Ausschreibung der Leitung des Bezirksamtes Altona ab Dezember 2025 Alternativantrag der SPD-Fraktion zur Drucksache 22-0576
Letzte Beratung: 30.01.2025 Bezirksversammlung Ö 9.5.1
Im Dezember 2025 wird eine neue Bezirksamtsleitung für Altona bestellt. Diese Position ist von zentraler Bedeutung für den Bezirk und die Menschen, die hier leben. Unser Anspruch ist, dass die künftige Bezirksamtsleitung als verbindende Kraft für die vielfältige Altonaer Bevölkerung wirkt, bürgernah agiert, die Beschlüsse der Bezirksversammlung respektiert, das Bezirksamt fachlich exzellent führt und die Interessen Altonas auf den verschiedenen Ebenen wirkungsvoll vertritt.
Um Transparenz und Bürgernähe zu fördern, soll die breite Öffentlichkeit in den Auswahlprozess einbezogen werden. Die öffentliche Ausschreibung dieser Leitungsposition bietet die Möglichkeit, ein offenes und transparentes Verfahren zu gewährleisten und die bestmögliche Besetzung für diese anspruchsvolle Aufgabe zu finden.
Für die Leitung eines Bezirksamts wie Altona sind tiefgehende Verwaltungserfahrung, nachweisbare Führungskompetenz sowie fundierte Kenntnisse der spezifischen Herausforderungen und Chancen des Bezirks unverzichtbar. Der Bezirk Altona zeichnet sich durch seine urbane Vielfalt, eine dynamische soziale Struktur und seine besondere Bedeutung für die gesamte Stadt Hamburg aus. Diese charakteristischen Merkmale müssen in die strategische Arbeit der Bezirksamtsleitung einfließen.
Besonders wichtig ist dabei, neben der Zusammenarbeit mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und Akteuren, ein vertrauensvoller und konstruktiver Austausch mit allen demokratisch gewählten Fraktionen der Bezirksversammlung – unabhängig von parteipolitischen Zugehörigkeiten –, um den vielfältigen Anliegen des Bezirks gerecht zu werden.
Die Position erfordert zudem die Befähigung zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst oder eine gleichwertige Qualifikation. Ebenso essenziell sind Fähigkeiten im Umgang mit komplexen Verwaltungsstrukturen, strategischer Kommunikation sowie Konflikt- und Personalmanagement. Nur mit diesen Qualifikationen und Erfahrungen kann die Verwaltung effektiv gesteuert und eine nachhaltige Weiterentwicklung des Bezirks sichergestellt werden.
Vor diesem Hintergrund werden die Behörde für Wissenschaft, Forschung, Gleichstellung und Bezirke sowie das Personalamt gemäß § 27 (2) BezVG gebeten:
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Die Bezirksversammlung wird um Zustimmung gebeten.
ohne
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