21-4298.2

FreiRaum Ottensen: Planung der Umgestaltung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße dringend überarbeiten! Alternativantrag der Fraktionen von DIE LINKE, SPD und FDP zur Drucksache 21-4298.1 (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.09.2023
Sachverhalt

Rund 150 Bürger:innen nahmen am 28. August 2023 an der Dialogveranstaltung „Objektplanung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße" im Kollegiensaal des Rathauses Altona teil. Die vom Amt vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung stießen bei den anwesenden Bürger:innen ganz überwiegend auf erhebliche Kritik. Zu den Kernpunkten der geäerten Kritik zählte, dass die Belange des Radverkehrs vor allem bei der Gestaltung des Ottenser Kreuzes, aber auch im Bereich der Ottenser Hauptstraße zu stark berücksichtigt wurden. Demgegenüber sind die Interessen der Fußnger:innen zu wenig beachtet worden. Gefordert wurde z.B. eine barrierefreie Ottenser Hauptstraße mit niveaugleichem und barrierefreiem Bodenbelag. Bemängelt wurde zudem, dass in der Ottenser Hauptstraße zu wenig neue Baumpflanzungen geplant sind. Eine den Erfordernissen des zu erwartenden Klimawandels entsprechende Straßengestaltung durch Pflanzung von Straßenbäumen fehle komplett. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Fußnger:innen dienen, seien in der Planung überhaupt nicht vorgesehen. Insgesamt sei eine komplette Überarbeitung der Planung mit städtebaulicher und landschaftsplanerischer Kompetenz erforderlich. Die vorgestellte Planung 1. Verschickung ist von den Teilnehmer:innen der Dialogveranstaltung ganz überwiegend abgelehnt worden. Die am 28. August 2023 vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung sind daher keine geeignete Grundlage dafür, eine schlussverschickungsfähige Planung daraus erarbeiten zu können. Vielmehr muss die Objektplanung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße unter Einbeziehung professioneller städtebaulicher und landschaftsplanerischer Beratungskompetenz entsprechend der von den Bürger:innen geäerten Kritik im Rahmen einer 2. Verschickung neu ausgerichtet werden.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen: 

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung durch Berücksichtigung der in der Dialogveranstaltung am 28. August 2023 protokollierten Kritikpunkte und der zahlreichen Verbesserungsvorschläge aus der Öffentlichkeit komplett neu auszurichten. Im Rahmen der 2. Verschickung ist eine Bürgerbeteiligung vorzusehen.

 

Konkret fordern wir die folgenden Punkte in eine überarbeitete Planung mit aufzunehmen: 

 

  1. Die geplanten Umbaumaßnahmen haben die Ziele eines autoarmen Quartiers und der Schaffung von Freiräumen für mehr Aufenthaltsqualität und eine Verbesserung der Situation des Fußverkehrs. Das Amt wird aufgefordert, die vorliegenden Pläne hinsichtlich dieser Zielformulierung zu überarbeiten und dabei professionelle städtebauliche und landschaftsplanerische Beratungskompetenz eines Büros in alle Planungen miteinzubeziehen.

 

  1. Die Breiten von Fußwegen, die Anzahl der neu einzurichtenden Fahrradbügel, die Anzahl der Neupflanzungen von Bäumen, das Beleuchtungskonzept und die Größe der entstehenden Freiflächen für Stadtmobiliar sind anzupassen.

 

  1. Die Verkehrsplanung wird in der Ottenser Hauptstraße und in der Bahrenfelder Straße so überarbeitet, dass der Gefahr von zu schnellem und gefährlichem Radverkehr vorgebeugt wird. Es werden keine Fahrrad-Vorrangstraßen eingerichtet, der Fußverkehr hat in den benannten Straßenräumen Vorrang bei der weiteren Planung.

 

  1. Die Ottenser Hauptstraße und die Bahrenfelder Straße benötigen ein einheitliches Straßenbild und damit einhergehend eine einheitliche Straßenbreite und Höhe der Bordsteinkanten. Die Straßenbreite soll im Vergleich zum Ist-Zustand verringert werden, um mehr Gehwegbreite für den Fußverkehr, mehr Straßenbäume und qualitativere Aufenthaltsflächen zu schaffen. Die Bordsteinkante ist abzusenken, um das Niveau von Fahrbahn und Gehweg weitestgehend anzugleichen. Barrierefreiheit ist zu beachten und ausreichend Querungen für den Fußverkehr sind einzurichten.

 

  1. Der für Ottensen identitätsstiftende Straßenbelag des Kopfsteinpflasters bleibt erhalten. Um die Nutzung zu verbessern, wird es in geschnittener Form auf der Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße wieder hergestellt.

 

  1. r die Neugestaltung des Ottenser Kreuzes sind folgende Varianten bezüglich der Führung des Radverkehrs gleichrangig zu prüfen:

 

a)      Die Radverkehrsführung orientiert sich am Bestand mit einem farblich und baulich markierten Weg über den Platz. Geschwindigkeitsreduzierende bauliche Vorkehrungen (z.B. Oberfläche, Verschwenkung zur Bahrenfelder Straße) sind vorzuschlagen, um die Geschwindigkeit der Radfahrenden zu verringern und die Sicherheit der Fußnger zu erhöhen. Von einer Verbreiterung oder einer Zweispurigkeit eines Radweges ist abzusehen.

 

b)     Das Ottenser Kreuz ist als Shared Space Fläche auszugestalten.

 

In beiden Prüfungsvarianten bleibt der bisherige Standort der Skulptur „Ottenser Torbogen“ unverändert.

 

  1. Die Planungen sind durch das Amt so zu korrigieren, dass die Flächen, die für gastronomische Sondernutzung nutzbar sind, nicht geringer ausfallen als vor dem Beginn der Corona-Pandemie. Das Bezirksamt wird aufgefordert, zu diesem Thema mit den gewerbetreibenden Gastronomen in einen kontinuierlichen, konstruktiven Austausch einzutreten und einvernehmlich zu einem Ergebnis zu gelangen. Es geht nicht um die Erweiterung der Gastronomieflächen, sondern um den Erhalt des Status quo, der für den lebendigen Stadtteil Ottensen wichtig ist.

 

  1. Die Zufahrtsbeschränkungen in Form von Pollern werden erst installiert, sobald die Pilotversuche in weniger bewohnten Stadtteilen (z.B. Innenstadt am Burchardplatz) zufriedenstellend abgeschlossen und positiv bewertet wurden. Anliegende sowie Dritte, die im Rahmen berechtigter Anliegen und im Interesse der Anliegenden agieren, sollen weiterhin eine Einfahrtsgenehmigung erhalten. Zur Verringerung der Geschwindigkeit im Plangebiet wird ein verkehrsberuhigter Geschäftsbereich mit Tempo 20 km/h eingerichtet.

 

  1. Die Einfahrtbeschränkung für den Lieferverkehr wird überarbeitet. Die notwendigen Anpassungen der Lieferzeiten sollen im Einvernehmen mit den Gewerbetreibenden vorgenommen werden.

 

  1. Um weiteren Platz auf den Gehwegen zu schaffen und das Straßenbild zu verschönern, ist eine Anpassung der Straßenbeleuchtung und der Einbau von Hängeleuchten zwischen den Häuserzeilen, statt ein erneuter Einbau von Peitschenleuchten zu prüfen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlugn wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne