22-1607.1

Für die Schaffung einer Vollzeitstelle (VZÄ) zur Koordination und Begleitung des Jugendbeirats Altona Beschlussempfehlung des Jugendhilfeausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 11.12.2025 Hauptausschuss Ö 7

Sachverhalt

Für die Umsetzung der Beschlusslage der Bezirksversammlung Altona Implementierung eines Kinder- und Jugendbeirats in Altona (Drucksache 22-0775) bedarf es einer strukturell und personell angemessenen Begleitung dieses neuen Beteiligungsgremiums.

Um die Mitwirkungsrechte von Jugendlichen im Bezirk effektiv zu fördern, sind kontinuierliche Koordination, fachliche Beratung und organisatorische Unterstützung notwendig. Diese Aufgaben sind nicht in bestehende Stellenprofile integrierbar und können nicht nebenamtlich verantwortet werden.

Die direkte Anbindung der Stelle an die Bezirksamtsleitung gewährleistet eine ressortübergreifende Wirkung und unterstreicht die hohe Priorität, die der Bezirk der Jugendbeteiligung beimisst. Eine professionelle Koordinationsstelle ist Grundvoraussetzung für eine stabile und wirksame Beteiligung von Jugendlichen an politischen Prozessen auf Bezirksebene.

Finanzierung:

Die Schaffung und Finanzierung der bereits im Konzept eingeführten Stelle muss verbindlich durch die Finanzbehörde erfolgen, da diese weder in den Rahmenzuweisungen noch den bezirklichen Mitteln vorgesehen ist.

Der Jugendhilfeausschuss empfielt dem Hauptausschuss einstimmig, folgenden Beschluss zu fassen:

Das Bezirksamt Altona wird ersucht, gemeinsam mit der Bezirksversammlung bei der Behörde für Finanzen und Bezirke die Schaffung einer Vollzeitstelle (VZÄ) im Stellenplan des Bezirksamts Altona zu beantragen, die unmittelbar der Bezirksamtsleitung zugeordnet ist.

Die Stelle soll mit einer fachlich qualifizierten Person mit Schwerpunkt auf Jugendpartizipation besetzt werden. Sie fungiert als zentrale Koordination und Schnittstelle zwischen dem sich gründenden Jugendbeirat Altona, der Verwaltung und der Bezirksversammlung.

Die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG und der Jugendhilfeausschuss bitten die Finanzbehörde, die zur Schaffung dieser Stelle erforderlichen Mittel bereitzustellen und damit die vollständige und dauerhafte Finanzierung der Stelle sicherzustellen.

Dringlichkeitsbegründung:

Das Ersuchen soll die Behörde für Finanzen und Bezirke möglichst kurzfristig erreichen, damit die Besetzung der Stelle im nächsten Jahr möglichst gelingen und die Begleitung des Beirats sichergestellt werden kann.

Petitum/Beschluss

Der Hauptausschuss wird stellvertretend für die Bezirksversammlung um Zustimmung gebeten.

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