22-1929

Die westliche Bernadottestraße auf Sperrung der Elbchaussee vorbereiten Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 02.03.2026 Mobilitätsausschuss Ö 8

Sachverhalt

Die Arbeiten zur Erneuerung der Trinkwasserleitung, Versorgungsleitungen und des Straßenraums der Elbchaussee schreiten schneller voran, als ursprünglich erwartet. Die Arbeiten im Abschnitt West des 2. Bauabschnitts beginnen im Mai 2026 im Teilabschnitt zwischen Liebermannstraße und Halbmondsweg. Anschließend geht es im Teilabschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße weiter.

Der Autoverkehr soll während der notwendigen Arbeiten weiträumig über die B431 ausweichen. Der Busverkehr und der Radverkehr werden durch angrenzende Bezirksstraßen umgeleitet. Wie die Sperrung im Abschnitt Ost des 2. Bauabschnitts zeigt, nimmt der Autoverkehr auf der parallel zur Elbchaussee verlaufenden Bernadottestraße stark zu, obwohl dies keine Umleitungsstrecke ist. Entstehender Rückstau kann die Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Daher müssen Engpässe auf der Bernadottestraße geringgehalten werden, um die Verkehrssicherheit nicht zu gefährden.

Der Mobilitätsausschuss möchte prüfen lassen, ob die Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Hohenzollernring und Parkstraße aufgrund der erwarteten Verkehrsverlagerungen so hergerichtet werden kann, dass Engpässe reduziert werden, etwa durch Entfernung von Holzpollern und Asphaltierung der Seitenbereiche an den 3,50 m schmalen Einengungen, und die Verkehrssicherheit erhalten bleibt. Vor diesem Hintergrund empfiehlt der Mobilitätsausschuss der Bezirksversammlung zu beschließen:

Die Bezirksversammlung fordert das Bezirksamt gemäß § 19 BezVG auf, in Abstimmung mit der Behörde für Verkehr und Mobilitätswende (BVM) und der Behörde für Inneres und Sport (BIS) bezogen auf den Zeitraum unter Nummer 1 zu prüfen, ob

  1. der voraussichtliche Zeitraum der Arbeiten auf der Elbchaussee im Teilabschnitt Halbmondsweg bis Parkstraße und am Knoten 1272 Elbchaussee/ Halbmondsweg bekannt ist;
  2. die befahrbare Fahrbahnbreite der Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße sowie der Parkstraße im Abschnitt zwischen Elbchaussee und Bernadottestraße auf durchgehend 5,50 m temporär erweitert werden kann, damit die Linie 12 die Strecke in beide Richtungen befahren kann;
  3. eine Anpassung der Ampelphasen am Knoten 1273 Halbmondsweg/ Bernadottestraße erforderlich und möglich ist;
  4. ein bis zwei Fußngerüberwege in der Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße während der temporären Maßnahmen zur sicheren Querung des Fußverkehrs erforderlich sind und eingerichtet werden können;
  5. eine Geschwindigkeitsbegrenzung in der Bernadottestraße im Abschnitt zwischen Halbmondsweg und Parkstraße auf 20 km/h aufgrund der Fahrbahnbreite, des Straßenzustands, der Verkehrsbelastung und Verkehrssicherheit erforderlich ist;
  6. ein Radweg in der Bernadottestraße zwischen Droysenstraße und Parkstraße besteht und die Nebenfläche auf der Nordseite unmittelbar neben der Fahrbahn sowie der Gehweg auf der Südseite der Straße mit dem Verkehrszeichen 1022-10 gekennzeichnet werden können;
  1. das Gehwegparken in der Bernadottestraße zwischen Droysenstraße und Parkstraße in Längsrichtung zwischen Radweg und Gehweg sowie das Gehwegparken auf der anderen Straßenseite in Längsrichtung zwischen Fahrbahn und Gehweg mittels Beschilderung zugelassen werden können;
  2. eine Halteverbotsstrecke für die Fahrbahn der Bernadottestraße zwischen Halbmondsweg und Parkstraße in beide Richtungen eingerichtet werden kann;
  3. eine prinzipielle Bereitschaft der BVM besteht, die Umsetzung der vorgenannten temporären Maßnahmen oder die Kosten für die Umsetzung zu übernehmen.
Petitum/Beschluss

:

Der Mobilitätsausschuss wird um Beratung, Zustimmung und Weiterleitung an die Bezirksversammlung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
02.03.2026
Ö 8
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta
Bernadottestraße Elbchaussee Liebermannstraße Halbmondsweg Parkstraße Droysenstraße

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