Anmeldung der Einzelzuweisungen gem. §§ 39 und 40 BezVG zum Haushaltsvoranschlag 2025/ 2026 Beschlussempfehlung des Amtes
Letzte Beratung: 01.11.2023 Jugendhilfeausschuss Ö 6.2
Gemäß § 39 BezVG werden Einzelzuweisungen für Projekte und für einzeln zu veranschlagende Investitionen des Bezirksamtes veranschlagt. Die Bezirksversammlung beschließt über die Anmeldung von Einzelzuweisungen.
Die Einzelzuweisungen werden gemäß § 40 BezVG vom Bezirksamt bei den zuständigen Fachbehörden angemeldet. Dabei schlägt es Art und Umfang der von ihm zu erbringenden Leistungen, die Investitions- und Darlehenszwecke vor.
Das Bezirksamt schlägt vor, für den Haushaltsvoranschlag 2025/ 2026 die in Anlage 1 aufgeführten Maßnahmen als Einzelzuweisungen anzumelden.
Der stellvertretende Vorsitzende der Bezirksversammlung hat am 11.10.2023 die einzelnen Maßnahmen zur Beratung in die zuständigen Fachausschüsse gemäß Anlage 1 überwiesen.
Die Ergebnisse der Fachausschussberatungen sollen in der Sitzung des Haushalts- und Vergabeausschusses am 21.11.2023 zusammengefasst werden und in eine Beschlussempfehlung für die Sitzung der Bezirksversammlung am 30.11.2023 münden.
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Der Jugendhilfeausschuss wird gebeten, über die vorgeschlagenen und dem Ausschuss zugeordneten Maßnahmen (Anlage 2) zu beraten und ein Votum für die Beratungen im Haushalts- und Vergabeausschuss am 21.11.2023 abzugeben.
Anlage 1: Übersicht über die vorgeschlagenen Maßnahmen und zuständigen Fachausschüsse
Anlage 2: Dem Jugendhilfeausschuss zugeordnete Maßnahmen
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