22-1929.2

Die westliche Bernadottestraße auf Sperrung der Elbchaussee vorbereiten Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Sachverhalt

Die Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung, Versorgungsleitungen und des Straßenraums der Elbchaussee schreiten schneller voran, als ursprünglich erwartet. Die Arbeiten im Abschnitt West des 2. Bauabschnitts beginnen im Mai 2026 im Teilabschnitt zwischen Liebermannstraße und Halbmondsweg. Anschließend geht es im Teilabschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße weiter.

Der Autoverkehr soll während der notwendigen Arbeiten weiträumig über die B431 ausweichen. Der Busverkehr und der Radverkehr werden durch angrenzende Bezirksstraßen umgeleitet. Wie die Sperrung im Abschnitt Ost des 2. Bauabschnitts zeigt, nimmt der Autoverkehr auf der parallel zur Elbchaussee verlaufenden Bernadottestraße stark zu, obwohl dies keine Umleitungsstrecke ist. Entstehender Rückstau kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher müssen Engpässe auf der Bernadottestraße gering gehalten werden, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.

Der Mobilitätsausschuss möchte prüfen lassen, ob die Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Hohenzollernring und Parkstraße aufgrund der erwarteten Verkehrsverlagerungen so hergerichtet werden kann, dass Engpässe reduziert werden, etwa durch Entfernung von Holzpollern und Asphaltierung der Seitenbereiche an den 3,50 m schmalen Einengungen, und die Verkehrssicherheit erhalten bleibt.

Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung, Folgendes zu beschließen, Ziffern 1 - 8 sowie 10 mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, Ziffer 9 mehrheitlich gegen die stimmen der Fraktionen von CDU und FDP:

Die Bezirksversammlung empfiehlt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) bezogen auf den Zeitraum unter Nummer 1 zu prüfen, ob

  1. der voraussichtliche Zeitraum der Arbeiten auf der Elbchaussee im Teilabschnitt Halbmondsweg bis Parkstraße und am Knoten 1272 Elbchaussee/Halbmondsweg bereits bekannt ist und mitgeteilt werden kann;
  2. die befahrbare Fahrbahnbreite der Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße sowie der Parkstraße im Abschnitt zwischen Elbchaussee und Bernadottestraße auf durchgehend 5,50 m temporär erweitert werden kann, etwa durch eine Asphaltierung an den Fahrbahnverengungen über den Bordstein hinweg, damit Autoverkehr und die Linie 12 die Straße auch bei Begegnungsverkehr in beide Richtungen mit geringer Geschwindigkeit befahren können, ohne dass aufgrund der Fahrbahnverengungen ein Rückstau entsteht;
  3. eine Anpassung der Ampelphasen am Knoten 1273 Halbmondsweg/Bernadottestraße erforderlich und möglich ist;
  4. ein bis zwei Fußngerüberwege in der Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße während der temporären Maßnahmen zur sicheren Querung des Fußverkehrs erforderlich sind und eingerichtet werden können;
  5. eine Entscheidung über die Umsetzung der vorgenannten Maßnahmen erst nach Vorliegen der Beschlussrückmeldung und nach erneuter Beratung im Mobilitätsausschuss erfolgen kann.

Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu prüfen, ob

  1. ein Radweg in der Bernadottestraße zwischen Droysenstraße und Parkstraße besteht und die Nebenfläche auf der Nordseite unmittelbar neben der Fahrbahn sowie der Gehweg auf der Südseite der Straße mit dem Verkehrszeichen 1022-10 gekennzeichnet werden können, ggf. temporär im Zeitraum unter Nummer 1;
  2. das Gehwegparken in der Bernadottestraße zwischen Droysenstraße und Parkstraße in Längsrichtung zwischen Radweg und Gehweg sowie das Gehwegparken auf der anderen Straßenseite in Längsrichtung zwischen Fahrbahn und Gehweg mittels Beschilderung zugelassen werden können;
  3. eine Halteverbotsstrecke für die Fahrbahn der Bernadottestraße zwischen Halbmondsweg und Parkstraße in beide Richtungen eingerichtet werden kann;
  4. eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße temporär im Zeitraum unter Nummer 1 auf 20 km/h aufgrund der Fahrbahnbreite, des Straßenzustands, der zu erwartenden Verkehrsbelastung, der Verkehrssicherheit und der unter Nummer 2 vorgeschlagenen Maßnahmen erforderlich ist;
  5. alternativ zu Nummer 2 und 9 eine Einbahnstraße in der Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße in Richtung stadteinwärts im Zeitraum unter Nummer 1 eingerichtet werden kann.
Petitum/Beschluss

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.