Freigabe von Schulhofflächen und Schulsportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze Kleine Anfrage von Katarina Blume (FDP-Fraktion)
Letzte Beratung: 07.12.2022 Jugendhilfeausschuss Ö 14.1
Altona ist gerade für Familien mit Kindern attraktiv. Die hohe Lebensqualität auch bedingt durch die Nähe zum Elbstrand, den weitläufigen Parks und das insgesamt gute Freizeitangebot bringt viele Familien dazu, in Altona ihr Zuhause zu finden. Dies führt aber auch dazu, dass es zu einer hohen Bevölkerungsdichte besonders in den Stadtteilen im Kerngebiet des Bezirks Altona kommt.
Somit besteht die Notwendigkeit einer qualitativ hochwertigen und ausgewogenen Gestaltung vorhandener Spielflächen und die Prüfung auf alternative Aktionsräume für Kinder und Jugendliche.
Besonders Aufenthalts- und Spielmöglichkeiten im öffentlichen Raum für Jugendliche der Altersgruppe 12-16 Jahre sind wichtig, um den jungen AltonaerInnen Möglichkeiten für soziale Begegnungen zu schaffen.
Schulhöfe sind Teil des Lebens- und Aktionsumfeldes von Kindern und Jugendlichen. Zudem sind sie explizit als Aufenthaltsflächen für junge Menschen angelegt. Es ist daher naheliegend, dass sie nicht nur während der Unterrichts- und Pausenzeiten, sondern auch nach Unterrichtsschluss und an den Wochenenden zugänglich sein sollten.
Die Zugänglichkeit und Eignung von Gemeinbedarfsflächen in Schulnutzung wurden zuletzt am 29.09.2017 in einer Rahmenvereinbarung geregelt. Unterzeichnerin für den Bezirk Altona ist die damalige Bezirksamtsleiterin Dr. Liane Melzer.
(Rahmenvereinbarung zwischen der Behörde für Schule und Berufsbildung, dem Landesbetrieb Hamburger Institut für Berufliche Bildung und den Bezirksämtern der Freien und Hansestadt Hamburg über die Überlassung und Benutzung von Schulsportstätten sowie Freigabe von Schulhofflächen und –sportplätzen als öffentliche Kinderspielplätze).
Das Bezirksamt Altona beantwortet die Fragen wie folgt:
Bitte listen Sie auf nach:
a) Grundschulen
b) Stadtteilschulen
c) Gymnasien
d) Schulen für Kinder mit besonderem Förderbedarf
e) Berufsbildende Schulen
Zu 1:
Die Informationen liegen dem Bezirksamt Altona nicht vor.
Zu 2:
Die Informationen liegen dem Bezirksamt Altona nicht vor.
Zu 3:
Gem. Ziffer 6.2 der Rahmenvereinbarung werden die Bedarfe dem Bezirksamt, Fachamt Sozialraummanagement, gemeldet.
Zu 4:
Siehe Antwort zu 3. Sofern ein Bedarf gemeldet wird, wird er im Fachamt geprüft. In den letzten Jahren ist allerdings kein Antrag auf Schulhoföffnung oder Sportplatznutzung als Spielplatz eingegangen.
Zu 5:
Ja.
Zu 6:
Ja.
Zu 7:
Ein Bedarf kann von konkret betroffenen Bürger:innen angemeldet werden.
Zu 8:
In den letzten Jahren gab es keine Anmeldung im Fachamt Sozialraummanagement.
Zu 9:
Siehe hierzu Antwort zu 8.
Zu 10:
Wenn es eine Anmeldung gäbe, würde die Zustimmung des Schulleiters eingeholt werden, siehe Punkt 6.2 der Rahmenvereinbarung.
Zu 11:
Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 12:
Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 13:
Dies ist dem Bezirksamt nicht bekannt.
Zu 14:
Gemäß Punkt 6.2 der Rahmenvereinbarung bei der Schule.
Zu 15:
Da es keine Anmeldungen gab, gab es auch keine Ablehnungen.
Zu 16:
Da es keine Anmeldungen gab, gab es auch keine positiven Entscheidungen.
Zu 17:
Die Bezirksamtsleiterin, Frau Dr. von Berg, fühlt sich der von ihrer Vorgängerin 2017 unterzeichneten Rahmenvereinbarung in vollem Umfang verpflichtet.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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