21-4943

Fußgänger:innenfreundliche Neugestaltung des Rondenbargs in Bahrenfeld Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 28.03.2024

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
08.05.2024
Ö 6.2
06.05.2024
Ö 13.5
25.04.2024
Ö 12.10
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 28.03.2024 anliegende Drucksache 21-4887.1B beschlossen.

 

Die örtliche Straßenverkehrsbehörde (StVB) des Polizeikommissariates 25 hat mit Schreiben vom 08.04.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Möglichkeiten zur Einrichtung eines Fußngerüberweges (FGÜ) ergeben sich aus den Richtlinien r die Anlage und Ausstattung von Fußngerüberwegen (R-FGÜ). Als verkehrliche Voraussetzungen sind bestimmte Verkehrsstärken erforderlich. So ist die Einrichtung eines FGÜ grundsätzlich erst ab einer Häufigkeit von 200 300 Kfz/h und der Anzahl von mindestens 50 100 querenden Fußngern pro Stunde möglich.

 

Das Firmengelände der Firma Steinway & Sons befindet sich im Gewerbepark Schnackenburgallee, Rondenbarg 10 bzw. 15 beiderseits der Straße. Die Straße Rondenbarg ist zwar stark befahren, allerdings bei weitem nicht so stark, dass sich keine sichere Querungsmöglichkeit für Fußnger ergeben oder eine außergewöhnliche Wartezeit entstehen rde. Die Verkehrsunfalllage ist völlig unauffällig hinsichtlich der Beteiligung querender Fußnger. Eine Beschwerdelage aus dem Bereich der Mitarbeiterschaft der Firma Steinway ist hier nicht bekannt.

 

Die StVB hat an drei Tagen zu unterschiedlichen Zeiten Zählungen durchgeführt. Die oben genannte Mindestanzahl an Fußngerquerungen wurde zu keiner Zeit auch nur annähernd erreicht.

 

Zeit

Anzahl Fg/h

05.01.2024, 10:00 - 11:00 h

1

13.03.2024, 12:00 - 13:00 h

1

18.03.2024, 06:00 - 07:00 h

16

18.03.2024, 15:00 - 16:00 h

20

 

Die Straßenverkehrsbehörde des PK 25 lehnt aus diesem Grund die Einrichtung eines FGÜ aufgrund fehlender Voraussetzungen ab.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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