Frau Stobbe stellt fest, dass mehr als die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend seien und somit die Beschlussfähigkeit gegeben sei.
Es sind keine Fragen eingereicht worden.
Die Ausschussmitglieder hatten vor der Sitzung die Möglichkeit, das Spielhaus zu besichtigen.
Frau Reinhold (Verband Kinder- und Jugendarbeit Hamburg e.V., Spielhaus Bornheide) stellt das Spielhaus anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Darüber hinaus und auf Nachfragen der Ausschussmitglieder hebt sie Folgendes hervor:
Mehrere Ausschussmitglieder bedanken sich für den Vortrag und weisen darauf hin, dass es bei anderen Kooperationen mit Schulen durchaus die Übernahme von Kosten durch die Schulen gäbe.
Frau Wolf berichtet, dass es grundsätzlich denkbar sei, Sachmittel auch für Personal einzusetzen. Die Fachbehörden nähmen aktuell die Einrichtungen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und deren Finanzierungen verstärkt in den Blick, auch bezüglich der finanziellen Fragen bezüglich von Kooperationen.
Herr Bründel-Zeißler erinnert, dass es in der Vergangenheit bereits ein erarbeitetes Grundsatzpapier bezüglich der finanziellen Fragen im Zusammenhang mit Kooperationen gegeben habe. Es sei ggf. sinnvoll, dieses noch einmal zu sichten. In jedem Fall sei es nicht gut, wenn jede Schule in dieser Frage anders agiere.
Herr Hoffmann und Frau Wolf stellen das Thema anhand einer Präsentation vor (siehe Anlage). Hierbei heben sie auch auf Nachfragen Folgendes hervor:
Herr Bründel-Zeißler wirbt dafür, bei der Suche nach Lösungsansätzen auch auf die Erfahrungen anderer Kommunen zu schauen, in denen es teilweise schon entsprechende Untersuchungen gegeben habe.
Herr Hoffmann berichtet anhand einer Präsentation (siehe Anlage). Er hebt hierbei hervor, dass Altona gegenüber den anderen Bezirken die geringste Anzahl von Inobhutnahmen habe. Dies sei vor allem auf die gemeinsame Zusammenarbeit und die Aufmerksamkeit der involvierten Stellen, etwa der Schulen, zurückzuführen. Auch bei den Kindeswohlgefährdungen (KWG) gebe es rückläufige Zahlen. Dies sei allerdings ein Trend, der sich allein auf den Bezirk in Altona beziehe. Hamburgweit sei die Anzahl der KWG gestiegen.
Frau von Stritzky weist auf die zu erwartenden steigenden Belastungen aufgrund der hohen Anzahl geflüchteter Personen im kommenden Winter hin.
Anlagen
Präsentation HzE (661 KB)
Die Drucksache 21-3640 liegt als Tischvorlage vor.
Frau Wolf berichtet auf Nachfrage von Herrn Schmidt, dass die offene Stelle der Straßensozialarbeit Altona-Altstadt/ Altona-Nord voraussichtlich zum 01.02.2023 neu besetzt werde.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Die Drucksache 21-3630 liegt als Tischvorlage vor.
Herr Hoffmann bedauert, dass von Seiten der Finanzbehörde (FB) die Stabilitätsvereinbarung aufgehoben worden sei. Er könne an dieser Stelle die Entscheidung der FB nicht nachvollziehen, da es um vergleichsweise kleine Summen gehe. Dies sei in Zeiten des Fachkräftemangels besonders schwer aufzufangen und es sei schwierig, die offenen Stellen zu besetzen. Insgesamt müsse zudem überlegt werden, wie die Attraktivität der Stellen erhöht werden könne.
Frau von Stritzky stimmt zu, dass das Kippen der Stabilitätsvereinbarung eine schlechte Entscheidung gewesen sei. Es wäre gut, wenn es aus dem Bezirk ein politisches Signal geben würde, dass das alte Verfahren wieder aufgegriffen werden solle. Sie kündige an, ggf. einen entsprechenden Antrag zu erarbeiten.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitten des Amtes einvernehmlich in die Sitzung am 01.02.2023 vertagt.
Frau Wolf berichtet, dass es keinen neuen Sachstand gebe.
Frau Hirschfeld führt aus, dass sie das Konzept sehr positiv sehe und dieses viele gute Ideen beinhalte. An einzelnen Stellen sehe sie noch Handlungsbedarf, insbesondere müsse überlegt werden, wie eine Finanzierung sichergestellt werden könne. Ggf. gebe es hier bestehende Töpfe, die akquiriert werden könnten. Zudem wäre es ggf. überlegenswert, ob den Kindern und Jugendlichen im Ausschuss über die beratende Funktion hinaus ein Stimmrecht gewährt werden könne, sofern dies rechtlich zulässig sei. Bezüglich der Sprechstunde habe es wohl amtsseitig erste Versuche einer Umsetzung gegeben, von denen der Jugendhilfeausschuss bisher keine Kenntnis erhalten habe. Es wäre gut, wenn hierzu in einer der kommenden Sitzungen berichtet werde.
