Bahrenfelder Trabrennbahngelände: Mindestens 50% Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung realisieren! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE
Der Haushaltsberichterstattung des Senats für das erste Halbjahr 2022 ist zu entnehmen, dass in ganz Hamburg im ersten Halbjahr 2022 nur 19 Sozialwohnungen genehmigt wurden. Dies ist weit entfernt von dem Ziel des rot-grünen Senats, jährlich 3.000 geförderte Neubauwohnungen zu realisieren. Aus diesem dramatischen Einbruch bei den Zahlen der Neuerrichtung geförderter Wohnungen müssen für die weitere Stadtentwicklung in Altona Konsequenzen gezogen werden. Dabei gerät die geplante Bebauung des Bahrenfelder Trabrennbahngeländes in den Fokus: Bisher wird auf einer der größten Wohnungsbauflächen Altonas lediglich eine Wohnbebauung nach dem Drittel-Mix angestrebt, vgl. Bürgerschaftsdrucksache Nr. 21/19541. Dies ist nicht ausreichend. Sowohl für 2021, als auch voraussichtlich für 2022 – selbst bei Berücksichtigung zahlreicher Nachmeldungen – wird das Ziel, stadtweit 3.000 geförderte Neubauwohnungen zu erstellen, deutlich verfehlt. Es müssen daher in Altona stadt- und sozialplanerische Maßnahmen ergriffen werden, um das entstandene Manko auszugleichen und in Zukunft wieder mehr geförderten Wohnraum zu realisieren. Auf dem Bahrenfelder Trabrennbahngelände ist daher der Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent an der Gesamtzahl der Wohnungen zur Verbesserung des Wohnungsangebots für Menschen mit geringem Einkommen zu verwirklichen.
Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:
Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, bei städtebaulicher Entwicklung, Auslobung von Wettbewerbsverfahren und Bauleitplanung für die Wohnbebauung auf dem Bahrenfelder Trabrennbahngelände sicherzustellen, dass folgende Ziele eingehalten werden:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
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