22-0576

Ausschreibung der Leitung des Bezirksamtes Altona ab Dezember 2025 Antrag der Fraktion GRÜNE

Antrag öffentlich

Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 9.5

Sachverhalt

Die Wahl und Bestellung der Bezirksamtsleitung regelt § 34 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Die Bezirksversammlung schlägt mit der Mehrheit ihrer Mitglieder die Bezirksamtsleitung vor, welche vom Senat für sechs Jahre bestellt wird, sofern die dienstrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Wahl soll drei Monate vor Ablauf der Amtszeit der Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers erfolgen. An dem Auswahlverfahren ist je Fraktion ein Mitglied zu beteiligen.

Nach der Wahl der Bezirksversammlung am 26. September 2019 leitet Dr. Stefanie von Berg seit dem 2. Dezember 2019 erfolgreich die Geschicke des Bezirksamts Altona. Analog zur letzten Wahl soll dem Vorschlag der Bezirksversammlung eine Ausschreibung des anspruchsvollen Amtes mit einem Personalkörper von mehr als 1.100 Vollzeitäquivalenten vorhergehen.

Vor diesem Hintergrund werden die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie das Personalamt gemäß § 27 (2) BezVG gebeten:

  1. eine Ausschreibung der Bezirksamtsleitung Altona mit vierwöchiger Antwortfrist frühzeitig vorzubereiten;
  1. in gemeinsamer Sitzung des Hauptausschusses im März 2025 einen Zeitplan über die notwendigen Schritte und unter Berücksichtigung der Sommerpause 2025 vorzulegen sowie die rechtlichen Rahmenbedingungen der Ausschreibung und die Befugnisse der Bezirksversammlung im Auswahlverfahren zu erläutern;
  1. den Ausschreibungstext mit dem Hauptausschuss zeitnah abzustimmen.
Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.

Bera­tungs­reihen­folge
Datum/Gremium
TOP
30.01.2025
Ö 9.5
Anhänge

ohne

Lokalisation Beta

Keine Orte erkannt.

Die Erkennung von Orten anhand des Textes der Drucksache kann ungenau sein. Es ist daher möglich, das Orte gar nicht oder falsch erkannt werden.