Frau Stobbe bedauert, dass bei den bisherigen Versuchen der Umsetzung einer Jugendsprechstunde die Expertise des Jugendhilfeausschusses nicht eingeholt worden sei.
Auch Herr Schmidt bedankt sich für die vom Unterausschuss geleistete Arbeit, die viele gute Ansätze biete. An einigen Stellen sollte allerdings aus seiner Sicht noch eine Überarbeitung erfolgen, damit das Konzept eine realistische Umsetzungsperspektive erhalte. So sei die Koordinierungsstelle ein Aspekt, der eher an die Landesebene gerichtet werden sollte. Es sei wichtig, dass hier nicht jeder Bezirk alleine agiere. Ggf. sei dies eine Aufgabe für den Landesjugendhilfeausschuss. Bei der Umsetzung des Jugendbeirats stelle sich die Frage nach der Umsetzbarkeit und welche Stellen dies letztlich mit den bisherigen Kapazitäten umsetzen könnten. Hierfür bräuchte es eigentlich eine eigene Vollzeitstelle. Eine zusätzliche Idee wäre die Schaffung einer Beteiligungswoche in den Schulen eine Woche vor den Sommerferien, wo untereinander koordiniert zu bestimmten Schwerpunktthemen Angebote gemacht werden könnten.
Herr Vödisch berichtet bezüglich des Themas der Jugendsprechstunde, dass hier auch in anderen Bezirken bereits Erfahrungen gesammelt worden seien, die ggf. in die eigenen Überlegungen einfließen könnten. Generell sei eine solche Sprechstunde tendenziell schnell und unkompliziert umsetzbar, alleine aber nur ein kleiner Bestandteil des Rahmenkonzepts. Dieses sei ein erster Aufschlag, wie man dem allgemeinen Ziel, mehr Jugendbeteiligung zu ermöglichen, Rechnung tragen könne. Viele Hürden und Fragestellungen würden vermutlich auch erst im Rahmen der Umsetzung deutlich, es sei aber wichtig, nun Umsetzungsschritte einzuleiten und Erfahrungen zu sammeln. Die Koordinierungsstelle sei ein zentrales Element des Konzepts, um einen organisatorischen Rahmen zu schaffen. Bei der Umsetzung des Beirats sei eine zentrale Fragestellung gewesen, wie man es schaffen könne, dass dieser von möglichst vielen Kindern und Jugendlichen gewählt werden könne.
Frau Müller-Möller führt aus, wenn man die Umsetzung des Konzepts und die dahinterstehende Beteiligung von Kindern und Jugendlichen wolle, sei es unumgänglich hierfür auch entsprechende finanzielle Ressourcen einzusetzen. Sonst bestehe die Gefahr, dass die guten Ideen versandeten und Kinder und Jugendliche demotiviert würden. Entsprechend sei die Finanzierung der Koordinierungsstelle ein zentrales Element des Konzeptes.
Auch Herr Schwarz hält die Umsetzung des Konzeptes ohne Anschubfinanzierung für schwierig. Es müsse überlegt werden, wie der § 33 BezVG mit Leben gefüllt werden könne. Die Idee des Beirats biete hierbei letztlich den Charme, das den Kindern und Jugendlichen ermöglicht werde, auf eigene Art und Weise zu gestalten und Schwerpunkte und Themen zu setzen.
Herr Bründel-Zeißler dankt dem Unterausschuss für die gesetzten Themen und Vorschläge und betont, es sei nun wichtig zu überlegen, wie das Konzept umgesetzt werden könne, und einen möglichst baldigen Beschluss anzustreben.
Frau von Stritzky stimmt zu, dass eine Entscheidung möglichst zeitnah erfolgen solle. Das Konzept sei schon zum jetzigen Zeitpunkt sehr konkret. Bis zu einer der nächsten Sitzungen könne dann noch überlegt und geschaut werden, welche finanziellen Mittel für die Umsetzung ggf. eingeworben werden könnten.
Der Ausschuss einigt sich einvernehmlich darauf, dass das Thema weiter in der Sitzung am 01.02.2023 behandelt wird. Bis dahin soll nach Finanzierungsmöglichkeiten und etwaigen Töpfen geschaut werden und auch der Unterausschuss zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen soll sich noch einmal mit dem Thema befassen. In der Sitzung am 01.02.2023 soll auch eine Darstellung über die bisherigen Umsetzungen zu der Kinder- und Jugendsprechstunde des Amtes erfolgen.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, eine Sitzung des Unterausschusses zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen am 18.01.2023 ab 19:30 Uhr im Anschluss an die Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten festzulegen.
