21-3736

Dringend notwendige Ersatzgebäude für den SV Lurup am Vorhornweg sichern Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 24.11.2022

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
20.02.2023
20.02.2023
08.02.2023
07.02.2023
Ö 10.10
07.02.2023
26.01.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 24.11.2022 anliegende Drucksache 21-3589B beschlossen.

 

Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration (Sozialbehörde)  hat teilweise auf Grundlage von Auskünften von SBH | Schulbau Hamburg (SBH) und F&W Fördern & Wohnen AöR (F&W) mit Schreiben vom 16.01.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Das ehemalige Schulgebäude am Vorhornweg wird derzeit zur Notfallunterbringung von Schutzsuchenden genutzt. Hierüber hat F&W einen entsprechenden Vertrag mit SBH zunächst bis zum 31. Dezember 2023 und mit entsprechender Verlängerungsoption geschlossen.

 

Im Zusammenhang mit der mehrjährigen Verfügbarkeit des Standortes und dem dringenden Bedarf an adäquaten Unterbringungskapazitäten werden angesichts der unverändert bestehenden hohen Kapazitätsbedarfe derzeit Planungen erstellt, den Notfallstandort mit ergänzenden Containermodulen zu einem Interimsstandort zu entwickeln und mit besseren Unterbringungsstandards auszubauen. Die Fertigstellung dieser baulichen Maßnahmen wird zum Sommer 2023 erwartet.

 

Der in Rede stehende Mehrzweckraum des Schulgebäudes wird bis zur Fertigstellung des Umbaus und den Abschluss der betrieblichen Neuorganisation am Standort zwingend weiterhin für die Verwaltung der Unterkunft, das Catering und soziale Angebote für die Schutzsuchenden benötigt. Für den uneingeschränkten Fortbetrieb der Unterkunft und die Versorgung der Schutzsuchenden sind diese Funktionen elementar wichtig und die Räume damit unverzichtbar. Eine eventuelle parallele Nutzung des Objektes durch den SV Lurup bei gleichzeitigem Unterkunftsbetrieb oder eine Verlagerung der betrieblichen Funktionen in andere Räumlichkeiten wäre insofern grundsätzlich nicht möglich. Insofern steht der Mehrzweckraum derzeit leider zur Nutzung durch den SV Lurup nicht zur Verfügung.

 

Die Sozialbehörde geht jedoch davon aus, dass im Rahmen des fortgesetzten engen Dialoges der Sozialbehörde, des Bezirksamtes Altona und des SV Lurup nach Abschluss der baulichen Arbeiten am Standort eine Lösung im gegenseitigen Einvernehmen gefunden wird, die gleichermaßen im Interesse der Unterbringung von Schutzsuchenden und des SV Lurup im Rahmen der dann tatsächlich bestehenden Bedarfe liegt.

 

Nach Kenntnis der Sozialbehörde ist das Bezirksamt Altona im Übrigen damit beauftragt, ein geeignetes anderes Objekt zur Zwischennutzung durch den SV Lurup zu suchen.

 

Vor Vertragsschluss mit F&W zur Nutzung als Unterkunft zur Unterbringung Schutzsuchender hat SBH vereinbarungsgemäß einen Mietvertragsentwurf für die Mehrzweckhalle und das ehemalige Schulhausmeister-Dienstgebäude am Vorhornweg erstellt und dem Bezirksamt Altona zugesandt. Aufgrund nicht vorhandener Mietmittel seitens des Bezirksamtes konnte ein Vertrag jedoch nicht abgeschlossen werden.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge