21-1413.1

Bebauungsplan-Entwurf Bahrenfeld 74 (Textplan); Verlängerung der Veränderungssperre Beschlussempfehlung des Planungsausschusses

Beschlussempfehlung öffentlich

Letzte Beratung: 26.11.2020 Hauptausschuss Ö 7.10

Sachverhalt

Das Bezirksamt Altona hat mit Aufstellungsbeschluss A07/17 vom 28.11.2017 die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens mit der Bezeichnung Bahrenfeld 74 (Textplan) beschlossen.

 

Ziel der Planung ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, um die vorhandene Wohnnutzung zu stärken, sowie einem wirtschaftlichen Verdrängungsprozess, dem die vorhandenen Ladengeschäfte und Gewerbebetriebe durch den Ausbau und Zuzug von Vergnügungsstätten, Spielhallen etc. ausgesetzt sein würden, entgegen zu wirken. Um dies zu erreichen sollen Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausgeschlossen werden.

 

Nach Aufstellungsbeschluss waren mehrere Vorbescheids- bzw. Bauanträge für Bauvorhaben im Plangebiet gestellt worden, die aus verschiedenen Gründen den Zielen der Planung widersprachen und für die daher eine Zurückstellung erwirkt wurde.

 

Aufgrund einer Häufung solcher Anträge wurde für das Plangebiet Bahrenfeld 74 eine Veränderungssperre gemäß § 14 Absatz 1 des Baugesetzbuchs (BauGB) für die Dauer von zwei Jahren erlassen. Diese trat am 30.03.2019 in Kraft und läuft am 29.03.2021 aus.

 

Mit Auslaufen der Veränderungssperre würde auch für die zuvor zurückgestellten Bauvorhaben eine Entsperrung erfolgen. Da aber diese Bauvorhaben weiterhin den Zielen des Bebauungsplans Bahrenfeld 74 (Textplan) widersprechen, besteht hier konkreter Handlungsbedarf.

 

Überdies gehen nach wie vor weitere, den Zielen der Planung widersprechende Vorbescheids- bzw. Bauanträge ein. Diese müssten, bei Wegfallen der Veränderungssperre, jeweils einzeln zurückgestellt werden.

 

Aus diesen Gründen ist es zur Abwehr aller den Planungszielen entgegen stehenden Bauvorhaben erforderlich, die Veränderungssperre zu verlängern.

 

Aktueller Verfahrensstand ist die Vorbereitung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Absatz 2 BauGB.

 

Der Planungsausschuss empfiehlt der Bezirksversammlung einstimmig, Folgendes zu beschließen:

 

Der Verordnung über die Verlängerung der Veränderungssperre Bahrenfeld 74 wird zugestimmt.

 

 

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
Anhänge

Verordnung

Begründung mit Lageplan

 

Lokalisation Beta
Bahrenfeld

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