22-2057.1

Gehwegqualität im Bezirk Altona nach Glasfaserverlegung sichern Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 23.04.2026 Bezirksversammlung Ö 10.1

Sachverhalt

Die Gehwege sind ein wesentlicher Bestandteil der öffentlichen Infrastruktur und tragen maßgeblich zur Lebensqualität sowie zur Verkehrssicherheit in den Stadtteilen bei. Dies gilt insbesondere in gewachsenen Quartieren des Bezirks Altona, die durch historische Bebauung und spezifische Wegebeläge geprägt sind.

In zahlreichen Straßen bestehen die Gehwege aus wassergebundenen Decken, etwa sogenannten Glensanda-Belägen, sowie aus Plattenbefestigungen. Diese Bauweisen sind ortstypisch und erfüllen zugleich wichtige Funktionen für die Versickerung von Niederschlagswasser sowie für den Schutz des Baumbestandes.

Im Zuge der flächendeckenden Verlegung von Glasfaserkabeln wurden in den vergangenen Monaten in verschiedenen Stadtteilen des Bezirks Altona Gehwege geöffnet. Die Wiederherstellung entspricht jedoch vielerorts nicht den fachlichen Anforderungen. Insbesondere wurde der ursprüngliche schichtweise Aufbau wassergebundener Decken nicht berücksichtigt, es kamen ungeeignete Verdichtungsverfahren zum Einsatz und erforderliche Gefälle zur Oberflächenentwässerung wurden nicht eingehalten.

In der Folge kommt es zu erheblichen Beeinträchtigungen. So bilden sich entlang der Leitungsgräben Pfützen und Verschlammungen, die Wege sind teilweise uneben und nur eingeschränkt begehbar, Oberflächenmaterial wird auf angrenzende Flächen verlagert und es entstehen Gefährdungen durch lose, auseinanderdriftende oder verkantete Gehwegplatten. Teilweise sind Fußngerinnen und Fußnger gezwungen, auf die Fahrbahn auszuweichen, wodurch die Verkehrssicherheit zusätzlich beeinträchtigt wird.

Der Mobilitätsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgenden Beschluss zu fassen:

Vor diesem Hintergrund wird das Bezirksamt Altona gemäß § 19 BezVG gebeten,

  1. eine Erhebung der Schäden an Gehwegen im Bezirk Altona durchzuführen, die im Zuge der Glasfaserkabelverlegung geöffnet und wiederhergestellt wurden;
  1. zu prüfen, ob die Wiederherstellung der Gehwege fachgerecht erfolgt ist, insbesondere bei wassergebundenen Decken (z.B. Glensanda) sowie bei Gehwegplatten;
  1. die verantwortlichen Telekommunikationsunternehmen bzw. ausführenden Firmen zur fachgerechten Nachbesserung festgestellter Mängel aufzufordern;
  1. bestehende Gewährleistungs- und Haftungsansprüche konsequent geltend zu machen, um zusätzliche Belastungen für den Bezirk und die Freie und Hansestadt Hamburg zu vermeiden;
  1. dem Mobilitätsausschuss über die Ergebnisse der Schadenserhebung sowie über die Ergebnisse der Prüfung ist dem Mobilitätsausschuss zu berichten.

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, das Bezirksamt Altona in die Lage zu versetzen, der o.g. Aufgabe nachkommen zu können.

Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
23.04.2026
Ö 10.1
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Hamburg

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.