Gehwegqualität im Bezirk Altona nach Glasfaserverlegung sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.04.2026
Letzte Beratung: 24.09.2026 Bezirksversammlung Ö 10.41
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.04.2026 anliegende Drucksache 22-2057.1B beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) teilte mit Zuschrift vom 28.04.2026 mit, dass sich der Beschluss mit dem Großteil an das Bezirksamt Altona richte. Das Bezirksamt sollte in der Lage sein, den Beschluss umzusetzen. Einer Stellungnahme seitens der BVM bedürfe es daher vorerst nicht.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 03.09.2026 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Eine Erhebung von Schäden an Gehwegen erfolgt grundsätzlich im Rahmen der regulären Straßenbegehungen durch die Wegeaufsicht. Bezirksstraßen werden monatlich, Hauptverkehrsstraßen zweimal monatlich begangen.
Werden Schäden festgestellt, die auf nicht fachgerecht ausgeführte Tiefbauarbeiten zurückzuführen sein könnten, werden diese im Rahmen des bestehenden Verfahrens weiterverfolgt. Eine eindeutige Zuordnung zu einer Glasfaserverlegung ist allerdings nicht in jedem Fall möglich, da auch andere Leitungs- oder Tiefbauarbeiten als Ursache in Betracht kommen.
Eine gesonderte Erhebung ausschließlich von Schäden infolge von Glasfaserverlegungen erfolgt daher nicht. Eine vollständige und belastbare Erhebung käme einer permanenten Überwachung der Tiefbauarbeiten für diese Leitungsart gleich, die mit den vorhandenen Personalkapazitäten keinesfalls leistbar ist.
Das bestehende Vorgehen und das allgemeine Lagebild können im Rahmen der zu Punkt 5 vorgeschlagenen Präsentation im Mobilitätsausschuss dargestellt werden.
Zu 2.:
Eine endgültige Abnahme der wiederhergestellten Oberfläche nach Kabelverlegung sowie Zwischentermine vor der abschließenden Abnahme werden regelhaft durchgeführt.
Zu 3.:
Werden Mängel bei der Abnahme, im Zuge der regulären Begehung, als auch bei Zwischenterminen festgestellt, werden die Baufirmen und der Leitungsträger zur Nachbesserung aufgefordert und die Behebung nachverfolgt.
Zu 4.:
Mit der Fertigstellungsmeldung der Glasfaser-Baustelle gilt eine Gewährleistungsfrist der Baufirma von zwei Jahren. Darüber hinaus siehe Antwort zu Punkt 3.
Zu 5.:
Eine Präsentation bzw. Diskussion zum Thema Gehwegqualität nach Glasfaserverlegung ist jederzeit möglich. Ein entsprechender Tagesordnungspunkt im Mobilitätsausschuss wird für Herbst 2026 vorgeschlagen.
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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