Fußgänger:innenfreundliche Neugestaltung des Rondenbargs in Bahrenfeld Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.03.2024
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 anliegende Drucksache 21-4887.1B beschlossen.
Die örtliche Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Polizeikommissariates 25 hat mit Schreiben vom 08.04.2024 wie folgt Stellung genommen:
Die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges (FGÜ) ergeben sich aus den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ). Als verkehrliche Voraussetzungen sind bestimmte Verkehrsstärken erforderlich. So ist die Einrichtung eines FGÜ grundsätzlich erst ab einer Häufigkeit von 200 – 300 Kfz/h und der Anzahl von mindestens 50 – 100 querenden Fußgängern pro Stunde möglich.
Das Firmengelände der Firma Steinway & Sons befindet sich im Gewerbepark Schnackenburgallee, Rondenbarg 10 bzw. 15 beiderseits der Straße. Die Straße Rondenbarg ist zwar stark befahren, allerdings bei weitem nicht so stark, dass sich keine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger ergeben oder eine außergewöhnliche Wartezeit entstehen würde. Die Verkehrsunfalllage ist völlig unauffällig hinsichtlich der Beteiligung querender Fußgänger. Eine Beschwerdelage aus dem Bereich der Mitarbeiterschaft der Firma Steinway ist hier nicht bekannt.
Die StVB hat an drei Tagen zu unterschiedlichen Zeiten Zählungen durchgeführt. Die oben genannte Mindestanzahl an Fußgängerquerungen wurde zu keiner Zeit auch nur annähernd erreicht.
Zeit |
Anzahl Fg/h |
05.01.2024, 10:00 - 11:00 h |
1 |
13.03.2024, 12:00 - 13:00 h |
1 |
18.03.2024, 06:00 - 07:00 h |
16 |
18.03.2024, 15:00 - 16:00 h |
20 |
Die Straßenverkehrsbehörde des PK 25 lehnt aus diesem Grund die Einrichtung eines FGÜ aufgrund fehlender Voraussetzungen ab.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.