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Der zweite Coronawinter droht – aus den Fehlern der Vergangenheit lernen und Obdachlose endlich schützen! Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG)

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 20.09.2021 Ausschuss für Soziales, Integration, Gleichstellung, Senioren, Geflüchtete und Gesundheit Ö 3

Sachverhalt

Obdachlose brauchen unsere Unterstützung. Nach 1,5 Jahren Corona sind nach Expert:innen in der Obdachlosenhilfe mehr Menschen auf der Straße, als vor der Krise. Ca. 4.800 Menschen sollen es derzeit sein. In einer reichen Stadt wie Hamburg, ist dies nicht mehr nachvollziehbar. Die Versorgungslage unter Corona ist schwierig und die Expert:innen sprechen von einer Verelendung der Menschen. Der Besuch von Tagesaufenthaltsstätten und die medizinische Versorgung sind coronabedingt immer noch weit eingeschränkt. Der Hygieneschutz im Winternotprogramm konnte trotz lockerer Belegung einen Coronaausbruch im April 2021 nicht verhindern. Von Gesundheitsexpert:innen und den Helfer:innen des Obdachlosensystems lang befürchtet bei Belegungen in Massenunterkünften bis zu 400 Menschen. Das bestehende Hilfesystem ist nachweisbar nicht ausreichend, um den Menschen auf der Straße zu helfen. Das hat auch die Bezirksversammlung Altona parteiübergreifend festgestellt, wie die verabschiedeten Anträge zur Situation am Altonaer Bahnhof und beim Holstenbahnhof zeigen. Zwar wurden jetzt viele Menschen auf der Straße mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson geimpft. Aber die Wirksamkeit dieses Impfstoffes ist nachweislich geringer als bei Impfstoffen, die zweifach geimpft wurden. Insbesondere bei der Deltavariante war die Impfwirkung von Johnson und Johnson geringer als im Vergleich mit anderen. Und solange Corona auf der Welt wütet, können sich immer neue Varianten entwickeln, die einen Impfdurchbruch befürchten lassen. Die Menschen ohne Unterkunft sind insbesondere durch das Leben auf der Straße und deren Umstände in ihrer Gesundheit angeschlagen. Eine Coronainfektion ist unter allen Umständen zu verhindern. Und auch das Wetter macht das Leben auf der Straße gerade nicht einfacher.

 

Es gibt Alternativen für eine nachhaltige Unterstützung, die über das vergangene Jahr durch privatfinanzierte Initiativen zeigten, dass sie Coronaschutz und Perspektive für ein Leben abseits der Straße schaffen können. Die Stadt Hamburg hat nachweislich 700.000 Euro monatlich (!) für Sicherheitsdienste im Winternotprogramm ausgegeben – das Geld ist also für Alternative da! Die vierte Welle hat begonnen. Jetzt ist die Zeit zu handeln, um aus Fehlern der Vergangenheit zu lernen und die Menschen endlich zu schützen.

 

Vor diesem Hintergrund beschließt die Bezirksversammlung:

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

 

  1. die Unterbringung von obdachlosen Menschen in Altonas Beherbergungsbetrieben wie Jugendherbergen, Ferienwohnungen, Hotels und Pensionen sicherzustellen. Die Unterbringung erfolgt anonym und ungeachtet der Herkunft der Betroffenen. Auf eine Mitwirkungs- und Meldepflicht sowie auf eine Übermittlung der Daten der Schutzsuchenden an andere Behörden ist zu verzichten;

 

  1. bis Ende Dezember 2021 hierfür zunächst 300 Zimmer anzumieten. Die Anzahl der Zimmer und die Dauer der Anmietung sind der aktuellen Lage laufend anzupassen und entsprechend aufzustocken beziehungsweise zu verlängern;

 

  1. ergänzend Container auf verfügbaren Brachflächen (zum Beispiel auf der Fläche des zukünftigen Schulkomplexes zwischen Struenseestraße und Königstraße) zur Einzel- bzw. maximal Zweierbelegung zur Verfügung zu stellen.

 

  1. Die Bezirksversammlung fordert gemäß § 27 Abs. 2 BezVG den Senat bzw. die zuständige Fachbehörde dazu auf,

 

  1. für die unter Ziffer 1 geforderten Maßnahmen zusätzliche Mittel zur Verfügung zu stellen;

 

  1. zusätzliche Mittel für aufsuchende Sozialarbeit sowie medizinische Versorgung bereitzustellen, um so eine sozialarbeiterische und medizinische Begleitung der Menschen sicherzustellen;

 

  1. das Winternotprogramm unverzüglich wieder und durchgängig zu öffnen und dabei Einzelzimmerunterbringung bzw. maximal Zweibettbelegung zu ermöglichen.

 

  1. Das Bezirksamt wird nach § 19 Abs. 2 BezVG aufgefordert,

 

  1. die unter Ziffer 1 und Ziffer 2 gestellten Forderungen gegenüber dem Senat und den zuständigen Behörden durchzusetzen;

 

  1. zu prüfen, welche Finanzierungsmöglichkeiten (zum Beispiel über Stiftungen, Programme) zur Verfügung stehen, um die Trinkwasserversorgung der Menschen ohne Unterkunft über Initiativen der Obdachlosenhilfe zu unterstützen.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

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