21-3512.1

Bahrenfelder Trabrennbahngelände: Mindestens 50% Wohnungsbau mit Mietpreis- und Belegungsbindung realisieren! Dringlicher Antrag der Fraktion DIE LINKE (NEUFASSUNG der Drucksache 21-3512)

Antrag öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
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15.02.2023
Sachverhalt

Der Haushaltsberichterstattung des Senats für das erste Halbjahr 2022 ist zu entnehmen, dass in ganz Hamburg im ersten Halbjahr 2022 nur 19 Sozialwohnungen genehmigt wurden. Dies ist weit entfernt von dem Ziel des rot-grünen Senats, jährlich 3.000 geförderte Neubauwohnungen zu realisieren. Aus diesem dramatischen Einbruch bei den Zahlen der Neuerrichtung geförderter Wohnungen müssen für die weitere Stadtentwicklung in Altona Konsequenzen gezogen werden. Dabei gerät die geplante Bebauung des Bahrenfelder Trabrennbahngeländes in den Fokus: Bisher wird auf einer der größten Wohnungsbauflächen Altonas lediglich eine Wohnbebauung nach dem Drittel-Mix angestrebt, vgl. Bürgerschaftsdrucksache Nr. 21/19541. Dies ist nicht ausreichend. Sowohl für 2021, als auch voraussichtlich für 2022 – selbst bei Berücksichtigung zahlreicher Nachmeldungen – wird das Ziel, stadtweit 3.000 geförderte Neubauwohnungen zu erstellen, deutlich verfehlt. Es müssen daher in Altona stadt- und sozialplanerische Maßnahmen ergriffen werden, um das entstandene Manko auszugleichen und in Zukunft wieder mehr geförderten Wohnraum zu realisieren. Auf dem Bahrenfelder Trabrennbahngelände ist daher der Neubau von Mietwohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen mit einem Anteil von mindestens 50 Prozent an der Gesamtzahl der Wohnungen zur Verbesserung des Wohnungsangebots für Menschen mit geringem Einkommen zu verwirklichen.

 

Vor diesem Hintergrund möge die Bezirksversammlung beschließen:

 

Die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnungsbau wird gemäß § 27 BezVG aufgefordert, bei städtebaulicher Entwicklung, Auslobung von Wettbewerbsverfahren und Bauleitplanung für die Wohnbebauung auf dem Bahrenfelder Trabrennbahngelände sicherzustellen, dass folgende Ziele eingehalten werden:

 

  1. Vergabe der Grundstücke vorwiegend in Erbpacht; ggf. mit Ausnahmen im Einzelfall für gemeinnützige, stiftungsorientierte oder genossenschaftliche Wohnungsbauvorhaben.

 

  1. Sicherung der städtebaulichen, wohnungspolitischen, wirtschaftsförderungs-politischen, sozialen, ökologischen und klimarelevanten Belange und Erfordernisse mit städtebaulichen Verträgen.
  2. Zur Verbesserung des Wohnungsangebots für Menschen mit geringem Einkommen werden die Neubauwohnungen zu einem Anteil von mindestens 50 Prozent an der Gesamtzahl der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen (erster Förderweg) oder zu vergleichbaren Mieten mit einer dauerhaften Bindung erstellt. Dabei ist zu prüfen, wie stiftungsorientierter, genossenschaftlicher und städtischer Wohnungsbau realisiert werden kann.

 

  1. Falls es nach einem erfolgreichen Volksentscheid beispielsweise der Initiative „Neubaumieten auf städtischen Grund – für immer günstig“ zur gesetzlichen Verbindlichkeit eines höheren prozentualen Anteils – z.B. 100 Prozent  der Wohnungen mit Mietpreis- und Belegungsbindungen auf städtischen Liegenschaften kommt, sind die planerischen Vorgaben für das Bahrenfelder Trabrennbahngelände entsprechend anzupassen.

 

  1. In Bezug auf die Grundstücksvergabe ist analog dem Verfahren gemäß der Einigung mit der Volksinitiative „Boden & Wohnraum behalten – Hamburg sozial gestalten!“ zu folgen.

 

  1. Auch in der Science City Hamburg Bahrenfeld ist ein angemessener Anteil der „100-jährig gebundenen Wohnungen“ (Kompromiss mit der Volkinitiative Neubaumieten auf städtischem Grund – für immer günstig!) zu realisieren.

 

  1. Eine Grundstücksvergabe analog der Planungen in Wilhelmsburg (sog. „Wilhelmsburger Mix“) mit gemeinwohlorientierten Stiftungen (Stiftungsquartier), Genossenschaften, SAGA, Baugemeinschaften, mietpreislimitierten freifinanziertem Wohnungsbau („Hamburg-Haus“) und weiteren sozialen Bauträgern für vordringlich Wohnungssuchende zwingend vorzusehen und vorzunehmen.

 

  1. Der Anteil an Baugemeinschaften beträgt, wie bei allen anderen städtischen Entwicklungsvorhaben mindestens 20% der Flächen für Wohnungen im Mehrgeschoßbau. Diese sind überwiegend in kleingenossenschaftlicher Form zu realisieren.

 

  1. Sollte inzwischen auf Bundesebene eine Regelung zur Einführung der „Neuen Wohnungsgemeinnützigkeit“ gefunden sein – wie im Koalitionsvertrag der derzeitigen Regierung vereinbart, so ist auch in der Science City Hamburg Bahrenfeld gemeinnütziger Wohnungsbau zu realisieren.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

 

Anhänge

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