Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 12 - Änderung Empfehlung zur Feststellung Beschlussempfehlung des Stadtentwicklungsausschusses
Letzte Beratung: 28.11.2024 Bezirksversammlung Ö 10.3
Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 BauGB zum Bebauungsplan-Entwurf Ottensen 12 – Änderung hat vom 10.07.2024 bis einschließlich zum 09.08.2024 stattgefunden.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen, sodass ein Arbeitskreis II-Verzicht durchgeführt wurde. Die Träger öffentlicher Belange und sonstigen Behörden wurden mit Schreiben vom 14.08.2024 unter Fristsetzung einerStellungnahme bis zum 29.08.2024 hierüber unterrichtet. Der Rücklauf hieraus erbrachte keine gegenläufigen e.
Die bezirkliche Rechtsprüfung vor Feststellung hat stattgefunden, der Planfeststellung stehen keine rechtlichen Bedenken entgegen.
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:
Der Feststellung des Bebauungsplanes Ottensen 12 - Änderung wird zugestimmt.
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
Anlage 1: Verordnung, Anlage zur Verordnung, Begründung (öffentlich)
Anlage 2: Arbeitskreis II-Verzicht, Arbeitskreis II-Papier (nicht-öffentlich)
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