Haushaltsjahr 2019 Rahmenzuweisung gem. § 41 Abs. 2 BezVG; hier: Inanspruchnahme einer Deckungsfähigkeit nach Art. 6 Nr. 7 Haushaltsbeschluss 2019/2020
Letzte Beratung: 19.12.2019 Bezirksversammlung Hamburg-Mitte Ö 7.4
Gemäß § 41 Abs. 2 BezVG entscheidet die Bezirksversammlung über die Verwendung der als Rahmenzuweisungen veranschlagten Ermächtigungen. Hierzu hat die Bezirksversammlung mit Drs. 21-2514 über die Aufteilung der Rahmenzuweisungen (Feinspezifikation) beschlossen.
In der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Straßen und Wege sowie sonst. Ing.-Bauwerke“ kommt es durch allgemeine Kostensteigerungen und vermehrt erforderliche Verkehrssicherungspflichten zu Mehrkosten in Höhe von rd. 590.000 €, die nicht aus dem ursprünglichen von der Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation (BWVI) zur Verfügung gestellten Ansatz der Rahmenzuweisung (3.203.000 €) gedeckt werden können. Die BWVI hat diesen Mehrbedarf (temporär) anerkannt und bereits weitere 520.000 € für 2019 zur Verfügung gestellt.
Zur Deckung der darüber hinaus benötigten 70.000 EUR soll eine Deckungsfähigkeit nach Art. 6 Nr. 7 Haushaltsbeschluss 2019/2020 genutzt werden. Hiernach sind die auf die bezirklichen Einzelpläne übertragenen Zuweisungen zum Ausgleich von temporären Spitzenbelastungen einzelplanübergreifend gegenseitig deckungsfähig. Hierzu bedarf es der Zustimmung der beteiligten Bezirksversammlungen.
Mit dieser Regelung soll auf unvorhergesehene Veränderungen des Ressourcenbedarfs auch bezirksübergreifend flexibel reagiert werden können.
Die Verwaltung des Bezirksamts Altona hat sich bereit erklärt, dem Bezirksamt Hamburg-Mitte aus der dortigen konsumtiven Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Straßen und Wege sowie sonst. Ing.-Bauwerke“ Mittel in Höhe von 70.000 € zur Verfügung zu stellen, wenn das Bezirksamt Hamburg-Mitte dem Bezirksamt Altona im Gegenzug aus der investiven Rahmenzuweisung „Neu-, Um- und Ausbau von Straßen“ investive Mittel in Höhe von 70.000 EUR zur Verfügung stellt. Die Zustimmung der Bezirksversammlung Altona wird parallel eingeholt.
Nach aktuellem Mittelabfluss- und Planungsstand können die investiven Mittel zur Verfügung gestellt werden, es werden keine umzusetzenden Maßnahmen gefährdet.
Die Bezirksversammlung wird gebeten, der Deckungsfähigkeit nach Art. 6 Nr. 7 Haushaltsbeschluss 2019/2020 zuzustimmen.
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