Auch Schulsporthallen sind zur Vermeidung von Corona-Infektionen mit mobilen Luftreinigungsgeräten auszustatten Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 26.08.2021
Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 26.08.2021 anliegende Drucksache 21-2249B beschlossen.
Die Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) hat unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) bzw. von SBH | Schulbau Hamburg mit Schreiben vom 04.10.2021 wie folgt Stellung genommen:
Wirkung und Notwendigkeit von Luftfiltern wurden von Expertinnen und Experten lange Zeit unterschiedlich bewertet. Erst im Sommer 2021 gab es klarere Voten für die Aufstellung der Geräte, beispielsweise durch das Umweltbundesamt und die Bundesregierung. Hamburg hat sich aufgrund der geänderten Experteneinschätzungen deshalb entschieden, zügig die Geräte für die Unterrichts- und Fachräume flächendeckend anzuschaffen. Die BSB hat über 21.000 mobile Luftfiltergeräte im Wert von über 21 Millionen Euro bei verschiedenen Herstellern für die Unterrichtsräume der staatlichen Hamburger Schulen verbindlich bestellt. Die Auslieferung hat bereits, wie geplant, begonnen.
Für die Schulsporthallen können keine mobilen Luftfiltergeräte angeschafft werden. Sie sind nicht für Räume wie Sporthallen konzipiert worden. Der Verdünnungseffekt der Geräte entfaltet seine Wirkung nur innerhalb bestimmter Parameter, zu denen zum Beispiel räumliche Besonderheiten wie Länge, Breite und Raumhöhe gehören. Im Fall von Sporthallen stehen die Verhältnisse Umfang zu Grundfläche und Grundfläche zu Volumen im Widerspruch zu den einzig möglichen Aufstellflächen im Randbereich.
Zudem hat eine Sporthalle in der Regel ein mehr als zehn Mal höheres Volumen als ein Klassenraum und bietet durch diese Größe einen wesentlich besseren Schutz vor der Übertragung durch Aerosole als ein Klassenzimmer.
Das regelmäßige und richtige Lüften ist wichtig, da frische Luft eine der wirksamsten Maßnahmen ist, potenziell virushaltige Aerosole aus Innenräumen zu entfernen.
Um die Ansteckungsgefahr in den Schulsporthallen so gering wie möglich zu halten, gilt auch für die Räume in den Schulsporthallen, dass diese alle 20 Minuten ordentlich durchgelüftet werden sollen, um verbrauchte Luft und krankheitsübertragende Luftpartikel (Aerosole) durch frische Luft zu ersetzen. In den Schulsporthallen ist das Lüften grundsätzlich über die Fenster möglich. Siehe hierzu auch die Vorgaben aus dem Muster-Corona-Hygieneplan, siehe https://www.hamburg.de/contentblob/14709468/f2c9dd314a537f4a4650244aa1cbfdc7/data/anlage-musterhygieneplan-master).pdf
Im Übrigen besteht in Schulsporthallen eine geringere Ansteckungsgefahr. Durch das große Raumvolumen ist grundsätzlich eine weit geringe Aerosolbelastung als in kleineren Räumen festzustellen und somit auch eine deutlich geringere potentielle Belastung durch Viren. Je größer der Raum, desto besser sind grundsätzlich die Luftqualitäten bei regelhafter Lüftung.
Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 12.11.2021 wie folgt Stellung genommen:
Zu 2:
Der Fachbereich Sozialraummanagement des Bezirksamtes Altona bezieht sich auf die Stellungnahme der Behörde für Schule und Berufsbildung (BSB) unter Beteiligung der Finanzbehörde (FB) bzw. der SBH Schulbau Hamburg vom 04.10.2021, die da auszugsweise lautet:
„In Schulsporthallen können keine Luftreinigungsgeräte installiert werden. Die Luftfiltergeräte sind nicht für Räume wie Sporthallen konzipiert. Der Verdünnungseffekt der Geräte entfaltet seine Wirkung nur innerhalb bestimmter Parameter, zu denen zum Beispiel räumliche Besonderheiten wie Länge, Breite und Raumhöhe gehören. Im Fall von Sporthallen stehen die Verhältnisse Umfang zu Grundfläche und Grundfläche zu Volumen im Widerspruch zu den einzig möglichen Aufstellflächen im Randbereich.
Zudem hat eine Sporthalle in der Regel ein mehr als zehn Mal höheres Volumen als ein Klassenraum und bietet durch diese Größe einen wesentlich besseren Schutz vor der Übertragung durch Aerosole als ein Klassenzimmer.“
Zu 3:
Dem Ausschuss für Grün, Naturschutz und Sport wird über den Sachstand zeitnah berichtet.
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Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.