21-1532.1

Die Nutzung von Hallensportstätten auch bei steigenden Corona-Zahlen weiter ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
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26.05.2021
04.05.2021
06.04.2021
25.03.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 anliegende Drucksache 21-1379 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 18.12.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Finanzbehörde stehen hierfür keine Ermächtigungen zur Verfügung. Die Finanzierung ist grundsätzlich aus den bezirklichen Einzelplänen sicherzustellen. Bei Vorliegen aller Details kann die Erstattung von Corona bedingten Mehrbedarfen gemäß der Bürgerschaftsdrucksache 22/88, konkretisiert durch die Finanzbehörde mit Rundschreiben vom 08. April 2020, geprüft werden.

 

Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/343 hat die Bürgerschaft zudem einen Antrag zur Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen durch Sportvereine in den Abendstunden und in den Ferien eingebracht, um u.a. während der Corona-Pandemie die Nutzungszeiten zu entzerren und mehr Vereinen die Möglichkeit zur Nutzung der Schulsporthallen zu geben. Ein Beschlusspunkt ist die Sicherstellung der Finanzierung der Kosten für den Betrieb bis zum Ende des Jahres 2020 über zusätzliche Mittel für die Dienstleister. Dieser Antrag bezieht sich auf Schulporthallen, die sich in der Verwaltung von SBH befinden.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 25.02.2021 wie folgt Stellung genommen:

 

Aus sportfachlicher Sicht wird die Schulsporthalle in der Thedestrasse 100 vorgeschlagen. Die Dreifeldhalle eignet sich aufgrund ihrer hohen Auslastung, vielseitiger Nutzung und ausgeweiteten Nutzungszeiten (über 22 Uhr hinaus) sehr gut für ein Pilotprojekt. Eine enge Abstimmung mit Schulbau Hamburg (SBH) und der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB), in deren Zuständigkeit/Verwaltungsvermögen die Halle fällt, ist unerlässlich. Dem Bezirk obliegt lediglich die Vergabe der außerschulischen Nutzungszeiten.

 

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