Außengastronomie ermöglichen Gegebenheiten vor Ort genau prüfen Mitteilungsdrucksache zum Beschluss des Hauptausschusses vom 20.06.2024
Letzte Beratung: 26.09.2024 Bezirksversammlung Ö 12.35
Der Hauptausschuss der Bezirksversammlung Altona hat in seiner Sitzung vom 20.06.2024 stellvertretend für die Bezirksversammlung anliegende Drucksache 21-5143B beschlossen.
Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat mit Schreiben vom 09.08.2024 wie folgt Stellung genommen:
Für die Festlegung von Flächen für die Feuerwehr nach § 5 Hamburgische Bauordnung (HBauO), ob auf privaten Grundstücken oder auf öffentlichem Grund, und für die Herstellung ordnungsgemäßer Zustände nach § 76 HBauO ist das zuständige Bezirksamt verantwortlich. Die Feuerwehr wird sowohl bei der Umgestaltung von Straßenräumen als auch in Baugenehmigungsverfahren für Gebäude nur beratend im Rahmen von Stellungnahmen eingebunden.
In zwei gemeinsamen Terminen vor Ort an der Eulenstraße / Ecke Rothestraße unter anderem zwischen dem Bezirksamt Altona, der Polizei und der Feuerwehr wurden in konstruktiver Zusammenarbeit mögliche Lösungswege zur Sicherstellung des zweiten Rettungsweges nach § 31 HBauO erörtert. Es konnte schließlich eine Lösung gefunden werden, die die Aufstellung eines Hubrettungsfahrzeuges der Feuerwehr und gleichzeitig eine Nutzung für eine Außengastronomie auf einem Großteil der fraglichen Fläche ermöglicht. Dazu wird an zwei Bäumen ein Pflegeschnitt durchgeführt und ein Teilbereich der Fläche als Feuerwehrzufahrt gekennzeichnet. Die Entscheidung über eine abschließende Genehmigungslage obliegt dem zuständigen Bezirksamt Altona.
:
Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.
Keine Orte erkannt.
Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.