Ausschreibung der Leitung des Bezirksamtes Altona ab Dezember 2025 Antrag der Fraktion GRÜNE
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 9.5
Die Wahl und Bestellung der Bezirksamtsleitung regelt § 34 des Bezirksverwaltungsgesetzes. Die Bezirksversammlung schlägt mit der Mehrheit ihrer Mitglieder die Bezirksamtsleitung vor, welche vom Senat für sechs Jahre bestellt wird, sofern die dienstrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Die Wahl soll drei Monate vor Ablauf der Amtszeit der Amtsinhaberin bzw. des Amtsinhabers erfolgen. An dem Auswahlverfahren ist je Fraktion ein Mitglied zu beteiligen.
Nach der Wahl der Bezirksversammlung am 26. September 2019 leitet Dr. Stefanie von Berg seit dem 2. Dezember 2019 erfolgreich die Geschicke des Bezirksamts Altona. Analog zur letzten Wahl soll dem Vorschlag der Bezirksversammlung eine Ausschreibung des anspruchsvollen Amtes mit einem Personalkörper von mehr als 1.100 Vollzeitäquivalenten vorhergehen.
Vor diesem Hintergrund werden die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie das Personalamt gemäß § 27 (2) BezVG gebeten:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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