21-3959.2

Altona als Vorreiter für barrierefreie Quartiere braucht eine inklusive Bewegungsinsel! Mitteilungsdrucksache zum Beschluss der Bezirksversammlung vom 23.02.2023

Mitteilungsdrucksache öffentlich

Bera­tungs­reihen­folge
Gremium
TOP
28.09.2023
18.09.2023
05.09.2023
Sachverhalt

Die Bezirksversammlung Altona hat in ihrer Sitzung vom 23.02.2023 anliegende Drucksache 21-3799B beschlossen.

 

Die Behörde für Inneres und Sport (BIS) hat hierzu mit Schreiben vom 31.03.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Die Zuständigkeit für die grundsätzliche Entscheidung über die Errichtung von öffentlich zugänglichen Outdoor-Sportgeräten obliegt dem jeweiligen Eigentümer der Fläche in der Regel bei öffentlichen Grünflächen dem jeweiligen Bezirksamt. Gleiches gilt für die Frage der Standortauswahl sowie die Auswahl der anzuschaffenden Geräte.

 

Die inklusiven Bewegungsinseln, die im Jahr 2022 über den mit Drs. 22/4420 eingerichteten ParkSport-Fonds, welcher vom Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport verwaltet wird, gefördert wurden, sind dementsprechend nicht durch das Landessportamt der Behörde für Inneres und Sport sondern von Antragstellenden initiiert worden.

 

Insofern ist im Rahmen der Vergabe der Fördermittel des ParkSport-Fonds nicht von einer „Nicht-berücksichtigung“ einzelner Bezirke zu sprechen. Die Mittel des ParkSport-Fonds standen allen Bezirken, allen Sportvereinen und Dritten zur Antragstellung offen (vgl. auch die Förderrichtlinie). Zudem hat das Landessportamt frühzeitig alle Bezirksamtsleitungen sowie die für Sport und für den Bereich Management des öffentlichen Raumes zuständigen Abteilungen über den ParkSport-Fonds schriftlich und in eigens dafür initiierten Terminen informiert.

 

Das Bezirksamt Altona hatte seinerzeit einen ersten Antragsentwurf eingereicht mit der Bitte um finanzielle Förderung zur Umsetzung der Ergebnisse des ParkSport-Gutachtens. Dieser war sehr allgemein gehalten und wies keine konkreten Maßnahmen aus. Auf mehrfache Nachfrage nach den konkreten Absichten zur Umsetzung und damit verbundenen, geplanten Anschaffungen und Investitionen wurde die Antragstellung seitens des Bezirks nicht weiterverfolgt.

 

Da die Mittel aus dem ParkSport-Fonds 2021/2022 u. a. für die Errichtung von insg. vier „Inklusiven Bewegungsinseln“, deren Gesamtkoordination sich die Stiftung „Brücken für Kinder e. V.“ angenommen hat, ausgeschöpft sind, ist das Landessportamt froh über den Beschluss der Hamburgischen rgerschaft (Drs. 22/10305 vom 01.12.2022), mit dem die Fortführung des ParkSport-Fonds auch für die Jahre 2023/2024 beschlossen wurde. Für beide Jahre stehen investive Fördermittel in Höhe von insgesamt 500.000 € zur Verfügung; die Förderrichtlinie wurde bereits veröffentlicht, und es sind wie bisher alle Bezirke eingeladen, Anträge zu stellen. Dem Landessportamt ist grundsätzlich daran gelegen, dass das Bewegungsangebot im öffentlichen Raum möglichst flächendeckend, aber bedarfsorientiert ausgebaut wird, damit alle Hamburgerinnen und Hamburger davon profitieren können. Hinsichtlich der „Inklusiven Bewegungsinseln“ ist sicherlich bei einer Standortentscheidung die Frage zu berücksichtigen, wo sich im Bezirk z. B. Einrichtungen für Menschen mit körperlichen und / oder geistigen Einschränkungen befinden, um eine gute Erreichbarkeit und Einbindung der Bewegungsaktivitäten in den Alltag sicherzustellen.

 

Die aktuelle Förderrichtlinie ist unter folgendem Link einsehbar: http://www.hamburg.de/active-city/parksportfonds

 

Das Landessportamt würde eine entsprechende Antragstellung jederzeit beratend unterstützen und steht für weitere Rückfragen gerne zur Verfügung.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 26.05.2023 wie folgt Stellung genommen:

 

Zu • 1:

Grundsätzlich wäre eine Förderung von inklusiven Bewegungsinseln, nach Auskunft des Landessportamts, - wie in den beiden vergangenen Jahren - auch in 2023/2024 denkbar. Dem Landessportamt ist grundsätzlich daran gelegen, dass das Bewegungsangebot im öffentlichen Raum möglichst flächendeckend, aber bedarfsorientiert ausgebaut wird, damit alle Hamburgerinnen und Hamburger davon profitieren können. Hinsichtlich der „Inklusiven Bewegungsinseln“ ist sicherlich vor einer Standortentscheidung die Frage mit einzubeziehen, wo sich im Bezirk entsprechende Einrichtungen der Behindertenhilfe o.Ä. befinden, um eine gute Erreichbarkeit und Einbindung der Bewegungsaktivitäten in den Alltag sicherzustellen.

 

Zu • 2:

Mit Bezug auf die Rückmeldung des Landessportamts  sowie Auswertung von  Cosy Daten wären folgende Standorte aus Einschätzung des Management des öffentlichen Raumes (MR3) denkbar:

 

Grünanlage Goethestraße

Grünanlage Hohenzollernring

Grünanlage Bahrenfelder See

Grünanlage Altonaer Volkspark

Spielplatz/ Grünanlage Böttcherkamp/Glückstädter Weg

Grünanlage Alsenpark

 

Eine Rückmeldung vom Inklusionsbeirat zu den Standortvorschlägen steht aus, wird aber weiterhin abgefragt.

 

Das Bezirksamt Altona hat mit Schreiben vom 15.08.2023 ergänzend wie folgt Stellung genommen:

Trotz mehreren Nachfragen zu den oben genannten Standorten wurde keine Rückmeldung seitens des Inklusionsbeirats erzielt, daher sieht die Abteilung Stadtgrün diese Formulierung aus dem Beschluss als nicht umsetzbar.

 

Petitum/Beschluss

:

Die Bezirksversammlung wird um Kenntnisnahme gebeten.

 

Anhänge