Für die Schaffung einer Vollzeitstelle (VZÄ) zur Koordination und Begleitung des Jugendbeirats Altona Von Frau von Stritzky eingereichter Antrag
Letzte Beratung: 03.12.2025 Jugendhilfeausschuss Ö 4.1.1
Für die Umsetzung der Beschlusslage der Bezirksversammlung Altona Implementierung einesKinder- und Jugendbeirats in Altona (Drucksache 22-0775) bedarf es einer strukturell undpersonell angemessenen Begleitung dieses neuen Beteiligungsgremiums.
Um die Mitwirkungsrechte von Jugendlichen im Bezirk effektiv zu fördern, sind kontinuierlicheKoordination, fachliche Beratung und organisatorische Unterstützung notwendig. DieseAufgaben sind nicht in bestehende Stellenprofile integrierbar und können nicht nebenamtlichverantwortet werden.
Die direkte Anbindung der Stelle an die Bezirksamtsleitung gewährleistet eineressortübergreifende Wirkung und unterstreicht die hohe Priorität, die der Bezirk derJugendbeteiligung beimisst. Eine professionelle Koordinationsstelle ist Grundvoraussetzung füreine stabile und wirksame Beteiligung von Jugendlichen an politischen Prozessen aufBezirksebene.
Finanzierung:
Die Schaffung und Finanzierung der bereits im Konzept eingeführten Stelle muss verbindlichdurch die Finanzbehörde erfolgen, da diese weder in den Rahmenzuweisungen noch denbezirklichen Mitteln vorgesehen ist.
Der Jugendhilfeausschuss Altona möge beschließen:
Das Bezirksamt Altona wird ersucht, gemeinsam mit der Bezirksversammlung bei der Behörde für Finanzen und Bezirke die Schaffung einer Vollzeitstelle (VZÄ) im Stellenplan des Bezirksamts Altona zu beantragen, die unmittelbar der Bezirksamtsleitung zugeordnet ist.
Die Stelle soll mit einer fachlich qualifizierten Person mit Schwerpunkt auf Jugendpartizipation besetzt werden. Sie fungiert als zentrale Koordination und Schnittstelle zwischen dem sich gründenden Jugendbeirat Altona, der Verwaltung und der Bezirksversammlung.
Die Bezirksversammlung gemäß § 27 BezVG und der Jugendhilfeausschuss bitten die Finanzbehörde, die zur Schaffung dieser Stelle erforderlichen Mittel bereitzustellen und damit die vollständige und dauerhafte Finanzierung der Stelle sicherzustellen.
Die Jugendhilfeausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an den Hauptausschuss gebeten.
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