Bebauungsplan-Entwurf Blankenese 52 Städtebaulicher Vertrag vom 16.03.2023 Belegung Kleine Anfrage von Dr. Claus Schülke (AfD)
Letzte Beratung: 28.09.2023 Bezirksversammlung Ö 5.3
In der Präambel des Städtebaulichen Vertrags vom 16.03.2023 zum B-Planentwurf Blankenese 52 heißt es unter anderem:
„Der im Bezirk Altona zunehmende Abbau von Unterkunftsplätzen für Geflüchtete und Asylbegehrende erzeugt wiederum einen Handlungsbedarf. Es ist Ziel des Bezirksamtes und der Sozialbehörde, dass der Abbau der Platzzahlen in öffentlich-rechtlichen Unterkünften nicht über die Verlegung in andere Unterkünfte, sondern - wo immer möglich - bei vorliegender Wohnberechtigung durch einen Umzug in geförderten Wohnraum erfolgen soll. Um das sicherzustellen, müssen in Altona Wohnungen für die Menschen gebaut werden, die ihre Unterkünfte verlassen müssen. Auf diese Weise soll Geflüchteten und Asylbegehrenden sowie Familien mit vorliegender Wohnberechtigung, eine dauerhafte Wohnperspektive gegeben wer den. Vor diesem Hintergrund soll auf der bisher durch Unterkünfte für Flüchtlinge und Asylbegehrende genutzten Fläche öffentlich-geförderter Wohnungsbau entstehen.“
Vor diesem Hintergrund wiederum stelle ich die folgende Kleine Anfrage an das Bezirksamt Altona:
Das Bezirksamt beantwortet die Fragen wie folgt:
Frage 1:
Die Frage kann durch das Bezirksamt Altona nicht beantwortet werden. Die Zuständigkeit liegt bei der Sozialbehörde (SI 3 - Wohnungslosenhilfe und Unterbringung, Zuwanderung aus der EU).
Fragen 2 - 5:
Siehe hierzu Antwort zu Frage 1.
Fragen 6 und 7:
Nein.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
ohne
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.
Die Themen werden automatisch anhand von Stichworten, Ausschüssen und Orten zugeordnet und können daher unvollständig oder falsch sein.