21-1532

Die Nutzung von Hallensportstätten auch bei steigenden Corona-Zahlen weiter ermöglichen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 29.10.2020

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.01.2021
Ö 11.21
28.01.2021
05.01.2021
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 29.10.2020 anliegende Drucksache 21-1379 beschlossen.

 

Die Finanzbehörde (FB) hat mit Schreiben vom 18.12.2020 wie folgt Stellung genommen:

 

Der Finanzbehörde stehen hierfür keine Ermächtigungen zur Verfügung. Die Finanzierung ist grundsätzlich aus den bezirklichen Einzelplänen sicherzustellen. Bei Vorliegen aller Details kann die Erstattung von Corona bedingten Mehrbedarfen gemäß der Bürgerschaftsdrucksache 22/88, konkretisiert durch die Finanzbehörde mit Rundschreiben vom 08. April 2020, geprüft werden.

 

Mit der Bürgerschaftsdrucksache 22/343 hat die Bürgerschaft zudem einen Antrag zur Ausweitung der regelhaften Nutzungszeiten von Schulsporthallen durch Sportvereine in den Abendstunden und in den Ferien eingebracht, um u.a. während der Corona-Pandemie die Nutzungszeiten zu entzerren und mehr Vereinen die Möglichkeit zur Nutzung der Schulsporthallen zu geben. Ein Beschlusspunkt ist die Sicherstellung der Finanzierung der Kosten für den Betrieb bis zum Ende des Jahres 2020 über zusätzliche Mittel für die Dienstleister. Dieser Antrag bezieht sich auf Schulporthallen, die sich in der Verwaltung von SBH befinden.

 

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