Frau Wolf berichtet, dass die Fachbehörde die angezeigten Mehrbedarfe für die Rahmenzuweisungen erfreulicherweise komplett bewilligt habe, sich die Situation dadurch deutlich entspanne und die Zahlen in den Tabellen angepasst worden seien. Die benötige Umwidmung falle entsprechend kleiner aus. Das Amt schlage mit der Vorlage die Finanzierung zweier neuer Projekte innerhalb der Rahmenzuweisung Sozialräumliche Angebotsentwicklung vor, die in der dortigen Tabelle kursiv dargestellt seien. Für diese könne sie zur nächsten Sitzung die Antragsunterlagen nachreichen. Für die weitere Planung sei es wichtig, dass in der heutigen Sitzung nach Möglichkeit zumindest ein Beschluss über die Umwidmung erfolgen könne. Auf Nachfrage erläutert sie, dass die Rahmenzuweisungen gegenseitig deckungsfähig seien. Eine Übersicht über die eingegangen Anträge und die bewilligten Zuwendungen werde das Amt wieder im kommenden Jahr, voraussichtlich in der Sitzung im März oder April, zur Verfügung stellen.
Frau von Stritzky bittet, dass bei Anträgen für neue Mittel künftig gerne immer direkt die Antragsunterlagen zur Verfügung gestellt würden.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig bei Enthaltung der Mitglieder auf Vorschlag der Träger der freien Jugendhilfe stellvertretend für die Bezirksversammlung folgenden Beschluss zu fassen:
Um das Defizit in der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Förderung und Erziehung in der Familie“ auszugleichen und die Auskömmlichkeit sicherzustellen, wird einer Umsteuerung aus nicht verplanten Mitteln aus der Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben für die Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit“ in die Rahmenzuweisung „Betriebsausgaben Förderung und Erziehung in der Familie“ in Höhe von 17.000 Euro zugestimmt.
Für den Haushaltsentwurf meldet Frau von Stritzky für die CDU-Fraktion Beratungsbedarf an.
Es gibt keine Wortmeldungen.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Der TOP wird einvernehmlich in die Sitzung am 04.01.2023 vertagt.
Angemeldet von der Fraktion GRÜNE.
Der TOP wird einvernehmlich in die Sitzung am 04.01.2023 vertagt.
Überwiesen von der Vorsitzenden der Bezirksversammlung zur Erarbeitung eines Entwurfs einer Stellungnahme gemäß § 28 BezVG. Der TOP wird vor Eintritt in die Tagesordnung auf Bitten der Fraktion GRÜNE bereits für die heutige Sitzung aufgenommen. Schreiben der Sozialbehörde siehe Anlage.
Frau Hirschfeld berichtet, dass ihr von verschiedenen Stellen die Dringlichkeit des Themas verdeutlicht worden sei und dass daher eine Stellungnahme der Bezirksversammlung möglichst schnell erfolgen solle. Es wäre gut, wenn sich die Bezirksversammlung schon in der morgigen Sitzung des Hauptausschusses abschließend zu dem Sachverhalt verhalte.
Auch Frau von Stritzky bestätigt die aktuelle Notsituation. Das Konzept löse allerdings einige Fragen aus und sei in dieser Form zu kritisieren und teilweise abzulehnen. Dies solle sich in der Stellungnahme wiederfinden.
Mehrere Ausschussmitglieder äußern ebenfalls Bedenken bezüglich der Trägerauswahl und des Konzepts.
Der Jugendhilfeausschuss empfiehlt dem Hauptausschuss einstimmig, die nachfolgende Stellungnahme gemäß § 28 BezVG zu beschließen. Aufgrund der Dringlichkeit bittet der Jugendhilfeausschuss, dass der Hauptausschuss hierüber direkt in der Sitzung am 08.12.2022 beschließt:
Die Bezirksversammlung stimmt der Errichtung und Inbetriebnahme einer Erstversorgung in der Theodorstraße für die Aufnahme von bis zu 48 unbegleiteten minderjährigen Ausländer:innen zu. Die Trägerauswahl ist hierbei allerdings intransparent, nicht nachvollziehbar und wird infrage gestellt. Das Konzept wird darüber hinaus für unzureichend erachtet. Die Sozialbehörde wird aufgefordert, die beschriebenen im sozialen Umfeld liegenden sozialen Einrichtungen mit zusätzlichen finanziellen Mitteln auszustatten, damit diese in der Lage sind, die zusätzlichen Bedarfe abzudecken.
Anlagen
Tischvorlage Anhörung § 28 BezVG Theodorstraße (1209 KB)
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig, den Unterausschuss Haushaltsangelegenheiten als Jury für den Altonaer Kinder- und Jugendpreis 2022 einzusetzen.
Frau Wolf berichtet, dass die Bezirksversammlung in ihrer vergangenen Sitzung am 24.11.2022 die Bereitstellung von 12.000 Euro aus Politikmitteln für den Krisentopf der Straßensozialarbeit beschlossen habe.
Der Ausschuss nimmt die Drucksache zur Kenntnis.
Herr Pawletta berichtet auf Nachfragen von Herrn Schwarz Folgendes:
Der Jugendhilfeausschuss beschließt einstimmig Folgendes:
Die Sitzung des Unterausschusses Haushaltsangelegenheiten (JHA) am 21.12.2022 fällt aus.