Die westliche Bernadottestraße auf Sperrung der Elbchaussee vorbereiten Beschlussempfehlung des Mobilitätsausschusses
Die Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung, Versorgungsleitungen und des Straßenraums der Elbchaussee schreiten schneller voran, als ursprünglich erwartet. Die Arbeiten im Abschnitt West des 2. Bauabschnitts beginnen im Mai 2026 im Teilabschnitt zwischen Liebermannstraße und Halbmondsweg. Anschließend geht es im Teilabschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße weiter.
Der Autoverkehr soll während der notwendigen Arbeiten weiträumig über die B431 ausweichen. Der Busverkehr und der Radverkehr werden durch angrenzende Bezirksstraßen umgeleitet. Wie die Sperrung im Abschnitt Ost des 2. Bauabschnitts zeigt, nimmt der Autoverkehr auf der parallel zur Elbchaussee verlaufenden Bernadottestraße stark zu, obwohl dies keine Umleitungsstrecke ist. Entstehender Rückstau kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher müssen Engpässe auf der Bernadottestraße gering gehalten werden, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.
Der Mobilitätsausschuss möchte prüfen lassen, ob die Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Hohenzollernring und Parkstraße aufgrund der erwarteten Verkehrsverlagerungen so hergerichtet werden kann, dass Engpässe reduziert werden, etwa durch Entfernung von Holzpollern und Asphaltierung der Seitenbereiche an den 3,50 m schmalen Einengungen, und die Verkehrssicherheit erhalten bleibt.
Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung, Folgendes zu beschließen, Ziffern 1 - 8 sowie 10 mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion, Ziffer 9 mehrheitlich gegen die stimmen der Fraktionen von CDU und FDP:
Die Bezirksversammlung empfiehlt die Behörde für Verkehr und Mobilitätswende gemäß § 27 BezVG, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) bezogen auf den Zeitraum unter Nummer 1 zu prüfen, ob
Die Bezirksversammlung empfiehlt der Behörde für Inneres und Sport gemäß § 27 BezVG, in Abstimmung mit dem Bezirksamt Altona, der Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft (BUKEA) und der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) zu prüfen, ob
Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.