/Friedensallee, LSA 1863
  35. Friedensallee/Hohenzollernring, LSA 1004
  36. Bahrenfelder Straße/Barnerstraße, LSA 417
  37. Gaußstraße/Barnerstraße, LSA 1226
  38. Lippmannstraße/Max-Brauer-Allee, LSA 883
  39. Hohenzollernring/Behringstraße, LSA 1343

Die Bezirksversammlung bittet um Rückmeldung bis August 2025.

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
03.03.2025
Ö 7
27.02.2025
Ö 7.7
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Hauptstraße

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