21-4748.1

Fuß- und Radverkehr an der Baustelle Stresemannstraße 138 sicher vorbeiführen Beschlussempfehlung des Verkehrsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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29.02.2024
Sachverhalt

Im Zuge von Abriss des Bestandsbaus und des geplanten Neubaus an der Stresemannstraße 138 wurden Geh- und Radweg komplett dem Baustellengelände zugeschlagen und durch Bauzaun von der Fahrbahn getrennt. Schwerlasttransporter können so auf das Gelände fahren und den Erdaushub aufnehmen. Der Fußverkehr wird direkt an der Baustelle und hinter der Bushaltestelle an der Holstenstraße auf die Sperrung aufmerksam gemacht und zum Wechseln der Straßenseite aufgefordert. Für den Radverkehr wurde eine Umleitung über die Alsenstraße ausgeschildert. Diese Umleitung ist etwa einen Kilometer lang.

 

Die mit der Baustelle einhergehenden Einschränkungen gehen leider ausschließlich zu Lasten von Rad- und Fußverkehr, die Umleitungen werden vor Ort nicht angenommen. Radfahrende fahren direkt vor der kurzen Baustelle vom benutzungspflichtigen Radweg ungesichert auf die Fahrbahn, Fußnger:innen laufen an der vielbefahrenen Straße direkt am Bauzaun entlang.

 

Die vorgesehene Verkehrsführung mutet Rad- und Fußverkehr schwer erfassbare und teilweise beschwerliche Umwege zu und führt bei den am wenigsten geschützten Verkehrsteilnehmenden zu gefährlichen Situationen.

 

Der Verkehrsausschuss empfiehlt daher der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende und die Behörde für Inneres und Sport werden gemäß § 27 BezVG aufgefordert,

 

  1. in Abstimmung mit dem zuständigen Polizeikommissariat 21 und der Koordinierungsstelle für Baumaßnahmen auf Hauptverkehrsstraßen (KOST) die Baustelleneinrichtung vor der Stresemannstraße 138 und die begleitenden Verkehrsführungen mit dem Ziel zu überarbeiten, gefährliche Konflikte von F- und Radverkehr mit dem motorisierten Verkehr zu vermeiden. Dazu sind allen Verkehrsteilnehmenden leicht erfassbare und akzeptable Wegeführungen anzubieten, die vermeiden, dass Anordnungen faktisch ins Leere laufen und (Selbst-) Gefährdungen zum hingenommenen Regelfall werden;

 

  1. in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Sperrung des rechten Fahrstreifens stadteinwärts der Stresemannstraße im Zusammenhang mit dem Neubau der Sternbrücke (Abbrucharbeiten, Kabelbehelfsbrücken) sinnvoll auch auf diesen Abschnitt ausgeweitet werden kann. Rad- und Fußweg könnten dann neben der Baustelle fortgeführt werden;

 

  1. weiter zu prüfen, ob alternativ dazu eine gesicherte Aufleitung des Radverkehrs vor der Baustelle Stesemannstraße 138 unter Berücksichtigung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von Tempo 30 und des Gebots des Schwerlastverkehrs, nur den zweiten Fahrstreifen zu nutzen auf die Fahrbahn möglich ist;

 

  1. darzustellen, ob und wie im Verlauf der gesamten Bauzeit, insbesondere nach Beendigung des Bauaushubs, verbesserte Wegebeziehungen für Rad- und Fußverkehr eingerichtet werden können. Dabei ist die Möglichkeit von Tunnelvorbauten vor der Baustelle zu prüfen;

 

  1. dem Verkehrsausschuss zu berichten.

 

Das Bezirksamt wird gemäß 19 BezVG aufgefordert, die vorgenannten Maßnahmen zu unterstützen. Falls erforderlich ist die erteilte Sondernutzungserlaubnis anzupassen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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