Gehwegqualität im Bezirk Altona nach Glasfaserverlegung sichern Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 10.1
Die Gehwege sind ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur und tragen maßgeblich zur Lebensqualität sowie zur Verkehrssicherheit in den Stadtteilen bei. Dies gilt insbesondere in gewachsenen Quartieren des Bezirks Altona, die durch historische Bebauung und spezifische Wegebeläge geprägt sind.
In zahlreichen Straßen bestehen die Gehwege aus wassergebundenen Decken, etwa sogenannten Glensanda-Belägen, sowie aus Plattenbefestigungen. Diese Bauweisen sind ortstypisch und erfüllen zugleich wichtige Funktionen für die Versickerung von Niederschlagswasser sowie für den Schutz des Baumbestandes.
Im Zuge der flächendeckenden Verlegung von Glasfaserkabeln wurden in den vergangenen Monaten in verschiedenen Stadtteilen des Bezirks Altona Gehwege geöffnet. Die Wiederherstellung entspricht jedoch vielerorts nicht den fachlichen Anforderungen. Insbesondere wurde der ursprüngliche schichtweise Aufbau wassergebundener Decken nicht berücksichtigt, es kamen ungeeignete Verdichtungsverfahren zum Einsatz und erforderliche Gefälle zur Oberflächenentwässerung wurden nicht eingehalten.
In der Folge kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen. So bilden sich entlang der Leitungsgräben Pfützen und Verschlammungen, die Wege sind teilweise uneben und nur eingeschränkt begehbar, Oberflächenmaterial wird auf angrenzende Flächen verlagert und es entstehen Gefährdungen durch lose, auseinanderdriftende oder verkantete Gehwegplatten. Teilweise sind Fußgängerinnen und Fußgänger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, wodurch die Verkehrssicherheit zusätzlich beeinträchtigt wird.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgenden Beschluss zu fassen:
Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, das Bezirksamt Altona in die Lage zu versetzen, der o.g. Aufgabe nachkommen zu können.
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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