21-3559

Freigabe von Schulhofflächen und Schulsportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)

Kleine Anfrage öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
07.12.2022
07.12.2022
Ö 13.1
06.12.2022
Ö 10.4
06.12.2022
05.12.2022
24.11.2022
Sachverhalt

Altona ist gerade für Familien mit Kindern attraktiv. Die hohe Lebensqualität auch bedingt durch die Nähe zum Elbstrand, den weitläufigen Parks und das insgesamt gute Freizeitangebot bringt viele Familien dazu, in Altona ihr Zuhause zu finden. Dies führt aber auch dazu, dass es zu einer hohen Bevölkerungsdichte besonders in den Stadtteilen im Kerngebiet des Bezirks Altona kommt.

Somit besteht die Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen und ausgewogenen Gestaltung vorhandener Spielflächen und die Prüfung auf alternative Aktionsräume für Kinder und Jugendliche.

Besonders Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum für Jugendliche der Altersgruppe 12-16 Jahre sind wichtig, um den jungen AltonaerInnen Möglichkeiten für soziale Begegnungen zu schaffen.

Schulhöfe sind Teil des Lebens- und Aktionsumfeldes von Kindern und Jugendlichen. Zudem sind sie explizit als Aufenthaltsflächen für junge Menschen angelegt. Es ist daher naheliegend, dass sie nicht nur während der Unterrichts- und Pausenzeiten, sondern auch nach Unterrichtsschluss und an den Wochenenden zugänglich sein sollten.

 

Die Zugänglichkeit und Eignung von Gemeinbedarfsflächen in Schulnutzung wurden zuletzt am 29.09.2017 in einer Rahmenvereinbarung geregelt. Unterzeichnerin für den Bezirk Altona ist die damalige Bezirksamtsleiterin Dr. Liane Melzer.

(Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und –sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze).

 

Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:

 

  1. Welche Schulen im Bezirk Altona geben nach Lage, Beschaffenheit und Ausstattung geeignete Schulhofflächen und -sportplätze während der unterrichtsfreien Zeiten als öffentliche Kinderspielplätze bis 20.00 h frei?

      Bitte listen Sie auf nach:

a)      Grundschulen

b)      Stadtteilschulen

c)      Gymnasien

d)      Schulen für Kinder mit besonderem Förderbedarf

e)      Berufsbildende Schulen

 

Zu 1:

Die Informationen liegen dem Bezirksamt Altona nicht vor.

 

  1. Welchem Prozentsatz aller Schulen im Bezirk Altona entspricht das?

 

Zu 2:

Die Informationen liegen dem Bezirksamt Altona nicht vor.

 

  1. Wer ermittelt die Bedarfe gemäß der Rahmenvereinbarung von 2017?

 

Zu 3:

Gem. Ziffer 6.2 der Rahmenvereinbarung werden die Bedarfe dem Bezirksamt, Fachamt Sozialraummanagement, gemeldet.

 

  1. Wie werden die Bedarfe ermittelt?

 

Zu 4:

Siehe Antwort zu 3. Sofern ein Bedarf gemeldet wird, wird er im Fachamt geprüft. In den letzten Jahren ist allerdings kein Antrag auf Schulhoföffnung oder Sportplatznutzung als Spielplatz eingegangen.

 

  1. Können Schülervertretungen Bedarfe anmelden?

 

Zu 5:

Ja.

 

  1. Können Schulelternvertretungen Bedarfe anmelden?

 

Zu 6:

Ja.

 

  1. Wer formuliert gegenüber dem Bezirksamt Altona, Fachamt Sozialraummanagement, den ermittelten Bedarf?

 

Zu 7:

Ein Bedarf kann von konkret betroffenen Bürger:innen angemeldet werden.

 

  1. Wie viele Bedarfsanmeldungen sind seit Abschluss der Rahmenvereinbarung im Bezirk Altona erfolgt?

 

Zu 8:

In den letzten Jahren gab es keine Anmeldung im Fachamt Sozialraummanagement.

 

  1. Nach welchen Kriterien wird der gemeldete Bedarf ausgewertet?

 

Zu 9:

Siehe hierzu Antwort zu 8.

 

  1. Wie und bei wem wird die Zustimmung der jeweiligen Schule eingeholt?

 

Zu 10:

Wenn es eine Anmeldung gäbe, würde die Zustimmung des Schulleiters eingeholt werden, siehe Punkt 6.2 der Rahmenvereinbarung.

 

  1. Werden Schülervertretungen in die Entscheidungsfindung einbezogen?

 

Zu 11:

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1. Werden Schulelternvertretungen in die Entscheidungsfindung einbezogen?

 

Zu 12:

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1. Welche Verpflichtungen entstehen der jeweiligen Schule?

 

Zu 13:

Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.

 

  1. In wessen Zuständigkeit liegt die finale Entscheidung über die Öffnung der jeweiligen Schulhöfe?

 

Zu 14:

Gemäß Punkt 6.2 der Rahmenvereinbarung bei der Schule.

 

  1. Welche e, örtliche Gegebenheiten oder Widersprüche haben in der Vergangenheit zu einer Ablehnung geführt?

 

Zu 15:

Da es keine Anmeldungen gab, gab es auch keine Ablehnungen.

 

  1. Wie viele Schulhoföffnungen wurden seit Abschluss der Rahmenvereinbarung im Jahr 2017 im Bezirk Altona positiv beschieden?

 

Zu 16:

Da es keine Anmeldungen gab, gab es auch keine positiven Entscheidungen.

 

  1. In welchem Umfang fühlt sich die jetzige Leiterin des Bezirksamt Altona, Frau Dr. von Berg der 2017 von ihrer Vorgängerin unterzeichneten Rahmenvereinbarung verpflichtet?

 

Zu 17:

Die Bezirksamtsleiterin, Frau Dr. von Berg, fühlt sich der von ihrer Vorgängerin 2017 unterzeichneten Rahmenvereinbarung in vollem Umfang verpflichtet.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge