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FreiRaum Ottensen: Planung der Umgestaltung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße dringend überarbeiten! Antrag der Fraktionen von DIE LINKE und SPD

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 18.09.2023 Verkehrsausschuss Ö 3.2

Sachverhalt

Rund 150 Bürger:innen nahmen am 28. August 2023 an der Dialogveranstaltung „Objektplanung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße" im Kollegiensaal des Rathauses Altona teil. Die vom Amt vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung stießen bei den anwesenden Bürger:innen ganz überwiegend auf erhebliche Kritik. Zu den Kernpunkten der geäerten Kritik zählte, dass die Belange des Radverkehrs vor allem bei der Gestaltung des Ottenser Kreuzes, aber auch im Bereich der Ottenser Hauptstraße zu stark berücksichtigt wurden. Demgegenüber sind die Interessen der Fußnger:innen zu wenig beachtet worden. Gefordert wurde z.B. eine barrierefreie Ottenser Hauptstraße mit niveaugleichem und barrierefreiem Bodenbelag. Bemängelt wurde zudem, dass in der Ottenser Hauptstraße zu wenig neue Baumpflanzungen geplant sind. Eine den Erfordernissen des zu erwartenden Klimawandels entsprechende Straßengestaltung durch Pflanzung von Strenbäumen fehle komplett. Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Aufenthaltsqualität für Fußnger:innen dienen, seien in der Planung überhaupt nicht vorgesehen. Insgesamt sei eine komplette Überarbeitung der Planung mit städtebaulicher und landschaftsplanerischer Kompetenz erforderlich.

Die vorgestellte Planung - 1. Verschickung ist von den Teilnehmer:innen der Dialogveranstaltung ganz überwiegend abgelehnt worden. Die am 28. August 2023 vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung sind daher keine geeignete Grundlage dafür, eine schlussverschickungsfähige Planung daraus erarbeiten zu können. Vielmehr muss die Objektplanung Ottenser Hauptstraße und Bahrenfelder Straße unter Einbeziehung professioneller städtebaulicher und landschaftsplanerischer Beratungskompetenz entsprechend der von den Bürger:innen geäerten Kritik im Rahmen einer 2. Verschickung einschließlich einer weiteren Anhörung neu ausgerichtet werden. Die Entscheidung über eine vollständige Neuausrichtung der Planung ist als dringliche Entscheidung gemäß § 15 Abs. 3 BezVG durch den Hauptausschuss anstelle der Bezirksversammlung zu treffen.  Angesichts der zeitlich engen Planung des Projekts FreiRaum Ottensen, ginge wertvolle Zeit für die Neuausrichtung der vorgestellten Planung verloren, wenn die Entscheidung dazu erst durch die Bezirksversammlung am 28. September 2023 erfolgte.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Das Bezirksamt wird gemäß § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert, die vorgestellten Planungsunterlagen der 1. Verschickung durch Berücksichtigung der in der Dialogveranstaltung am 28. August 2023 protokollierten Kritikpunkte, der zahlreichen Verbesserungsvorschläge aus der Öffentlichkeit, sowie durch Einbeziehung professioneller städtebaulicher und landschaftsplanerischer Beratungskompetenz durch Beauftragung eines Büros planerisch komplett neu auszurichten. Die überarbeiteten Planungsunterlagen sind für eine 2. Verschickung vorzusehen. Im Rahmen der 2. Verschickung ist eine erneute Anhörung der Bürger:innen durchzuführen.

 

Konkret fordern wir die folgenden Punkte in eine überarbeitete Planung mit aufzunehmen:

 

  1. Die geplanten Umbaumaßnahmen haben die Ziele einer Verkehrsberuhigung und der Schaffung von Freiräumen für mehr Aufenthaltsqualität und eine Verbesserung der Situation des Fußverkehrs. Das Amt wird aufgefordert die vorliegenden Pläne hinsichtlich dieser Zielformulierung zu überarbeiten und die Breiten von Fußwegen, die Anzahl der neu einzureichenden Fahrradbügel, die Anzahl der Neupflanzungen von Bäumen und die Größe der entstehenden Freiflächen für Stadtmobiliar anzupassen.

 

  1. Die Verkehrsplanung wird so zu überarbeitet, dass die Gefahr von zu schnellem und gefährlichem Radverkehr z. B. durch E-Bikes und Lastenräder, entschärft wird. Zu diesem Zweck werden in den Planungen geschnittenes Natursteinpflaster als Bodenbelag der Straßenflächen und ausreichend Querungen für den Fußverkehr, z.B. durch niveaugleiche Aufpflasterungen aufgenommen.

 

  1. Die Ottenser Hauptstraße benötigt weiterhin ein einheitliches Straßenbild und damit einhergehend eine einheitliche Straßenbreite und Höhe der Bordsteinkanten. Das Ziel der Barrierefreiheit ist zu beachten. Das Denkmalschutzamt wird nach § 27 BezVG aufgefordert, einer bedarfsgerechten Reduzierung des Straßenquerschnitts und der Bordsteinkanten in der gesamten Ottenser Hauptstraße zuzustimmen.

 

  1. Die umfangreiche Umgestaltung des Verkehrsraumes im Planungsgebiet wird sich auch auf die Situation der gastronomischen Flächen auswirken.  Die Planungen sind durch das Amt so zu korrigieren, dass die Flächen, welche für gastronomische Sondernutzung nutzbar sind, nicht geringer ausfallen als vor dem Beginn der Corona-Pandemie. Das Bezirksamt wird aufgefordert zu diesem Thema mit den gewerbetreibenden Gastronomen in einen konstruktiven Austausch zu gehen. Es geht nicht um die Erweiterung der Gastronomieflächen sondern den Erhalt des Status quo der für den lebendigen Stadtteil Ottensen identitätsstiftend ist.

 

  1. Die gesetzten Ziele des autoarmen Quartiers und der Steigerung von Aufenthaltsqualität können möglicherweise auch ohne die geplante Zufahrtsbeschränkung für PKW erreicht werden, z. B. durch den geplanten Wegfall von Parkmöglichkeiten und der Ausweisung eines verkehrsberuhigten Geschäftsbereichs (Tempo 20). Das Bezirksamt wird daher aufgefordert die Planungen dahingehend zu überprüfen, ob die gesetzten Ziele auch dann erreicht werden können, wenn das Befahren der Straßen im Projektgebiet weiterhin ganztägig möglich ist.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Der Verkehrsausschuss wird um Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

 

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