21-4779

Erstversorgungseinrichtung Theodorstraße für minderjährige unbegleitete Flüchtlinge: Die gesetzlichen Beteiligungsrechte der Bewohner:innen gewährleisten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 14.12.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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18.03.2024
06.03.2024
29.02.2024
27.02.2024
21.02.2024
21.02.2024
Ö 4.1
Sachverhalt

Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 14.12.2023 stellvertetend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-4610B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde) hat mit Schreiben vom 15.02.2024 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Sozialbehörde unterhält seit Eröffnung der Einrichtung regelmäßige Qualitätsgespräche mit dem Träger, zudem fanden mehrere Vor-Ort-Termine statt. In den Gesprächen werden u.a. Fragen der aktuellen Belegung und Betreuung, der ärztlichen Versorgung, der Essenssituation, der sozialräumlichen Anbindung und der Beschulung besprochen. Auch der Umgang mit Beschwerden, so sie der Behörde bekannt werden, wird in diesem Rahmen thematisiert und Verabredungen hierzu getroffen. Darüber hinaus ist die Sozialbehörde mit dem Träger und der Einrichtung anlassbezogen im Austausch.

 

Gemäß der Zielsetzung einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit zwischen öffentlichem und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe (§ 4 SGB VIII) achtet die Sozialbehörde als leistungsvereinbarende, jedoch nicht leistungsausführende Stelle die Selbstständigkeit der freien Jugendhilfe in der Zielsetzung ihrer Aufgaben, der Durchführung ihrer Aufgaben und der Gestaltung ihrer Organisationsstruktur.

 

In diesem Sinne werden die Anliegen der Bezirksversammlung Altona im kommenden Qualitätsgespräch zwischen Sozialbehörde und dem Träger erörtert, hierzu gehört auch die empfohlene Einsetzung eines Bewohnerrates.  

 

Im Übrigen wurde die Thematik bereits im bezirklichen Jugendhilfeausschuss erörtert und entsprechende Stellungnahmen abgegeben.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

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