Erneuerung der Eisenbahnbrücke Schanzenstraße Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 25.03.2021
Letzte Beratung: 26.08.2021 Bezirksversammlung Ö 12.5
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 25.03.2021 anliegende Drucksache 21-1736.1 beschlossen.
Die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) hat mit Schreiben vom 10.05.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Die DB AG prüft, um das Projekt zielgerichtet zu realisieren, alle in Frage kommenden potentiellen Flächen, die als Baustelleneinrichtungsfläche geeignet sind. Der Hinweis bzgl. der Nutzung des Bahnhofvorplatzes und des Dänenweges wird bei der Prüfung aufgegriffen.
Zu 2:
Die DB AG strebt an, dass sich die Gestaltung der zu erneuernden Eisenbahnüberführung (EÜ) an den Bestandsbauwerken orientiert. Zur Optimierung der Gestaltung wird ein Dialog zur Brückengestaltung durchgeführt, an der sich Expertinnen und Experten sowie die Öffentlichkeit beteiligen können. Die Ergebnisse des Gestaltungsdialogs werden in die weitere Planung und Gestaltung einfließen und aufgegriffen.
Zu 3:
Die DB AG wird im Rahmen der Erneuerung der EÜ Schanzenstraße die gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzwerte einhalten.
Zu 4:
Die DB AG stimmt sich über die mögliche Kompensation von entfallenden Fahrradbügel mit den zuständigen Stellen ab.
Zu 5:
Die dargestellte Variante wurde in einem Ortstermin mit dem Bezirksamt Altona abgestimmt. Die Vorsätze vor den Widerlagern (grau schraffierte Flächen) werden durch den Wegfall der beidseitigen Stützenreihen (blaue Punkte im Lageplan) kompensiert, so dass die verfolgte Planung für den Straßenraum unter Berücksichtigung der statischen und verkehrlichen Belange als optimiert bezeichnet werden kann.
Von der Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen (BSW) wurde Fehlanzeige gemeldet.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 09.07.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Das Bezirksamt wird bei Anfragen bezüglich Sondernutzung von Tiefbauflächen zur Baustelleneinrichtung dementsprechend handeln und bei der Suche nach alternativen Flächen unterstützen.
Zu 2:
Dieser richtet sich gemäß § 27 BezVG an die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sowie Behörde für Verkehr und Mobilitätswende
Im Rahmen der bezirklichen Stellungnahme des Planfeststellungsverfahrens zum Neubau der Brücke werden die benannten Punkte mit in die bezirkliche Stellungnahme aufgenommen.
Zu 3:
Die DB muss für die Erneuerung der Eisenbahnbrücke ein Planfeststellungsverfahren durchlaufen. Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens muss auch der Lärmschutz gutachterlich betrachtet und beim Neubau berücksichtigt werden.
Zu 4:
Dies ist durch die DB zu organisieren. Das Bezirksamt wird die DB bei der Suche nach Standorten unterstützen und steht diesbezüglich bereits mit der DB in Kontakt.
Zu 5:
Dies muss durch den Verantwortlichen für die Baumaßnahme (DB) erfolgen.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
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