21-3512

Bahrenfelder Trabrennbahngelände: Mindestens 50% Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung realisieren! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
18.01.2023
21.12.2022
16.11.2022
27.10.2022
Sachverhalt

Der Haushaltsberichterstattung des Senats für das erste Halbjahr 2022 ist zu entnehmen, dass in ganz Hamburg im ersten Halbjahr 2022 nur 19 Sozialwohnungen genehmigt wurden. Dies ist weit entfernt von dem Ziel des rot-grünen Senats, jährlich 3.000 geförderte Neubauwohnungen zu realisieren. Aus diesem dramatischen Einbruch bei den Zahlen der Neuerrichtung geförderter Wohnungen müssen für die weitere Stadtentwicklung in Altona Konsequenzen gezogen werden. Dabei gerät die geplante Bebauung des Bahrenfelder Trabrennbahngeländes in den Fokus: Bisher wird auf einer der größten Wohnungsbauflächen Altonas lediglich eine Wohnbebauung nach dem Drittel-Mix angestrebt, vgl. Bürgerschaftsdrucksache Nr. 21/19541. Dies ist nicht ausreichend. Sowohl für 2021, als auch voraussichtlich für 2022 – selbst bei Berücksichtigung zahlreicher Nachmeldungen – wird das Ziel, stadtweit 3.000 geförderte Neubauwohnungen zu erstellen, deutlich verfehlt. Es müssen daher in Altona stadt- und sozialplanerische Maßnahmen ergriffen werden, um das entstandene Manko auszugleichen und in Zukunft wieder mehr geförderten Wohnraum zu realisieren. Auf dem Bahrenfelder Trabrennbahngelände ist daher der Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent an der Gesamtzahl der Wohnungen zur Verbesserung des Wohnungsangebots für Menschen mit geringem Einkommen zu verwirklichen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, bei städtebaulicher Entwicklung, Auslobung von Wettbewerbsverfahren und Bauleitplanung für die Wohnbebauung auf dem Bahrenfelder Trabrennbahngelände sicherzustellen, dass folgende Ziele eingehalten werden:

 

  1. Vergabe der Grundstücke vorwiegend in Erbpacht; ggf. mit Ausnahmen im Einzelfall für gemeinnützige, stiftungsorientierte oder genossenschaftliche Wohnungsbauvorhaben.

 

  1. Sicherung der städtebaulichen, wohnungspolitischen, wirtschaftsförderungs-politischen, sozialen, ökologischen und klimarelevanten Belange und Erfordernisse mit städtebaulichen Verträgen.

 

  1. Zur Verbesserung des Wohnungsangebots für Menschen mit geringem Einkommen werden die Neubauwohnungen zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent an der Gesamtzahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen (erster Förderweg) oder zu vergleichbaren Mieten mit einer dauerhaften Bindung erstellt. Dabei ist zu prüfen, wie stiftungsorientierter, genossenschaftlicher und städtischer Wohnungsbau realisiert werden kann.

 

  1. Falls es nach einem erfolgreichen Volksentscheid beispielsweise der Initiative „Neubaumieten auf städtischen Grund – für immer günstig“ zur gesetzlichen Verbindlichkeit eines höheren prozentualen Anteils – z.B. 100 Prozent  der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen auf städtischen Liegenschaften kommt, sind die planerischen Vorgaben für das Bahrenfelder Trabrennbahngelände entsprechend anzupassen.

 

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

ohne